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   VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14.WI   

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https://dejure.org/2016,58350
VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14.WI (https://dejure.org/2016,58350)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.12.2016 - 1 K 1432/14.WI (https://dejure.org/2016,58350)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 1 K 1432/14.WI (https://dejure.org/2016,58350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 AMG, § 2 Abs 1 Nr 2 a AMG, § 16a Abs 2 HessAGVwGO, § 35 HWG
    Die ursprüngliche Herstellungserlaubnis ist durch das Gesetz über Medizinprodukte (01.01.1995) erloschen und mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht gegenstandslos geworden.l Einzelfall, in dem die der Klägerin obliegende Darlegung nicht gelungen ist, dass die Heilwässer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-308/11

    Chemische Fabrik Kreussler - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14
    Eine pharmakologische Wirkungsweise liegt vor, wenn die Moleküle einer Substanz eine Wechselwirkung mit einem zellulären Bestandteil des Menschen (Rezeptor) oder aber auch eine Wechselwirkung mit anderen im Organismus des Menschen vorhandenen zellulären Bestandteilen wie Bakterien, Viren oder Parasiten bewirken können (EuGH, Urteil vom 06.09.2012 - C-308/11 -, zitiert nach Juris; Spickhoff, Medizinrecht, Rdnr. 11 zu § 2 AMG).
  • BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei der Klärung der Berechtigung zum

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14
    Unabhängig davon, ob es sich bei dieser Urkunde überhaupt um einen Verwaltungsakt handelte, weil ihm wegen der Personenidentität von Empfänger und Absender (Land Hessen) möglicherweise die unmittelbare Außenwirkung fehlte, oder ob die ursprüngliche Herstellungserlaubnis bereits bei dem Verkauf des Hessischen Staatsbades A-Stadt vom Land Hessen an die Stadt A-Stadt im Jahr 2004 wegen Wechsels des Erlaubnisinhabers erloschen sein könnte, ist die alte Herstellungserlaubnis jedenfalls durch das Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 02.08.1994, BGBl. I S. 1963, das am 01.01.1995 in Kraft trat, erloschen und mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht gegenstandslos geworden (BVerwG, Urteil vom 27.11.1973 - 1 C 74.67 - DÖV 1974, 677 [BVerwG 27.11.1973 - BVerwG I C 74.67] ).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14
    Dabei erfasst der Begriff des Funktionsarzneimittels (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG) diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen (EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 - Rdnr. 61).
  • VG Köln, 12.04.2016 - 7 K 2347/14

    Voraussetzungen für die Einstufung des Meerwassers eines anerkannten Seeheilbades

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14
    Soweit der Gutachter in seinem weiteren Gutachten vom 25.09.2016 darauf verweist, dass die pharmakologischen Wirkungen des Kohlenstoffdioxids seit langem bekannt sind, einer strengen Dosis-Wirkungsbeziehung unterliegen und daher als pharmakologischer Effekt der CO 2 -Gabe aufgefasst werden müssen, verkennt die Klägerin, dass die Dosis-Wirkung-Korrelation lediglich ein Indikator für eine pharmakologische Wirkungsweise sein (VG Köln, Urteil vom 12.04.2016 - 7 K 2347/14 -, zitiert nach Juris) und die wissenschaftliche Feststellung der Wirkungsweise nicht ersetzen kann.
  • VGH Hessen, 07.01.2019 - 8 A 886/17

    Heilwasser zur Verwendung zu Badezwecken

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. Dezember 2016 - 1 K 1432/14.WI - wird abgelehnt.
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