Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 12.05.2020 - 4 K 1226/19 |
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 12.05.2020 - 4 K 1226/19
- VGH Hessen, 24.07.2020 - 3 D 1437/20
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 24.07.2020 - 3 D 1437/20
Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird ihr unter Abänderung der Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 12. Mai 2020 - 4 K 1226/19.WI - Prozesskostenhilfe für das beim Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängige Klageverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin Rechtsanwältin B., B-Straße, A-Stadt, gewährt.Auf die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin vom 15. Mai 2020 gegen den ihr Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 12. Mai 2020 - 4 K 1226/19.WI -, zugestellt am 13. Mai 2020, über die die Vorsitzende im Einverständnis mit den Beteiligten anstelle des Senats entscheiden kann (§ 87a Abs. 2 und 3 VwGO), ist ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Bevollmächtigten für das erstinstanzliche Verfahren zu gewähren, da sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne der §§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO bietet.