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   VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI   

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VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI (https://dejure.org/2012,7622)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI (https://dejure.org/2012,7622)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 1 K 493/11.WI (https://dejure.org/2012,7622)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97

    Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11
    Welche Nachweise benötigt würden, ergebe sich aus dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 - (Bl. 65 VV).

    Ein öffentliches Interesse i.S.d. § 32 Abs. 1 GrStG setzt rechtliche Bindungen des Denkmalschutzes oder einer ihm eigentumsrechtlich gleichstehenden Qualität zu Lasten des Grundbesitzes voraus, die in ihrer nutzungsbeschränkenden Wirkung über insbesondere baurechtlich geforderte Rücksichtnahmen hinausgehen (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris).

    Bedeutung für die Geschichte oder die Kunst i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG ist dann anzunehmen, wenn ein Grundbesitz wegen der darauf stehenden Gebäude von historischem oder kunsthistorischem Interesse ist oder die darauf befindlichen Anlagen nicht alltäglich sind bzw. das ästhetische Empfinden in besonderem Maße ansprechen (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris).

    Aus dieser gesetzlichen Vorgabe folgt, dass eine prognostizierende Beurteilung auf der Grundlage unter anderem der sich aus der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Daten geboten ist und ferner, dass auf der Einnahmen- wie auf der Kostenseite nur dauerhafte Rechnungsposten berücksichtigungsfähig sind (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris).

    Da es insoweit an einem betragsmäßigem Geldzufluss mangelt, ist in diesen Fällen als Nutzungswert die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erzielende (ortsübliche) Miete oder Pacht anzusetzen (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris; VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.2009 - 2 A 2964/05 -, zitiert nach Juris).

    Das Kausalitätserfordernis gestattet es vielmehr, derartige Manipulationen dem Zweck der Erlassvorschrift entsprechend auszuschalten (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris).

    Grundsätzlich ist daher maßgeblich, welche Bindungen und Beschränkungen im öffentlichen Interesse an der Nutzung des Grundbesitzes begründet worden sind, also welche Auflagen beispielsweise in der Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes aufgestellt oder nachweislich und erkennbar infolge von Absprachen mit der Denkmalschutzbehörde schon im Bauantrag vorweggenommen sind und welche wirtschaftlichen Auswirkungen durch sie ausgelöst werden (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris; VG Halle, Urteil vom 17.12.2003 - 5 A 475/02 -, zitiert nach Juris).

  • VG Oldenburg, 12.03.2009 - 2 A 2964/05

    Denkmal; Erlass; Grundsteuer; Kausalität; Prognose; Rohertrag; Unrentabilität;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11
    Da es insoweit an einem betragsmäßigem Geldzufluss mangelt, ist in diesen Fällen als Nutzungswert die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erzielende (ortsübliche) Miete oder Pacht anzusetzen (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris; VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.2009 - 2 A 2964/05 -, zitiert nach Juris).

    Ebenfalls nicht abzuziehen sind Gebühren für Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Strom, etc., weil es sich insoweit um Betriebskosten handelt, die von der Gewohnheit der Nutzer abhängig sind und nicht zu den Grundstückskosten im engeren Sinn gehören (VG Aachen, Urteil vom 19.03.2009 - 4 K 2572/05; VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.2009 - 2 A 2964/05 -, jeweils mit weiteren Nachweisen, zitiert nach Juris).

    51 Darüber hinaus haben die Kläger nicht dargelegt und belegt, dass der Grundbesitz ausschließlich durch den Denkmalschutz unrentabel geworden ist (VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.2009 - 2 A 2964/05 - zitiert nach Juris).

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 5 K 2864/05

    Grundsteuererlass, Kausalitätserfordernis, Mehraufwand

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11
    Nur für den Fall, dass aufgrund der besonderen Anforderungen an die Pflege eines Denkmals ein besonderer Aufwand mit besonderen Kosten erforderlich wird, sind die Mehrkosten in die Gegenüberstellung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben einsetzbar (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2007 - 5 K 2864/05 -, zitiert nach Juris).
  • VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 475/02
    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11
    Grundsätzlich ist daher maßgeblich, welche Bindungen und Beschränkungen im öffentlichen Interesse an der Nutzung des Grundbesitzes begründet worden sind, also welche Auflagen beispielsweise in der Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes aufgestellt oder nachweislich und erkennbar infolge von Absprachen mit der Denkmalschutzbehörde schon im Bauantrag vorweggenommen sind und welche wirtschaftlichen Auswirkungen durch sie ausgelöst werden (BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23/97 -, zitiert nach Juris; VG Halle, Urteil vom 17.12.2003 - 5 A 475/02 -, zitiert nach Juris).
  • VG Aachen, 19.03.2009 - 4 K 2572/05

    Grundsteuererlass: Berücksichtigungsfähige Rechnungsposten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.02.2012 - 1 K 493/11
    Ebenfalls nicht abzuziehen sind Gebühren für Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Strom, etc., weil es sich insoweit um Betriebskosten handelt, die von der Gewohnheit der Nutzer abhängig sind und nicht zu den Grundstückskosten im engeren Sinn gehören (VG Aachen, Urteil vom 19.03.2009 - 4 K 2572/05; VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.2009 - 2 A 2964/05 -, jeweils mit weiteren Nachweisen, zitiert nach Juris).
  • VG Köln, 29.09.2015 - 17 K 6132/14
    Ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23.97 -, juris, Rn. 28 ff.; in jüngster Zeit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 19 ff.; vgl. vorgehend VG Potsdam, Urteil vom 03.12.2013 - 11 K 2609/09 -, juris, Rn. 31 ff., sowie außerdem VG Wiesbaden, Urteil vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI -, juris, Rn. 47 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2007 - 5 K 2864/05 -, juris, Rn. 44 ff.; VG Minden, Urteil vom 29.03.2006 - 11 K 1221/05 -, juris, Rn. 36 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 21.; VG Wiesbaden, Urteil vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI -, juris, Rn. 48.

    vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI -, juris, Rn. 51; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2007 - 5 K 2864/05 -, juris, Rn. 46.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23.97 -, juris, Rn. 23; VG Wiesbaden, Urteil vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI -, juris, Rn. 46.

  • VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20

    Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität

    Für jeden Kostenansatz ist damit zu prüfen, inwieweit ein entsprechender Aufwand auch ohne Denkmalschutz erforderlich wäre (Halaczinsky in Schreiber/Ruge, Handbuch Immobilienrecht, 4. Auflage 2020, Kapitel 16 VII Nr. 1; VG Wiesbaden, Urteil vom 13.2.2012 - 1 K 493/11 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8.3.2007 - 5 K 2864/05 -).

    Sie sind zudem deshalb nicht berücksichtigungsfähig, weil es sich um Betriebskosten handelt, die von der Gewohnheit der Nutzer abhängig sind und nicht zu den Grundstückskosten im engeren Sinn gehören (ebenso: VG Wiesbaden, Urteil vom 13.2.2012, a.a.O.; Halaczinsky, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20

    Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz

    vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 3. Mai 1999 - VII S 1/99 -, juris; Rätke, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 88 Rn. 46; Wünsch, in: Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 88 Rn. 31; BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 -, Rn. 36, und vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, Rn. 22, juris; VG Halle (Saale), Urteil vom 8. Oktober 2010 - 4 A 297/09 -, Rn. 51, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 13. Februar 2012 - 1 K 493/11.WI -, Rn. 51, juris.
  • VGH Hessen, 15.05.2012 - 5 A 705/12

    Grundsteuererlass

    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Februar 2012 - 1 K 493/11.WI - wird abgelehnt.
  • VG Wiesbaden, 20.03.2023 - 1 K 1117/20

    Grundsteuererlass für ein Kulturdenkmal gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG

    Ebenfalls nicht abzuziehen sind Gebühren für Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Strom, etc., weil es sich insoweit um Betriebskosten handelt, die von den Gewohnheiten der Nutzer abhängig sind nicht zu den Grundstückskosten im engeren Sinn gehören (VG Wiesbaden, Urteil vom 13. Februar 2012 - 1 K 493/11.WI - VG Aachen, Urteil vom 19. März 2009 - 4 K 2572/05 - VG Oldenburg, Urteil vom 12. März 2009 - 2 A 2964/05 -, jeweils mit weiteren Nachweisen, juris; Feldner: Die Befreiung von der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, DStR 2018, 1749 mit weiteren Nachweisen).

    Nur für den Fall, dass aufgrund der besonderen Anforderungen an die Pflege eines Denkmals ein besonderer Aufwand mit besonderen Kosten erforderlich wird, sind die Mehrkosten in die Gegenüberstellung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben einsetzbar (VG Wiesbaden, Urteil vom 13. Februar 2012 - 1 K 493/11.WI - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2007 - 5 K 2864/05 -, jeweils juris).

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