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   VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20.WI   

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VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20.WI (https://dejure.org/2021,22020)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.06.2021 - 6 K 307/20.WI (https://dejure.org/2021,22020)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 6 K 307/20.WI (https://dejure.org/2021,22020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 6 iVm VwGO § 68 Abs 1 S 2 Nr 1 BDSG, § 31 BDSG, Art 17 Abs 1 lit a) DS-GVO, Art 21 Abs 1 DS-GVO, Art 40 DS-GVO
    Zur Datenspeicherung von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis bei Wirtschaftsauskunfteien

  • JurPC

    Zur Datenspeicherung von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis bei Wirtschaftsauskunfteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DSGVO-Vereinbarkeit des Code of Conduct der Wirtschaftsauskunfteien

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 844
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.02.2016 - C-698/15

    Davis u.a.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20
    Diese Regelungen müssten insbesondere angeben, unter welchen Umständen und unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung vorbeugend getroffen werden darf, um so zu gewährleisten, dass eine derartige Maßnahme auf das absolut Notwendige beschränkt wird (so schon EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-203/15, C-698/15, Rn. 109).
  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20
    Die Kammer erlaubt sich abschließend den Hinweis, dass zu den dann entscheidungserheblichen Fragen des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des EuGH noch nicht vorliegt (Unvollständigkeit der Rechtsprechung) und ein letztinstanzliches Hauptsachegericht - so es denn durch Rechtsmittel mit dem vorliegenden Verfahren befasst werden sollte - zur Klärung der europarechtlichen Fragen den EUGH anzurufen haben dürfte (ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Januar 2021 - 1 BvR 2853/19 -, juris m.w.N.).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20
    Diese Regelungen müssten insbesondere angeben, unter welchen Umständen und unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung vorbeugend getroffen werden darf, um so zu gewährleisten, dass eine derartige Maßnahme auf das absolut Notwendige beschränkt wird (so schon EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-203/15, C-698/15, Rn. 109).
  • EuGH, 15.06.2021 - C-645/19

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20
    Art. 58 DS-GVO regelt die Befugnisse der Aufsichtsbehörde (in diesem Sinne auch EuGH, Urteil vom 14.06.2021, Az. C-645/19).
  • LG Köln, 11.11.2020 - 23 O 172/19

    DSGVO: Umfassender Auskunftsanspruch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20
    Die nach Art. 40 DS-GVO erlassenen Verhaltensregeln dürfen nicht evident der Datenschutzgrundverordnung widersprechen, sondern dienen dazu, diese zu präzisieren (i.d.S. LG Köln, Urteil vom 11. November 2020 - 23 O 172/19 -, Rn 27 ff nach juris).
  • VG Wiesbaden, 31.08.2021 - 6 K 226/21

    Vorlage zum Europäischen Gerichtshof bezüglich der Eintragung einer

    Die beklagte Aufsichtsbehörde hat im Rahmen eines Antrages auf Zulassung einer Berufung in einem Verfahren, welches auch eine Restschuldenbefreiung und die A. betrifft (VG Wiesbaden, Urteil vom 7.6.2021, Az. 6 K 307/20.WI) die Meinung vertreten, dass Art. 77 Abs. 1 DS-GVO nicht vorsehe, dass gerichtlich zu überprüfen ist, ob die Beschwerdeentscheidung inhaltlich zutreffend ist.
  • VG Wiesbaden, 19.01.2022 - 6 K 361/21

    Urteil zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vortrages

    Der streitgegenständliche Bescheid vom 01.03.2021 ist in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG Wiesbaden, Urteil vom 07.06.2021 - 6 K 307/20.WI ).
  • VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21
    Die beklagte Aufsichtsbehörde hat im Rahmen eines Antrages auf Zulassung einer Berufung in einem Verfahren, welches auch eine Restschuldenbefreiung und die A. betrifft (VG A-Stadt, Urteil vom 07.06.2021, Az. 6 K 307/20.WI) die Meinung vertreten, dass Art. 77 Abs. 1 DS-GVO nicht vorsehe, dass gerichtlich zu überprüfen ist, ob die Beschwerdeentscheidung inhaltlich zutreffend ist.
  • VG Wiesbaden, 23.12.2021 - 6 K 441/21
    Die beklagte Aufsichtsbehörde hat im Rahmen eines Antrages auf Zulassung einer Berufung in einem Verfahren, welches auch eine Restschuldenbefreiung und die A. betrifft (VG Wiesbaden, Urteil vom 07.06.2021, Az. 6 K 307/20.WI) die Meinung vertreten, dass Art. 77 Abs. 1 DS-GVO nicht vorsehe, dass gerichtlich zu überprüfen ist, ob die Beschwerdeentscheidung inhaltlich zutreffend ist.
  • VG Hannover, 10.10.2023 - 10 A 5223/19

    Beschwerde; Datenschutzverstoß; DS-GVO; Eingabe; Nichtanwendbarkeit der DS-GVO;

    Die Regelungen der DS-GVO, aus denen sich nach Auffassung der überwiegenden Rechtsprechung ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung über das "ob" und das "wie" eines aufsichtsrechtlichen Tätigwerdens der unabhängigen Aufsichtsbehörde und - im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null - auch einen Anspruch auf ein konkretes Einschreiten der Aufsichtsbehörde ergeben kann, sind hier nicht anwendbar (vgl. zum Prüfungsumfang des Gerichts nach der DS-GVO OVG Hamburg, Urteil vom 7.10.2019 - 5 Bf 279/17 -, juris Rn. 63 ff. m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2021 - 11 K 17/21 -, juris Rn. 90 f.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.8.2021 - 6 K 226/21.WI -, juris; Urteil vom 7.6.2021 - 6 K 307/20.WI -, juris Rn. 37; VG Hamburg, Urteil vom 1.6.2021 - 17 K 2977/19 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 16.1.2020 - 1 K 129/19.MZ -, juris; zur gegenteiligen Auffassung vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.10.2020 - 10 A 10613/20 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.1.2020 - 1 S 3001/19 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 11.10.2021 - 29 K 7031/19

    Anrufung, Eingabe, Landesdatenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde, Beschwerde,

    Unabhängig von der Frage, welche Ansprüche der Beschwerdeführer gegen die Aufsichtsbehörde nach Art. 77, 57 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO hat und ob die ablehnende Entscheidung der Aufsichtsbehörde inhaltlich auf dem Verwaltungsrechtsweg überprüft werden kann, vgl. zum Streitstand: Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 1 S 3001/19, juris Rn. 51 ff.; Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2019 - 5 Bf 291/17 -, juris Rn. 63 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 10 A 10613/20 -, juris Rn. 31 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 8. August 2019 - AN 14. K 19.00272 -, juris Rn 42 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 7. Juni 2021 - 6 K 307/20.WI -, juris Rn. 36 ff.; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 23. Juni 2021 - 29 K 7710/19 -, n.v., ist dem Kläger im Zusammenhang mit seiner Eingabe vom 15. Dezember 2017 ein Rückgriff auf die DS-GVO verwehrt.
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