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   VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16.WI   

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https://dejure.org/2017,9141
VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16.WI (https://dejure.org/2017,9141)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.03.2017 - 1 K 919/16.WI (https://dejure.org/2017,9141)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. März 2017 - 1 K 919/16.WI (https://dejure.org/2017,9141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erhebung von Hundesteuer ist rechtmässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stellt die Hundesteuer eine Ungleichbehandlung dar?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden gebilligt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhung der Hundesteuer um gut 80 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig - Verwaltungsgericht Wiesbaden billigt Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08

    Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Dieser Aufwand geht über dasjenige hinaus, was der Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs dient und kann damit Anknüpfungspunkt einer Besteuerung sein (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 4/06 -, zitiert nach Juris).

    Sie würde sich innerhalb ihres Gestaltungsspielraumes bewegen, wenn sie durch Gestaltung ihres Steuerrechts die Zahl der Hunde im Stadtgebiet und damit die Zahl möglicher Nutzungskonflikte und die Beeinträchtigungen für Nicht - Hundehalter klein halten wollte (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 -, zitiert nach Juris).

    Im Bereich der Hundesteuer ist eine erdrosselnde Wirkung dann anzunehmen, wenn die Erhebung der Hundesteuer die Hundehaltung im Regelfall wirtschaftlich unmöglich machen bzw. den Hundehalter zwingen würde, sein Tier abzugeben (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    An der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Hundesteuer bestünden keine Bedenken (BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8/99).

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000 (11 C 8/99) bestünden keine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Hundesteuer.

    Der Satzungsgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern in dem genannten Zusammenhang zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8/99 - zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12

    Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Einer besonderen sachlichen Rechtfertigung über die Einnahmeerzielung hinaus, nämlich die Verwendung der Mehreinnahmen für bestimmte Zwecke, bedarf es nur bei der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben; bei der Hundesteuer handelt es sich jedoch um eine Steuer (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, zitiert nach Juris).

    Tatsächliche Vollzugsmängel allein führen hingegen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabenorm (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 - zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06

    Hundesteuerpflicht von Landwirten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch unter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand (BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 4/06 -, zitiert nach Juris).

    Dieser Aufwand geht über dasjenige hinaus, was der Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs dient und kann damit Anknüpfungspunkt einer Besteuerung sein (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010 - 4 K 252/08 - BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 4/06 -, zitiert nach Juris).

  • VG Gelsenkirchen, 18.06.2013 - 18 K 1261/13

    Hundesteuer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Auch ist nicht ersichtlich, dass infolge einer unangemessenen Steuerlast die Freiheit, einen Hund aus Gründen der Liebhaberei zu halten, unverhältnismäßig beeinträchtigt wäre (VG Gelsenkirchen Urteil vom 18.06.2013 - 18 K 1261/13 -, zitiert nach Juris).
  • VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10

    Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Solange der Steuersatz als solcher in seiner Höhe insgesamt nicht zu beanstanden ist, ist auch die Erhöhung des Steuersatzes, gleich um welchen Faktor, nicht unverhältnismäßig (VG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2011 - 4 K 1090/10 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 28.11.1997 - 8 B 224.97

    Hundesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Halterbegriff; Steuerpflicht für den Hund

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Aufwandsteuern beziehen sich nicht notwendigerweise auf "Luxusgegenstände" (BVerwG, Beschluss vom 28.11.1997 - 8 B 224/97 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 12.01.1978 - 7 B 73.77

    Hundesteuer ist mit Gleichheitssatz vereinbar

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Langem geklärt (BVerwG, Beschluss vom 12.01.1978 - VII B 73.77 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 9 B 41.12

    Hundesteuer, Aufwand, örtliche Aufwandsteuer.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    An der finanzverfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Erlaubnis bestehen keine Zweifel, da die Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, Art. 28 Abs. 2 GG anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 25.04.2013 - 9 B 41/12 -, zitiert nach Juris), die örtlich, wenn auch aufgrund anderer Grundlagen und mit anderer Ausgestaltung, teilweise schon seit Jahrhunderten erhoben wird.
  • VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.2536

    Hundesteuer; Verdoppelung des Steuersatzes; erdrosselnde Wirkung (verneint)

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
    Für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern nach § 7 Abs. 2 KAG besteht keine entsprechende Regelung (VG München Urteil vom 14.10.2010 - M 10 K 09.2536 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 72.90

    Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung der Hundesteuer als

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