Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 12.01.2017 - 7 K 998/16.WI |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 39 Abs. 1 b HGO, § 55 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 HGO, § 33 Abs. 2 KWG
Bei Stimmengleichheit zweier Listen von Wahlvorschlägen kann auf die Durchführung des Losverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 S. 4 HGO zur Bestimmung des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten verzichtet werden. Der Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Wahlleiter erklärt werden. ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Wiesbaden, 19.05.2005 - 3 E 2485/03
Auszug aus VG Wiesbaden, 12.01.2017 - 7 K 998/16
Die Stelle des Ersten Beigeordneten ist im Verhältnis zu den Beigeordneten keine gleichartige Stelle, denn die Position des Ersten Beigeordneten hat gegenüber den Positionen der sonstigen Beigeordneten eine herausgehobene Funktion (VG Wiesbaden, Urteil v. 19.5.2005 - 3 E 2485/03).Daher kann auch eine auf der Liste zum Zeitpunkt der ursprünglichen Wahl der Beigeordneten auf einem hinteren Listenplatz vorgeschlagene Person dann die Chance haben, nicht nur Beigeordneter, sondern auch Erster Beigeordneter zu werden (vgl. (VG Wiesbaden, Urteil v. 19.5.2005 - 3 E 2485/03).
- VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
Zur Gültigkeit einer kommunalrechtlichen Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher
Der nach dem gemäß § 88 VwGO maßgeblichen Klägerbegehren primär auf Ungültigerklärung der Wahl gerichtete Antrag der Kläger ist als Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 2 VwGO statthaft (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 12.01.2017 - 7 K 998/16.WI , Juris, Rn. 15 ) und umfasst aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit die (deklaratorische) Aufhebung des formal ergangenen Widerspruchsbescheids. - VG Gießen, 14.02.2023 - 8 K 127/22
Keine Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher unter Vorsitz des letztlich Gewählten
Bei Klagen gegen die Gültigkeit von solchen Wahlen auf Grundlage von § 55 Abs. 6 Satz 3 VwGO, der auf die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung verweist, ist die allgemeine Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO statthaft (VG Wiesbaden, Urteil vom 12.01.2017 - 7 K 998/16.WI, Juris, Rn. 15; VG Gießen…, Urteil vom 02.06.2020 - 8 K 133/19.GI, juris Rn. 57).