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   VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15.WI   

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VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15.WI (https://dejure.org/2018,27056)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.09.2018 - 4 K 1613/15.WI (https://dejure.org/2018,27056)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. September 2018 - 4 K 1613/15.WI (https://dejure.org/2018,27056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • welt.de (Pressebericht, 05.09.2018)

    In Frankfurt müssen Diesel-Fahrverbote verhängt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot für Frankfurt am Main

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbote in Frankfurt ab Februar 2019

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselfahrverbot in Frankfurt am Main

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Frankfurt muss Dieselfahrverbote einführen - Derzeit gültiger Luftreinhalteplan sieht keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Luftreinhalteplan: Frankfurt drohen Dieselfahrverbote

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverboten für Dieselfahrzeuge

Sonstiges

  • duh.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen das Land Hessen für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil vom 05.09.2013 (Az.: 7 C 21/12) zum Luftreinhalteplan Darmstadt darauf hingewiesen, dass ein bloßes schrittweises Vorgehen nach der neuen Richtlinie nicht mehr ausreichend sei.

    Der zu erstellende Luftreinhalteplan muss dabei gemäß den Vorgaben der §§ 47 Abs. 1 BImSchG und 27 Abs. 2 der 39. BImSchV Maßnahmen enthalten, die den Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich halten (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 05.09.2013 - 7 C 21/22, NVwZ 2014, 64 [BVerwG 05.09.2013 - BVerwG 7 C 21.12] Rdnr. 59, 60, wonach die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte möglichst schnell zu beenden ist und das schrittweise Anstreben der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht ausreicht).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-68/11

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    So habe der EuGH in seinem Urteil vom 19.12.2012 (Az.: C-68/11 - EU-Kommission ./. Italien) ausgeführt, dass selbst drastische wirtschaftliche Maßnahmen, die zur Grenzwerteinhaltung erforderlich wären, den Mitgliedsstaaten abverlangt werden können, wenn diese erforderlich seien, um den Grenzwerten Rechnung zu tragen.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 19.12.2012 (Az.: C-68/11 - EU-Kommission ./. Italien - Rn. 59-64) ist nämlich davon auszugehen, dass finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht dazu führen können, von Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte abzusehen.

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Zu den Emittenten von NO 2 zählen vor allem Dieselfahrzeuge, weshalb sie als Adressaten von Maßnahmen zur Verringerung der NO 2 -Belastung vorrangig in den Blick zu nehmen sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, Rn. 138, juris).
  • VG Stuttgart, 26.07.2017 - 13 K 5412/15

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen; hier: Umweltzone

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Die zusätzliche Einführung eines Fahrverbots für Fahrzeuge mit hohem Stickstoffdioxidausstoß ist nicht nur geeignet, die Belastung der Luft im Frankfurter Stadtgebiet kurzfristig und signifikant zu reduzieren, sondern sie stellt zur Überzeugung des Gerichts auch die effektivste und am besten geeignete Maßnahme dar, ohne dass andere gleichwertige Maßnahmen zur Verfügung stehen (so auch VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Rn. 293 f.).
  • VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15

    Zum Sinn und Funktion eines Luftreinhalteplanes nach § 47 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Luftreinhalteplan bzw. dessen Fortschreibung hat die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 30.06.2015, Az.: 4 K 97/15.WI - Luftreinhalteplan Limburg) ferner bereits ausgeführt, dass es gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 BImSchG Aufgabe der zuständigen Umweltbehörde ist, in einem Luftreinhalteplan unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten für die jeweilige Umsetzung Maßnahmen aufzulisten, die überhaupt geeignet sind, die Schadstoffbelastung zu reduzieren und dann prognostisch die Wirksamkeit dieser grundsätzlich geeigneten Maßnahmen zu quantifizieren (Reduzierungswerte), so dass in einem weiteren Schritt geprüft und ausgewählt werden kann, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um zu einer Einhaltung der ohne Weiteres verbindlichen Grenzwerte zu gelangen.
  • EuGH, 19.11.2014 - C-404/13

    Der Gerichtshof präzisiert die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2014 (Az.: C-404/13 - Client Earth) dürften bei Stickstoffdioxid die Grenzwerte von den festgelegten Zeitpunkten an nicht mehr überschritten werden, was einer "Ergebnisverpflichtung" entspreche.
  • VG Sigmaringen, 22.10.2014 - 1 K 154/12

    Einhaltung und Durchführung eines Luftreinhalteplans

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Es reicht nicht aus, sich in der Planung nur mit einzelnen Maßnahmen zu beschäftigen und dabei offen zu lassen, wann das Gesamtziel aufgrund solcher Maßnahmen erreicht sein wird (vgl. bereits VG Sigmaringen, Urt. v. 22.10.2014 - 1 K 154/12 -).
  • VG München, 21.06.2016 - M 1 K 15.5714

    Luftreinhaltung in München: Freistaat Bayern muss wirksamere Maßnahmen ergreifen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15
    Das Verwaltungsgericht München führe in seinem Urteil vom 21.06.2016 (Az.: M 1 K 15.5714, S. 13) aus, dass eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung vor dem Hintergrund der Diesel-Problematik wohl nicht mehr vor 2020 erreicht werden könne.
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5068/15

    Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, BVerwGE 147, 312 = juris Rn. 55, 59, Beschluss vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 -, BVerwGE 128, 278 = juris Rn. 27 a. E.; OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 -, juris Rn. 50; siehe auch EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - C-237/07 (Janecek/Freistaat Bayern) -, juris Rn. 46, und VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 92.

    Mit demselben Ergebnis einer vorrangigen Heranziehung v. a. von Dieselfahrzeugen: Bay. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.1427 -, juris Rn. 138; VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 -, juris Rn. 90; VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 97.

    Zu weiteren möglichen/denkbaren Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhaltung einschließlich der Abschätzung ihres jeweiligen NO 2 -Minderungspotenzials in Bezug auf das Stadtgebiet der Beigeladenen vgl. Projektsteckbriefe in dem in ihrem Auftrag erstellten "Masterplan Verkehr Essen 2018", Seiten 53 ff., im Internet abrufbar unter https://media.‌essen.de/media/wwwessende/aemter/61/dokumente_7/‌verkehrsthemen/Masterplan_Verkehr_Essen_‌ 2018.pdf; ferner in Bezug auf Nordrhein-Westfalen: Aviso GmbH und IFK, Universität Stuttgart, Schlussbericht "Identifizierung von Minderungspotenzialen und Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Rahmen der Stickoxidminderungsstrategie der Landesregierung NRW", Stand: September 2016, Seiten 107 ff. (vgl. Beiakte Heft 22); zur allgemeinen Möglichkeit inklusive Evaluierung des NO 2 -Minderungspotenzials siehe auch Umweltbundesamt, "Bestandsaufnahme und Wirksamkeit von Maßnahmen der Luftreinhaltung", Stand: Mai 2014, Seiten 57 ff. und 105 ff., im Internet abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/‌default/files/medien/378/publikationen/texte_26_2014_komplett_23.5.2014_0.pdf; zudem LAI-Ausschuss "Luftqualität/‌Wirkungsfragen/Verkehr", Bericht vom 16. Februar 2016 betreffend "Handlungsbedarf und -empfehlungen zur Einhaltung der NO 2 -Grenzwerte", dort die zusammenfassende Darstellung möglicher Maßnahmen im Anhang (Seiten 22 ff.), im Internet abrufbar unter www.lai-immissionsschutz.de/documents/handlungs-bedarf_2_1503‌ 573109.pdf; weiterhin IVU Umwelt GmbH/‌Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Endbericht "Wirkungsanalyse verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt durch Modellierung", Seiten 71 ff., im Internet abrufbar unter https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/‌wirkungsanalyse_verkehrsbezogener_massnahmen_in_darmstadt_durch_modellierung_-_maerz_2014‌.pdf; Umweltbundesamt, Stellungnahme zum Klageverfahren mit dem Az. 4 K 1613/15.WI vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 19. Juni 2018 (vgl. Band IV der Gerichtsakte, Bl. 657 ff. bzw. Band V, Bl. 670 ff.).

    So im Ergebnis (in Bezug auf Luftreinhaltepläne) auch schon VG Hamburg, Urteil vom 5. November 2014 - 9 K 1280/13 -, juris Rn. 53 mit Begründung und w. N.; hierauf bezugnehmend: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2016 - 3 K 7695/15 -, juris Rn. 66 f.; VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 -, juris Rn. 123 f. m. w. N.; ohne Begründung ferner VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 114.

  • VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6684/15

    Zonenbezogenes Fahrverbot ab April 2019

    Zwar dürfte der Vollzug von Verkehrsverboten ohne eine Kennzeichnung der von einem Verkehrsverbot ausgenommenen Kraftfahrzeuge - namentlich durch eine im Zuge einer Anpassung der 35. BImSchV einzuführende, hierfür geeignete Plakette (etwa einer "Blauen Plakette", mit deren Schaffung indes auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, vgl. die im Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rdn. 86 wiedergegebenen Ausführungen des Vertreters der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland sowie Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP, BTDrucks 19/5237 vom 23. Oktober 2018, S. 2), - deutlich erschwert sein.
  • VG Berlin, 09.10.2018 - 10 K 207.16

    Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin

    Die Kammer schließt sich insoweit der in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte übereinstimmend vertretenen Auffassung an (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26/16 und 7 C 30/17 - sowie zuletzt VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 und VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI - alle zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5254/15

    Gelsenkirchen: Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße ab Juli 2019

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, BVerwGE 147, 312 = juris Rn. 55, 59, Beschluss vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 -, BVerwGE 128, 278 = juris Rn. 27 a. E.; OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 -, juris Rn. 50; siehe auch EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - C-237/07 (Janecek/Freistaat Bayern) -, juris Rn. 46, und VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 92.

    Mit demselben Ergebnis einer vorrangigen Heranziehung v. a. von Dieselfahrzeugen: Bay. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.1427 -, juris Rn. 138; VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 -, juris Rn. 90; VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 97.

    Zu weiteren möglichen/denkbaren Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhaltung einschließlich der Abschätzung ihres jeweiligen NO 2 -Minderungspotenzials in Bezug auf das Stadtgebiet der Beigeladenen vgl. Bausteine in dem in ihrem Auftrag erstellten "Green City Plan 2018", Seiten 49 ff., im Internet abrufbar unter https://www.gelsenkirchen.de/de/‌stadtprofil/stadtthemen/zukunft_mobilitaet/_doc/Green_City_Plan_Stadt_Gelsenkirchen_Entwurf.pdf; ferner in Bezug auf Nordrhein-Westfalen: Aviso GmbH und IFK, Universität Stuttgart, Schlussbericht "Identifizierung von Minderungspotenzialen und Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Rahmen der Stickoxidminderungsstrategie der Landesregierung NRW", Stand: September 2016, Seiten 107 ff. (vgl. Beiakte Heft 22); zur allgemeinen Möglichkeit inklusive Evaluierung des NO 2 -Minderungspotenzials siehe auch Umweltbundesamt, "Bestandsaufnahme und Wirksamkeit von Maßnahmen der Luftreinhaltung", Stand: Mai 2014, Seiten 57 ff. und 105 ff., im Internet abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_26_2014_komplett_23.5.2014_0.pdf; zudem LAI-Ausschuss "Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr", Bericht vom 16. Februar 2016 betreffend "Handlungsbedarf und -empfehlungen zur Einhaltung der NO 2 -Grenzwerte", dort die zusammenfassende Darstellung möglicher Maßnahmen im Anhang (Seiten 22 ff.), im Internet abrufbar unter www.lai-immissions‌schutz.de/documents/handlungs-bedarf_2_1503‌ 573109.pdf; weiterhin IVU Umwelt GmbH/‌Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH, Endbericht "Wirkungsanalyse verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt durch Modellierung", Seiten 71 ff., im Internet abrufbar unter https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/wirkungsanalyse_verkehrsbezogener_massnahmen_in_darmstadt_durch_modellierung_-_maerz_2014‌.pdf; Umweltbundesamt, Stellungnahme zum Klageverfahren mit dem Az. 4 K 1613/15.WI vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 19. Juni 2018 (vgl. Band IV der Gerichtsakte, Bl. 657 ff. bzw. Band V, Bl. 670 ff.).

    So im Ergebnis (in Bezug auf Luftreinhaltepläne) auch schon VG Hamburg, Urteil vom 5. November 2014 - 9 K 1280/13 -, juris Rn. 53 mit Begründung und w. N.; hierauf bezugnehmend: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2016 - 3 K 7695/15 -, juris Rn. 66 f.; VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 -, juris Rn. 123 f. m. w. N.; ohne Begründung ferner VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 114.

  • VGH Hessen, 10.12.2019 - 9 A 2691/18

    Frankfurt am Main muss Fahrverbotszonen prüfen

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 05.09.2018 - Az. 4 K 1613/15.WI abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15

    Streckenbezogene Fahrverbote ab April 2019

    Zwar dürfte der Vollzug von Verkehrsverboten ohne eine Kennzeichnung der von einem Verkehrsverbot ausgenommenen Kraftfahrzeuge - namentlich durch eine im Zuge einer Anpassung der 35. BImSchV einzuführende, hierfür geeignete Plakette (etwa einer "Blauen Plakette", mit deren Schaffung indes auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, vgl. die im Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 86 wiedergegebenen Ausführungen des Vertreters der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland sowie Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP, BTDrucks 19/5237 vom 23. Oktober 2018, S. 2, - deutlich erschwert sein. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit einer Verbotsregelung, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 61 ff.
  • VG Mainz, 24.10.2018 - 3 K 988/16

    Aktuelle Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz nicht ausreichend

    § 47 Abs. 4 Satz 1 BImSchG verlangt angesichts des erheblichen Belastungsbeitrags insgesamt und des auf den Verkehr bezogenen Anteils durch Dieselfahrzeuge daher von der Beklagten, auch Maßnahmen für diese Verkehrsgruppe in ihren Luftreinhalteplan aufzunehmen (vgl. zur vorrangigen Heranziehung BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894 = juris Rn. 138; VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 -, juris Rn. 90; VG Wiesbaden, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15 -, juris Rn. 97).
  • VG Köln, 08.11.2018 - 3 K 6684/15
    Zwar dürfte der Vollzug von Verkehrsverboten ohne eine Kennzeichnung der von einem Verkehrsverbot ausgenommenen Kraftfahrzeuge - namentlich durch eine im Zuge einer Anpassung der 35. BImSchV einzuführende, hierfür geeignete Plakette (etwa einer "Blauen Plakette", mit deren Schaffung indes auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, vgl. die im Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rdn. 86 wiedergegebenen Ausführungen des Vertreters der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland sowie Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP, BTDrucks 19/5237 vom 23. Oktober 2018, S. 2), - deutlich erschwert sein.
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