Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 13.07.2020 - 6 L 753/20 |
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.07.2020 - 6 L 753/20
- VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
- BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.Es ist festzustellen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzen; die Beschlüsse sind aufzuheben und die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BVerfGG).
- VG Wiesbaden, 02.07.2021 - 6 K 1234/20
Keine Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in …
Am 2.7.2020 suchte der Kläger bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden um einstweiligen Rechtsschutz nach (Az. 6 L 753/20.WI).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Eilverfahrens (Az. 6 L 753/20.WI sowie 6 L 168/21.WI nach Zurückverweisung) sowie auf fünf Leitz-Ordner Behördenakte Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidung gemacht worden sind.
- VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - wird zurückgewiesen.
unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020, Az.: 6 L 753/20.WI, nach den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu erkennen.