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   VG Wiesbaden, 04.09.2014 - 3 L 1272/13.WI   

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https://dejure.org/2014,27263
VG Wiesbaden, 04.09.2014 - 3 L 1272/13.WI (https://dejure.org/2014,27263)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 04.09.2014 - 3 L 1272/13.WI (https://dejure.org/2014,27263)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 04. September 2014 - 3 L 1272/13.WI (https://dejure.org/2014,27263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 2 S 3 HGB, § 38 HHG, § 60 Abs 2 S 1 HHG, § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG
    Zur Rücknahme der Ernennung eines Professors im Beamtenverhältnis auf Probe wegen arglistiger Täuschung bei der Bewerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Rücknahme der Ernennung eines Professors im Beamtenverhältnis auf Probe wegen arglistiger Täuschung bei der Bewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 04.09.2014 - 3 L 1272/13
    Der erforderliche Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn ohne die Täuschung die Ernennung nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.1963 - II C 195.61 - BVerwGE 16, 340 ff; v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 12 BeamtStG RdNr. 34).
  • VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15

    Entlassung eines Professors an der Hochschule RheinMain aus dem Beamtenverhältnis

    Hiergegen erhob der Kläger am 6. Dezember 2013 Widerspruch und suchte um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden nach (Az. 3 L 1272/13.WI ).

    3 L 1272/13.WI gescheitert sei, "gelernt" habe, dass sie einen anderen Weg, nämlich den der Entlassung gehen müsse, um den Kläger "loszuwerden".

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (4 Bände), der beigezogenen Gerichtsakte im Verfahren 3 L 1272/13.WI und den Inhalt der vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Band Personalgrundakte, 3 Bände "Bewährungsfeststellung", 2 Bände Disziplinarverfahren und 2 Bände Widerspruchsverfahren) Bezug genommen, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.

    Wieder eingesetzt wurde der Kläger erst nach dem stattgebenden Beschluss im Eilverfahren 3 L 1272/13.WI vom 4. September 2014 zum Wintersemester 2014/2015 mit Vorlesungsbeginn im Oktober 2014.

  • VG Düsseldorf, 05.01.2015 - 2 K 6231/13

    Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung auf Lebenszeit hinsichtlich des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, juris, Rn. 24; Sächs. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 B 45/11 -, juris, Rn. 7; VG Wiesbaden, Beschluss vom 4. September 2014 - 3 L 1272/13.WI -, juris, Rn. 63.
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