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   VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21.WI   

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https://dejure.org/2021,8856
VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21.WI (https://dejure.org/2021,8856)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.04.2021 - 6 L 481/21.WI (https://dejure.org/2021,8856)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. April 2021 - 6 L 481/21.WI (https://dejure.org/2021,8856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 Corona-Einrichtungsschutz-VO i. d. jeweils gültigen Fassung, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Zu Frage der Gleichbehandlung von Schülern bei der Unterrichtsgestaltung in Coronazeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschulung an weiterführender Schule im Wechselunterricht - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schülerin der Jahrgangsstufe 9 erreicht im Eilverfahren vorläufige Beschulung an weiterführender Schule im Untertaunus im Wege des Wechselunterrichts - Corona-Einrichtungsschutzverordnung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglichen Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2017, Az. 3 S 84.17, 3 M 105.17 nach juris Rn. 2 und vom 28.04.2017, Az. 3 S 23.17 nach juris Rn. 1).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21
    Diese bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011, Az. 1 BvR 2035/07 nach juris Rn. 64).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21
    Allerdings bedarf es insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eines verhältnismäßigen Ausgleiches zwischen der Freiheit auf der einen Seite und dem Schutzbedarf auf der anderen Seite (BVerfG, Beschluss vom 13.05.2021, Az. 1 BvR 1021/20).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21
    Ein ursprünglich, bei summarischer Prüfung als sachgemäß qualifizierender Vorgang kann mit zunehmender Dauer in eine Rechtswidrigkeit hineinwachsen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021, Az. 3 L 57/21), wie dies hier vorliegend der Fall ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglichen Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2017, Az. 3 S 84.17, 3 M 105.17 nach juris Rn. 2 und vom 28.04.2017, Az. 3 S 23.17 nach juris Rn. 1).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2021 - 6 L 481/21
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Notwendigkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen im Allgemeinen fortlaufend von der zuständigen Behörde zu prüfen und dabei zu untersuchen ist, ob zusätzliche Lockerungen angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020, Az. 1 BvQ 31/20 nach juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 06.05.2021 - 7 B 870/21

    Beschwerde gegen Entscheidung zum Wechselunterricht - Corona-Virus

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. April 2021 - 6 L 481/21.WI - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
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