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   VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12.WI.D   

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VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12.WI.D (https://dejure.org/2016,9153)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.03.2016 - 25 K 990/12.WI.D (https://dejure.org/2016,9153)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. März 2016 - 25 K 990/12.WI.D (https://dejure.org/2016,9153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77a F BBG, § 54 S 3a F BBG, § 70a F BBG, § 331 StGB, § 333 StGB, § 299 StGB, § 57 Abs 2 BDG, § 77 Abs 2a F BBG, § 13 Abs 1u 2 BDG
    Aberkennung des Ruhegehalts wegen der Annahme von 5.887, Euro als Geschenk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen der Annahme von 5.887, Euro als Geschenk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Private Kontakte zwischen Vorteilsgeber und Beamten schließen die Amtsbezogenheit des Vorteils nur dann aus, wenn er ausschließlich wegen der persönlichen Beziehungen gewährt wird (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 62/11 -, zitiert nach Juris).

    Daher ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, ob ein Beamter, der in vorwerfbarer Weise gegen Dienstpflichten verstoßen hat, nach seiner Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist und falls dies zu bejahen ist, durch welche Disziplinarmaßnahme auf ihn eingewirkt werden muss, um weitere Pflichtenverstöße zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 62/11 -, zitiert nach Juris).

    Sie findet ihre Rechtfertigung in der Wahrung der Integrität des Beamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes sowie in dem Gebot der Gleichbehandlung (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 62/11 -, m.w.N., zitiert nach Juris).

    Diese kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn kein Zweifel daran aufkommt, dass es bei der Aufgabenwahrnehmung mit rechten Dingen zugeht (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 62/11 -, zitiert nach Juris).

    Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem unerlaubten Vorteil um Geld- oder Sachleistungen handelt (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 62/11 -, zitiert nach Juris).

    Schließlich kann auch die lange Dauer des Disziplinarverfahrens nicht mildernd berücksichtigt werden, wenn der Beamte wie hier durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zerstört hat (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 62/11 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Weiter kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beamten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 und 4 BDG im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, zitiert nach Juris).

    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass das Dienstvergehen als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation von seinem bisherigen Persönlichkeitsbild abweicht (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Private Kontakte zwischen dem Beamten und dem Geber schließen die Amtsbezogenheit nicht aus, solange für die Hingabe des Vorteils nicht ausschließlich persönliche Beziehungen maßgeblich sind (BVerwG, Urteile vom 08.06.2005 - 1 D 3/04 m.w.N., zitiert nach Juris).

    Dies kann im Interesse einer gesetzmäßigen Verwaltung und im Interesse des allgemeinen Vertrauens in ein rechtsstaatliches Handeln der Verwaltung nicht hingenommen werden (BVerwG, Urteil vom 08.06.2005 - 1 D 3/04 - zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1997 - 10 B 13183/96

    Bahnreform; Deutsche Bahn AG; Organisatorische Gestaltungsfreiheit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Der dem Beklagten bei der DB AG übertragene Aufgabenkreis ist als "Amt" im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG anzusehen; für die bei der privatisierten DB AG tätigen Beamten geht die Rechtsprechung davon aus, dass sie bei der Aktiengesellschaft ein Amt wahrnehmen und amtsangemessen zu beschäftigen sind (vgl. z.B. OVG Koblenz, Beschluss vom 14.03.1997 - 10 B 13183/96 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Diese Vorschrift nennt keine zusätzlichen Bemessungskriterien, stellt aber klar, dass das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufzulösen ist, wenn die Maßnahmebemessung nach § 13 Abs. 1 BDG zu dem Ergebnis führt, dass der Beamte untragbar geworden ist (BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 16.10 -,zitiert nach Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2005 - 10 A 10215/05

    Annahme von "Schmiergeld"; Aktivlegitimation der Bahn-AG bei Herausgabeansprüchen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Der Status der Beamten wurde nicht geändert und ein Dienstherrenwechsel erfolgte trotz der erfolgten Beurlaubung nicht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2005 - 10 A 10215/05 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Der Beamte blieb daher beamtenrechtlich pflichtgebunden und anspruchsberechtigt, soweit sich aus der Natur und Art des Sonderurlaubs nichts Gegenteiliges ergeben hat (BVerwG, Urteil vom 12.12.2001 - 1 D 4/01 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12
    Für die Frage, ob der Beklagte seine Dienstpflichten verletzt hat, ist die Sach- und Rechtslage zum Tatzeitpunkt - hier: April 2003 - maßgeblich, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für die Beklagte materiell-rechtlich günstigeres neues Recht gilt (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, zitiert nach Juris).
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