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   VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17.WI.A   

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https://dejure.org/2017,53373
VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17.WI.A (https://dejure.org/2017,53373)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.04.2017 - 6 K 429/17.WI.A (https://dejure.org/2017,53373)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. April 2017 - 6 K 429/17.WI.A (https://dejure.org/2017,53373)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16

    Zu Fragen der Aktenführung von (elektronischen) Akten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17
    Akten als Speichermedium von verwaltungsinternem Wissen sichern die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und machen hoheitliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar (vgl. Grundmann/Greve, Löschen und Vernichten von Akten, NVwZ 2015, S. 1726, VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI- rechtskräftig).

    Insoweit ist die Behörde verpflichtet, ihre Akte vollständig und wahrheitsgetreu zu führen (Grundmann/Greve, aaO mit weiteren Nachweisen; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az.: 6 K 332/16.WI).

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17
    Das Führen von Akten in der Verwaltung ist insoweit das implizierte Erfordernis einer funktionierenden Verwaltung und wird auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung als aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf vorausgesetzt (BVerfG, NJW 1983, S. 2135; Kallerhoff/ Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 8. Auflage 2014, § 29 Rdnr. 30).

    Insoweit ist der Gesetzesvollzug als zentrale Aufgaben verwaltungsgemäßes Handeln nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar (BVerfG, NJW 1983, S. 2135).

  • VG Wiesbaden, 09.08.2017 - 6 K 808/17

    Elektronische Akten des BAMF

    Insoweit verhielt sich das L. in offensichtlicher Weise rechtswidrig (so schon VG Wiesbaden, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 6 K 429/17.WI.A).

    So hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits in dem rechtskräftigen Urteil vom 07.04.2017 (Az.: 6 K 429/17.WI.A) ausgeführt:.

    Geht aber der Gesetzgeber von einer "gesetzestreuen" Verwaltung aus, so hat diese nach dem Rechtsstaatsprinzip eine zügige und vollständige Erfüllung der Aktenvorlagepflicht zu gewährleisten." (VG Wiesbaden, Urteil vom 07.04.2017, Az. 6 K 429/17.WI.A - rechtskräftig).

    Die Grundlage einer fortwährenden Funktionsfähigkeit der Verwaltung, die auf konkretisierende Informationen angewiesen ist, kann deshalb nur durch eine ordnungsgemäße und vollständige Aktenführung gesichert werden (Grundmann/Greve, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 6 K 429/17.WI.A - rechtskräftig).

    Insoweit ist die Behörde verpflichtet, ihre Akte vollständig und wahrheitsgetreu zu führen (Grundmann/Greve, a.a.O. m.w.N.; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az.: 6 K 332/16.WI; Urteil vom 07.04.2017, Az.: 6 K 429/17.WI.A).

  • VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21

    Vorlagefragen zur Einsicht in die Behördenakten des Bundesamtes für Migration und

    (VG Wiesbaden, Urteil vom 07. April 2017 - 6 K 429/17.WI.A -, juris, Rn. 30 ff.).
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