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   VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17.WI   

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VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17.WI (https://dejure.org/2017,56859)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.12.2017 - 3 L 4018/17.WI (https://dejure.org/2017,56859)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 3 L 4018/17.WI (https://dejure.org/2017,56859)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 2 B 11472/06

    Keine Rechtsbeeinträchtigung einer Beamtin im Stellenbesetzungsverfahren, weil

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine funktionsfähige Verwaltung und damit ordnungsgemäße Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zu gewährleisten (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007 - 2 B 11472/06 -, BeckRS 2007, 21241; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v.19.01.2015 - OVG 4 S 43/14 -, BeckRS 2015, 46579; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016 - 3 L 1540/15.WI -, BeckRS 2016 -, 110776).

    Auch aus dem Umstand, dass die Stelle zuletzt mit einem Beamten besetzt war oder in anderen Gemeinden eine Besetzung vergleichbarer Stellen mit einem Beamten üblich sei, lässt sich keine Verpflichtung des Dienstherrn herleiten, dies künftig weiter so respektive ebenso zu handhaben (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO).

    Allein aus dem Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle im Beamtenverhältnis folgt keine Verpflichtung, die Stelle im Beamtenverhältnis zu besetzen (VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO; VGH Kassel, Beschl. v. 12.12.2013 - 1 TG 2749/03 -, n. juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO).

    Die streitbefangene Stelle wurde von der Antragsgegnerin als reine Angestelltenstelle ausgeschrieben, so dass der Antragsteller als Beamter von vornherein keinen Zutritt zu dem in Rede stehenden Besetzungsverfahren hatte und die Antragsgegnerin diesen daher zu Recht von Beginn an unberücksichtigt ließ (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO).

  • VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine funktionsfähige Verwaltung und damit ordnungsgemäße Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zu gewährleisten (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007 - 2 B 11472/06 -, BeckRS 2007, 21241; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v.19.01.2015 - OVG 4 S 43/14 -, BeckRS 2015, 46579; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016 - 3 L 1540/15.WI -, BeckRS 2016 -, 110776).

    Auch aus dem Umstand, dass die Stelle zuletzt mit einem Beamten besetzt war oder in anderen Gemeinden eine Besetzung vergleichbarer Stellen mit einem Beamten üblich sei, lässt sich keine Verpflichtung des Dienstherrn herleiten, dies künftig weiter so respektive ebenso zu handhaben (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO).

    Allein aus dem Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle im Beamtenverhältnis folgt keine Verpflichtung, die Stelle im Beamtenverhältnis zu besetzen (VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO; VGH Kassel, Beschl. v. 12.12.2013 - 1 TG 2749/03 -, n. juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Nach der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Stelle spätestens dann endgültig besetzt, wenn dem ausgewählten Angestellten eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt worden ist - mithin, wenn die Stelle rechtswirksam auf Dauer übertragen wurde, was grundsätzlich beim Abschluss oder bei Änderung eines Arbeitsvertrages der Fall ist (VGH Kassel, Beschl. v. 17.03.2017 - 1 B 2939/16 - OVG Münster, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 B 1786/07 -, BeckRS 2008, 35036; BAG, Urt. v. 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, BAGE 87, 165; Urt. v. 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, BAGE 101, 153; LAG Kiel, Urt. v. 08.06.2016 - 3 Sa 9/16 -, BeckRS 2016, 74179).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Nach der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Stelle spätestens dann endgültig besetzt, wenn dem ausgewählten Angestellten eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt worden ist - mithin, wenn die Stelle rechtswirksam auf Dauer übertragen wurde, was grundsätzlich beim Abschluss oder bei Änderung eines Arbeitsvertrages der Fall ist (VGH Kassel, Beschl. v. 17.03.2017 - 1 B 2939/16 - OVG Münster, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 B 1786/07 -, BeckRS 2008, 35036; BAG, Urt. v. 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, BAGE 87, 165; Urt. v. 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, BAGE 101, 153; LAG Kiel, Urt. v. 08.06.2016 - 3 Sa 9/16 -, BeckRS 2016, 74179).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2005 - 1 B 1450/05

    Konkurrieren eines Beamten und eines Angestellten um eine freie Arbeitsstelle;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Vorliegend greifen allerdings die Erwägungen, nach denen eine Erledigung nach den vorbeschriebenen Grundsätzen dann nicht eintritt, wenn ausnahmsweise ein Anspruch auf Freimachung der bereits besetzten Stelle besteht, weil der Dienstherr die Erlangung effektiven Rechtsschutzes vereitelt hat, etwa indem dem unterlegenen Konkurrenten keine Möglichkeit zur Eilantragstellung eingeräumt wurde oder gar eine Stellenübertragung durch kollusives Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt ist (VGH Kassel, Beschl. v. 17.03.2017, aaO; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005 - 1 B 1450/05 -, NWVBl. 2006, 262, wonach dieser Anspruch im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Systematik im Rahmen der Zulässigkeit beim Rechtsschutzbedürfnis und nicht in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung im materiellen Recht zu prüfen ist; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.06.2012 - 1 M 60/12 -, DÖB 2012, 980).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Nach der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Stelle spätestens dann endgültig besetzt, wenn dem ausgewählten Angestellten eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt worden ist - mithin, wenn die Stelle rechtswirksam auf Dauer übertragen wurde, was grundsätzlich beim Abschluss oder bei Änderung eines Arbeitsvertrages der Fall ist (VGH Kassel, Beschl. v. 17.03.2017 - 1 B 2939/16 - OVG Münster, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 B 1786/07 -, BeckRS 2008, 35036; BAG, Urt. v. 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, BAGE 87, 165; Urt. v. 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, BAGE 101, 153; LAG Kiel, Urt. v. 08.06.2016 - 3 Sa 9/16 -, BeckRS 2016, 74179).
  • VGH Hessen, 21.03.1995 - 1 TG 2377/94

    Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Der Personalrat darf sodann lediglich prüfen, ob durch die getroffene Auswahlentscheidung nicht andere Bewerber aus unsachlichen Gründen benachteiligt werden (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1981 - 6 P 3.79 -, PersV 1982, 106; VGH Kassel, Beschl. v. 21.03.1995 - 1 TG 2377/94 -, HessVGHRspr 1996, 51; vgl. auch Berg, in: Altvater/Baden u.a., BPersVG, 9. Auflage, § 69 Rn. 82, wonach der unterlegene Bewerber lediglich die Verletzung des Mitbestimmungsrechts als solches, nicht aber feststellen lassen kann, ob die Personalvertretung ordnungsgemäß beteiligt worden ist).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 3.79
    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Der Personalrat darf sodann lediglich prüfen, ob durch die getroffene Auswahlentscheidung nicht andere Bewerber aus unsachlichen Gründen benachteiligt werden (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1981 - 6 P 3.79 -, PersV 1982, 106; VGH Kassel, Beschl. v. 21.03.1995 - 1 TG 2377/94 -, HessVGHRspr 1996, 51; vgl. auch Berg, in: Altvater/Baden u.a., BPersVG, 9. Auflage, § 69 Rn. 82, wonach der unterlegene Bewerber lediglich die Verletzung des Mitbestimmungsrechts als solches, nicht aber feststellen lassen kann, ob die Personalvertretung ordnungsgemäß beteiligt worden ist).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Die Rechtsprechung geht dabei grundsätzlich davon aus, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG verlangt, dass der Dienstherr vor Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle Mitteilungs- und Wartepflichten nachkommt - mithin seine Auswahlentscheidung den unterlegenen Bewerbern schriftlich mitteilt und nach Mitteilung eine angemessene Zeit zuwartet, wobei sich in der Praxis eine Wartezeit von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Ablehnung der Bewerber als angemessen herausgebildet hat (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, NVwZ 2011, 358).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Vorliegend greifen allerdings die Erwägungen, nach denen eine Erledigung nach den vorbeschriebenen Grundsätzen dann nicht eintritt, wenn ausnahmsweise ein Anspruch auf Freimachung der bereits besetzten Stelle besteht, weil der Dienstherr die Erlangung effektiven Rechtsschutzes vereitelt hat, etwa indem dem unterlegenen Konkurrenten keine Möglichkeit zur Eilantragstellung eingeräumt wurde oder gar eine Stellenübertragung durch kollusives Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt ist (VGH Kassel, Beschl. v. 17.03.2017, aaO; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005 - 1 B 1450/05 -, NWVBl. 2006, 262, wonach dieser Anspruch im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Systematik im Rahmen der Zulässigkeit beim Rechtsschutzbedürfnis und nicht in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung im materiellen Recht zu prüfen ist; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.06.2012 - 1 M 60/12 -, DÖB 2012, 980).
  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

  • VGH Hessen, 12.12.2003 - 1 TG 2749/03
  • VGH Hessen, 06.08.2014 - 1 E 1218/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2015 - 4 S 43.14
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2016 - 3 Sa 9/16

    Konkurrentenklage, öffentlicher Arbeitgeber, Bestenauslese, Auswahlverfahren,

  • VG Wiesbaden, 20.03.2017 - 3 L 986/16
  • VG Gießen, 04.09.2020 - 2 L 2641/20
    Da der Antrag auf Ergehen einer Zwischenentscheidung vorliegend mit der abschließenden Sachentscheidung getroffen wurde, war die Kostenentscheidung einheitlich zu treffen (VG Wiesbaden, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - 3 L 4018/17 - , juris, Rn. 49).
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