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   VG Wiesbaden, 07.03.2013 - 6 K 1423/11.WI   

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https://dejure.org/2013,8984
VG Wiesbaden, 07.03.2013 - 6 K 1423/11.WI (https://dejure.org/2013,8984)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.03.2013 - 6 K 1423/11.WI (https://dejure.org/2013,8984)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. März 2013 - 6 K 1423/11.WI (https://dejure.org/2013,8984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2 S 2 Nr 10 BDSG, § 16 BStatG, § 47 GWB, § 1 Abs 1 IFG, § 1 Abs 3 Nr 4 IFG
    Anspruch auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10

    Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.03.2013 - 6 K 1423/11
    Denn die möglicherweise rechtswidrige Datenhaltung unterliegt nicht dem Statistikgeheimnis und führt damit nicht zu einem Ausschluss des Informationsanspruches nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG (in diesem Sinne siehe auch BVerfG, 2. Kammer, Beschluss vom 13.11.2010., Az. 2 BvR 1124/10, bei der der Schutzbereich des Art. 10 GG nicht hinreichend dargelegt wurde, wenn keine Angaben zur Rechtsgrundlage, dem Zweck und der Dauer der Speicherung gemacht werden).
  • VGH Hessen, 30.07.2015 - 6 A 1998/13

    Informationszugang bei Berechnungen des Statistischen Bundesamts

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. März 2013 - 6 K 1423/11.WI - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. März 2013 - 6 K 1423/11.WI - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Hessen, 30.06.2015 - 6 A 1098/13
    6. Senat Verkündet am 6 A 1098113 30.07.2015 6 K 1423/11.VVI Pape Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle HESSISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL.

    In dem Vervvaltungsstreitverfahren des Herrn Kläger und Berufungsbeklagter, bevollmächtigt: Rechtsanwälte Dr. Hans-Hilmar Baur und Kollegen, Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Statistische Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Beklagte und Berufungsklägerin, wegen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof - 6. Senat - durch Richterin am Hess. VGH Fischer als Vorsitzende, Richter am Hess. VGH Schneider, Richter am Hess. VGH Bodenbender, ehrenamtliche Richterin Kerber, ehrenamtliche Richterin Odenweller aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. Juli 2015 für Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. März 2013 - 6 K 1423/11.WI - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. März 2013 - 6 K 1423/11.Wl - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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