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   VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17.WI   

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VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17.WI (https://dejure.org/2018,11212)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.04.2018 - 3 L 2532/17.WI (https://dejure.org/2018,11212)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. April 2018 - 3 L 2532/17.WI (https://dejure.org/2018,11212)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Ein individuelles Begründungserfordernis für das Gesamturteil rechtfertigt sich aus dessen besonderer Bedeutung als primär maßgebliche Grundlage bei einem Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rdnr. 30 ff.; vom 28.01.2016 - 2 A 1.14 -, juris Rdnr. 39 und vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 62).

    Die Begründungsnotwendigkeit besteht insbesondere dann, wenn der Dienstherr, was zulässig ist, ein Ankreuzverfahren ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen wählt und die Bildung eines Gesamturteils deshalb einer zusammenfassenden Bewertung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 65).

    Die Einheitlichkeit der Maßstäbe, die der Bildung des Gesamturteils zugrunde zu liegen hat, kann nur dann hinreichend gewährleistet und ggf. gerichtlich überprüft werden, wenn diese von vorneherein in der Beurteilung niedergelegt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 73 ff.).

    Dies ist lediglich dann anzunehmen, wenn im konkreten Fall keine andere Note in Betracht kommt, sondern sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 66).

    Dafür sind allerdings Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.).

    Verstößt der Dienstherr gegen diese aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Pflicht oder reichen die vorhandenen Unterlagen zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen Wertung nicht aus, trägt der Dienstherr hierfür die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 25).

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Fehlt eine Dienstpostenbewertung in Form von allgemeinen Vorschriften, muss in der Beurteilung selbst eine Darstellung der Wertigkeit der Aufgabengebiete erfolgen (Hess. VGH, Urteil vom 04.02.2015 - 1 A 1033/14 -, juris Rdnr. 39).

    Wegen der fehlenden Dienstpostenbewertung muss in der dienstlichen Beurteilung eine Darstellung der Wertigkeit der Aufgaben erfolgen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.02.2015 - 1 A 1033/14 -, juris Rdnr. 39).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Danach erfordert die Bündelung einen sachlichen Grund (BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht eine Dienstpostenbündelung einer an Art. 33 Abs. 2 GG orientierten Auswahlentscheidung nicht entgegen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rdnr. 46).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Ein individuelles Begründungserfordernis für das Gesamturteil rechtfertigt sich aus dessen besonderer Bedeutung als primär maßgebliche Grundlage bei einem Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rdnr. 30 ff.; vom 28.01.2016 - 2 A 1.14 -, juris Rdnr. 39 und vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 62).

    Weist ein Dienstposten Besonderheiten auf, ist dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rdnr. 28).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO setzt voraus, dass im Rahmen eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnr. 10) hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die in Aussicht genommene Ernennung eines Mitbewerbers in rechtswidriger Weise in die Rechte des Antragstellers eingegriffen wird.

    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnr. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR3/03 -, juris Rdnr. 8).

  • VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09

    Konkurrentenklage, Änderung des Zweitbeurteilers

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Vielmehr müssen im Einzelfall die Gründe für und der logische Gedankengang, der zu der Benotung geführt hat, zumindest in Grundzügen erkennbar sein (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10.05.2010 - 5 B 390/09 -, juris Rdnr. 10).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Der Zweitbeurteiler muss Abweichungen von dem Beurteilungsvorschlag des Erstbeurteilers nachvollziehbar begründen (BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Es sind die tatsächlich erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung von ihrem von den Beurteilern selbstständig zu ermittelnden Schwierigkeitsgrad gemessen an den Anforderungen des innegehabten statusrechtlichen Amtes zu bewerten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.08.2013 - 1 A 1274/12 -, juris Rdnr. 31).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Hiervon ist ein Viertel anzusetzen (Hess. VGH, Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2014 - 2 B 10647/14

    Begründungserfordernisse bei der Absenkung einer dienstlichen Beurteilung durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zweitbeurteiler die Leistungen des zu beurteilenden Beamten regelmäßig nicht aus persönlicher Anschauung kennt; deshalb ist zu beachten, dass der Zweitbeurteiler seine vom Vorschlag des Erstbeurteilers abweichende Bewertung nicht in gleichem Maße mit tatsächlichen Vorkommnissen und eigenen Erkenntnissen begründen muss, da ansonsten seine Abänderungsbefugnis weitgehend leer liefe (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.09.2014 - 2 B 10647/14 -, juris Rdnr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 6 B 639/17
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe eines höherwertigen Amtes machen eine Bewerberauswahl nötig (VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.04.2018 - 3 L 2532/17. WI -, Rn. 48, juris).

    Liegt der Grund für die Abweichung dagegen vorrangig in einzelfallübergreifenden Erwägungen (Quervergleich), muss die Begründung für eine Abweichung diesen Aspekt in den Mittelpunkt stellen, obgleich auch der Quervergleich in aller Regel nicht ohne den Blick auf die Leistungen des betreffenden Beamten auskommt ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.04.2018 - 3 L 2532/17.WI -, Rn. 68 ff., juris (m.w.N.)).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Ein sachlicher Grund für die Dienstpostenbündelung ist damit nach Auffassung des Gerichts gegeben (vgl. hierzu bereits VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.04.2018 - 3 L 2532/17.WI -, nicht veröffentlicht).
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