Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 09.06.2020 - 28 L 440/20.WI.D |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 24 HDG, § 25 HDG, § 67 HDG
Einzelfall eines Fristsetzungsverfahrens bei angeblicher Verfahrensverzögerung durch Bevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
Antrag auf Fristsetzung für den Abschluss eines Disziplinarverfahrens
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.06.2020 - 28 L 440/20
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nach § 67 HDG obliegt es der Behörde, im Einzelnen und substantiiert die Gründe dafür darzulegen, weshalb das behördliche Disziplinarverfahren über den Zeitrahmen von sechs Monaten hinaus noch nicht abgeschlossen werden konnte (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 28 L 1621/14.WI.D -, juris Rn. 5). - BVerwG, 11.08.2009 - 2 AV 3.09
Soll Vorschriften - Beweisaufnahme - Disziplinarklage - Äußerung - gerichtliches …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.06.2020 - 28 L 440/20
Vor diesem Hintergrund ist zu verlangen, dass ein eventuelles säumiges Verhalten der für die Durchführung des Disziplinarverfahrens zuständigen Behörde schuldhaft sein muss (vgl. zur bundesrechtlichen Regelung in § 62 BDG: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 AV 3/09 -, juris Rn. 2).
- VG München, 29.12.2023 - M 19L DA 23.5462
Antrag auf gerichtliche Fristsetzung wegen eines nicht innerhalb von sechs …
Zudem kann eine Verzögerung des Verfahrens grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Rechtsanwalt seinen Aufgaben nachgeht, nämlich Vorgänge rügt, die nach seiner rechtlichen Auffassung zu Unrecht zulasten seines Mandanten behandelt oder berücksichtigt wurden (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 9.6.2020 - 28 L 440/20.WI.D - juris Rn. 28). - VG München, 28.06.2023 - M 19L DA 23.2052
Bestimmung einer gerichtlichen Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens, …
Soweit der Antragsgegner die Rügen der Bevollmächtigten als nicht gerechtfertigt ansah oder ihre Rechtsauffassung nicht teilte, hätte er ihr dies zeitnah mitteilen können (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 9.6.2020 - 28 L 440/20.WI.D - juris Rn. 28).