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VG Wiesbaden, 07.01.2013 - 1 L 203/12.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kosten für die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Erbbaurechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten für die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Erbbaurechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Studienbeiträgen in Hessen; ernstliche Zweifel …
Auszug aus VG Wiesbaden, 07.01.2013 - 1 L 203/12
Nach der im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechende Anwendung findenden Bestimmung des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (HessVGH, Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 383/08 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - jeweils zitiert nach Juris) kann das Gericht bei Anforderung öffentlicher Abgaben die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zufolge hätte. - VG Sigmaringen, 24.11.2009 - 6 K 2494/09
Vergnügungssteuer; Mindeststeuersatz; Wirklichkeitsmaßstab; Anforderungen an …
Auszug aus VG Wiesbaden, 07.01.2013 - 1 L 203/12
Nach der im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechende Anwendung findenden Bestimmung des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (HessVGH, Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 383/08 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - jeweils zitiert nach Juris) kann das Gericht bei Anforderung öffentlicher Abgaben die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zufolge hätte. - OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 383/08
Vergnügungssteuer; Steuermaßstab; Berichtigung Beshcluss durch …
Auszug aus VG Wiesbaden, 07.01.2013 - 1 L 203/12
Nach der im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechende Anwendung findenden Bestimmung des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (HessVGH, Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 383/08 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - jeweils zitiert nach Juris) kann das Gericht bei Anforderung öffentlicher Abgaben die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zufolge hätte.