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   VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12.WI   

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VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12.WI (https://dejure.org/2012,21567)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.08.2012 - 4 K 165/12.WI (https://dejure.org/2012,21567)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. August 2012 - 4 K 165/12.WI (https://dejure.org/2012,21567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 1 BImSchG, § 3 BImSchV 39, § 27 BImSchV 39
    Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12
    Der Klägerin hält sich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 08. März 2011 - Rs. C-240/09 - "Lesoochránarske zoskupenie VLK") für klagebefugt und führt dies unter Heranziehung weiterer Rechtsprechung und Literatur näher aus.

    Ist Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 08. März 2011 - C-240/09 - so zu interpretieren, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die die Zulässigkeit einer Klage davon abhängig macht, dass der Kläger in seinen Rechten verletzt ist, so auszulegen ist, dass sie es einer Umweltschutzvereinigung, die die Förderung und Einhaltung des Umweltrechts der Europäischen Union zu ihrem Satzungszweck erklärt hat, ermöglicht, eine Entscheidung, die im Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten?.

    Hiervon geht das erkennende Gericht in Anerkennung der Leitfunktion der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 08.03.2011 (C-240/09, NVwZ 2011, 673 ff.) auch unter Würdigung der Kritik des Beklagten an dieser Entscheidung aus.

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462

    Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12
    Der Beklagte ist also verpflichtet, einen Luftreinhalteplan mit dem Ziel der Einhaltung des Grenzwerts im Rahmen des tatsächlich Möglichen und rechtlich Verhältnismäßigen aufzustellen (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.05.2006, 22 BV 05.2462, NVwZ 2007, 233ff).
  • VG Wiesbaden, 10.10.2011 - 4 K 757/11

    Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen und zum Anspruch auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12
    Hierzu hat das entscheidende Gericht schon im Urteil vom 10.10.2011 (4 K 757/11.WI) Folgendes ausgeführt:.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12
    Dies sei bereits nach alter Rechtslage so gewesen und entspreche auch dem Urteil des EuGH in der Sache Janecek (C-237/07).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Dieser Aussage kommt Beachtlichkeit auch im vorliegenden Zusammenhang zu, da die Tenorierung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 (4 K 165/12.WI - juris), das der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2013 (a.a.O.) zugrunde lag, mit der Entscheidungsformel des vorliegend verfahrensgegenständlichen Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 im Wesentlichen übereinstimmt.

    Mehr noch fällt ins Gewicht, dass das Bundesverwaltungsgericht unmittelbar zuvor - nämlich in den Randnummern 54 f. der Entscheidungsgründe des gleichen Urteils - die Ordnungsgemäßheit des Klageantrags, der dem in jenem Revisionsverfahren zu überprüfenden Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 (4 K 165/12.WI - juris Rn. 15) zugrunde lag (er stimmt mit dem in der Streitsache M 1 K 12.1046 gestellten Klageantrag - abgesehen von der hier vorgenommenen zusätzlichen Einbeziehung der Immissionsgrenzwerte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der 39. BImSchV - praktisch wortgleich überein), als dem Bestimmtheitserfordernis genügend bezeichnet hat.

    Da gerade bei Leistungsklagen - eine solche lag sowohl dem vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig gemachten Verfahren 4 K 165/12.WI als auch dem hier zu vollstreckenden Urteil des Verwaltungsgerichts München zugrunde - ein Klageantrag nur zulässig ist, wenn er zu einer vollstreckungsfähigen Entscheidung führen kann (Ortloff/Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2006, § 82 Rn. 7), darf nicht davon ausgegangen werden, ein Urteil, das einen vom Bundesverwaltungsgericht als hinreichend bestimmt bezeichneten Klageantrag unverändert übernimmt, sei unvollstreckbar.

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    vgl. zur Streitwertbestimmung bei Verbandsklagen BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 -, NuR 2016, 127 (= BeckRS 2015, 54083) und vom 31. Januar 2006 - 4 B 49/05 -, NVwZ 2006, 823, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 OA 347/08 -, NVwZ-RR 2009, 406, OVG Schleswig, Beschluss vom 14. März 2011 - 1 MR 19/19 -, NordÖR 2011, 401 (= BeckRS 2011, 54231), VGH München, Beschluss vom 24. September 2012 - 8 C 12.1595 -, NVwZ-RR 2013, 74, Hess. VGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 6 C 1005/08.T -, juris, VG Wiesbaden, Beschluss vom 16. August 2012 - 4 K 165/12.WI -, BeckRS 2012, 55841.
  • VG München, 09.10.2012 - M 1 K 12.1046

    Ein anerkannter Umweltverband hat einen Anspruch gegen die zuständige Behörde auf

    22 Das bedeutet für die entscheidende Kammer, dass das Verwaltungsprozessrecht, insbesondere § 42 Abs. 2 VwGO, in dem Sinne auszulegen ist, dass es einer Umweltschutzvereinigung möglich sein muss, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, das möglicherweise im Widerspruch zum Umweltrecht der Europäischen Union steht, vor einem nationalen Gericht anzufechten (ebenso VG Wiesbaden vom 10.10.2011 4 K 757/11.WI(1); vom 16.8.2012 4 K 165/12.WI).
  • VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 2 S 13.143

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Klagebefugnis von

    Damit ist das innerstaatliche Prozessrecht in den Fällen erweiternd auszulegen, in denen das Unionsrecht substanziell verfahrensrechtliches und materiell-rechtliches Umweltschutzrecht gesetzt hat (HessVGH, B.v. 14.5.2012 - 9 B 1918/11 - ZUR 2012, 438; VG München, U.v. 9.10.2012 - M 1 K 12.1046 - ZUR 2012, 699; VG Wiesbaden, U.v. 16.8.2012 - 4 K 165/12.WI - juris Rn. 32; vgl. hierzu auch Schlacke, Stärkung überindividuellen Rechtsschutzes zur Durchsetzung des Umweltrechts, ZUR 2011, 312; Frenz, Individuelle Klagebefugnis zwischen Bürgerprotest und Umweltverbandsklagen, DVBl 2012, 811).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

    3.2.2 Die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte München (Urt. v. 09.10.2012, M 1 K 12.1046, ZUR 2012, 699) und Wiesbaden (Urt. v. 10.10.2011, 4 K 757/11.WI, ZUR 2012, 113 sowie Urt. v. 16.08.2012, 4 K 165/12.WI, Juris - nachgehend BVerwG, Urt. v. 05.09.2013, 7 C 21.12, NVwZ 2014, 64) hilft im vorliegenden Fall nicht weiter, denn sie betrifft Umweltverbände bzw. einen aus Gründen des Gesundheitsschutzes klagebefugten Individualkläger (VG Wiesbaden, Urt. v. 10.10.2011, a.a.O., bei Juris Rn. 56).
  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16

    Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen

    Auf die von der Vollstreckungsgläubigerin erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden durch rechtskräftig gewordenes Urteil vom 16. August 2012 (Az.: 4 K 165/12.WI) den Vollstreckungsschuldner, "den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO 2 in Höhe von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im Stadtgebiet Darmstadt einhält".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 1 B 11266/12

    Zur Zulässigkeit einer Verbandsklage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen

    Gleichwohl ist die Antragsbefugnis des Antragstellers deshalb zu bejahen, weil sie jedenfalls aus Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens i.V.m. § 42 VwGO abzuleiten ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2012, NUR 2012, 493 ff, der allgemein auf das Aarhus-Übereinkommen Bezug nimmt.; VG Wiesbaden, Urteile vom 10. Oktober 2011 - 4 K 757/11.WI - und vom 16. August 2012 - 4 K 165/12.WI - jeweils juris; VG München, Urteil vom 09. Oktober 2012 - M 1 K 12.1046 - juris; vgl. auch Berkemann, Die unionsrechtliche Umweltverbandsklage des EuGH, DVBl. 2011, 1253 ff.).
  • VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15

    Zum Sinn und Funktion eines Luftreinhalteplanes nach § 47 Abs. 1 Satz 1

    Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden machte der klägerische Verband die Verpflichtung des Beklagten in zwei Klageverfahren auf Einführung bzw. Genehmigung von Umweltzonen in der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie in Darmstadt geltend (Az.: 4 K 757/11 und 4 K 165/12).
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