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   VG Wiesbaden, 13.01.2021 - 6 L 1337/20.WI   

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VG Wiesbaden, 13.01.2021 - 6 L 1337/20.WI (https://dejure.org/2021,2378)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.01.2021 - 6 L 1337/20.WI (https://dejure.org/2021,2378)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 6 L 1337/20.WI (https://dejure.org/2021,2378)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 56.20

    Recht auf vorherige Stellungnahme vor Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.01.2021 - 6 L 1337/20
    Wie, bezogen auf die Bundespartei bereits das Verwaltungsgericht Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28.05.2020, Az.: VG 1 L 97/20 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2020, Az.: OVG 1 S 56/20), geht die Kammer davon aus, dass der Antragsgegner bei der von ihm angenommenen Personenzahl diese zurückhaltend geschätzt hat.
  • VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796

    Verfassungsschutz darf AfD beobachten

    Während der Verfassungsschutzbericht Bayern 2021 (S. 127) für das Jahr 2020 von potenziell 130 Flügel-Angehörigen in Bayern ausging, war die vom Bundesamt für Verfassungsschutz zunächst geschätzte Zahl von 7.000 Flügelangehörigen innerhalb der Gesamtpartei Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (vgl. VG Köln, B.v. 10.3.2022 - 13 L 104/21 - juris einerseits und OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.6.2020 - OVG 1 S 56/20 - juris Rn. 44 ff. sowie VG Wiesbaden, B.v. 13.1.2021 - 6 L 1337/20.WI - juris anderseits).
  • VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 104/21

    Entscheidung über Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz -

    Nach Auffassung der bisher mit vergleichbaren Angaben befassten Gerichte ist zwar bei der Angabe des Personenpotenzials eines Personenzusammenschlusses im gesamten Bundesgebiet - im Rahmen des Bundesverfassungsschutzberichts - eine Schätzung zulässig, auch wenn diese (hauptsächlich) auf der Grundlage von Aussagen exponierter Vertreter des Personenzusammenschlusses selbst erfolgt, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 97.20 -, juris Rn. 52; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 56.20 -, juris Rn. 45; zustimmend VG Wiesbaden, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 6 L 1337/20.WI -, juris Rn. 41 und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 2021 - 7 B 190/21 -, juris Rn. 29.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 325/21

    Verfassungsschutz und AfD: Mitgliederzahl des sog. Flügels

    Nach Auffassung der bisher befassten Gerichte ist zwar bei der Angabe des Personenpotenzials eines Personenzusammenschlusses im gesamten Bundesgebiet - im Rahmen des Bundesverfassungsschutzberichts - eine Schätzung zulässig, auch wenn diese (hauptsächlich) auf der Grundlage von Aussagen exponierter Vertreter des Personenzusammenschlusses selbst erfolgt, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 97.20 -, juris Rn. 52; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 56.20 -, juris Rn. 45; zustimmend VG Wiesbaden, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 6 L 1337/20.WI -, juris Rn. 41 und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 2021 - 7 B 190/21 -, juris Rn. 29.
  • VGH Hessen, 03.03.2021 - 7 B 190/21

    Beschwerde der AfD wegen Verfassungsschutzbericht 2019 erfolgreich

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Januar 2021 - 6 L 1337/20.WI - geändert.
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