Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8293
VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15.WI (https://dejure.org/2022,8293)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.01.2022 - 3 K 1578/15.WI (https://dejure.org/2022,8293)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - 3 K 1578/15.WI (https://dejure.org/2022,8293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG, § 61 HHG, § 130 Abs 3 VwGO
    Entlassung eines Professors an der Hochschule RheinMain aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Zur Feststellung der fachlichen Nichtbewährung; Entlassung vor Ablauf der Probezeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    Fehlt es an einer Bewährung, so kann der Beamte nur noch entlassen werden, da eine weitere Beschäftigung im Beamtenverhältnis der entsprechenden Laufbahn nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263).

    Die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung beschränkt sich danach darauf, ob der Begriff der mangelnden Bewährung verkannt oder die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums überschritten worden ist, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 m.w.N.).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass dem Beamten grundsätzlich während der gesamten Probezeit die Möglichkeit zu geben ist, seine Eignung nachzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, juris Rdnr. 20; Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, juris Rdnr. 26) ist für eine vorzeitige Entlassung nicht nur zu fordern, dass sich der Beamte bis zu dem in Frage stehenden Zeitpunkt nicht bewährt hat, sondern auch die Feststellung, dass eine Bewährung in der verbleibenden Probezeit auszuschließen ist.

    Die Kann-Formulierung in § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG bedeutet demnach nur, dass der Dienstherr die Probezeit eines Beamten verlängern kann, wenn die Nichtbewährung des Beamten - anders als im Fall des Klägers - noch nicht endgültig feststeht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97-, juris; Urteil vom 29. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, juris; Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5, § 42 HessLBG Nr. 4).

  • VG Wiesbaden, 04.09.2014 - 3 L 1272/13

    Zur Rücknahme der Ernennung eines Professors im Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    Hiergegen erhob der Kläger am 6. Dezember 2013 Widerspruch und suchte um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden nach (Az. 3 L 1272/13.WI ).

    3 L 1272/13.WI gescheitert sei, "gelernt" habe, dass sie einen anderen Weg, nämlich den der Entlassung gehen müsse, um den Kläger "loszuwerden".

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (4 Bände), der beigezogenen Gerichtsakte im Verfahren 3 L 1272/13.WI und den Inhalt der vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Band Personalgrundakte, 3 Bände "Bewährungsfeststellung", 2 Bände Disziplinarverfahren und 2 Bände Widerspruchsverfahren) Bezug genommen, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.

    Wieder eingesetzt wurde der Kläger erst nach dem stattgebenden Beschluss im Eilverfahren 3 L 1272/13.WI vom 4. September 2014 zum Wintersemester 2014/2015 mit Vorlesungsbeginn im Oktober 2014.

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass dem Beamten grundsätzlich während der gesamten Probezeit die Möglichkeit zu geben ist, seine Eignung nachzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, juris Rdnr. 20; Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, juris Rdnr. 26) ist für eine vorzeitige Entlassung nicht nur zu fordern, dass sich der Beamte bis zu dem in Frage stehenden Zeitpunkt nicht bewährt hat, sondern auch die Feststellung, dass eine Bewährung in der verbleibenden Probezeit auszuschließen ist.

    Die Kann-Formulierung in § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG bedeutet demnach nur, dass der Dienstherr die Probezeit eines Beamten verlängern kann, wenn die Nichtbewährung des Beamten - anders als im Fall des Klägers - noch nicht endgültig feststeht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97-, juris; Urteil vom 29. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, juris; Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5, § 42 HessLBG Nr. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10

    Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rdnr. 18).

    23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rdnr. 18).

  • VGH Hessen, 07.05.2020 - 1 A 661/20

    Nachträgliche Einbeziehung des Widerspruchsbescheids bei Untätigkeitsklage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    (Az. 1 A 661/20 ).

    Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Mai 2020 - Az. 1 A 661/20 - so entschieden.

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dauer der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    Die Kann-Formulierung in § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG bedeutet demnach nur, dass der Dienstherr die Probezeit eines Beamten verlängern kann, wenn die Nichtbewährung des Beamten - anders als im Fall des Klägers - noch nicht endgültig feststeht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97-, juris; Urteil vom 29. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, juris; Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5, § 42 HessLBG Nr. 4).
  • VG Wiesbaden, 26.04.2012 - 3 L 894/11

    Polizeiaffäre: Innenminister entlässt Präsidentin des Landeskriminalamtes

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    - 3 L 894/11 -, nicht veröffentlicht).
  • VG München, 24.06.2013 - M 5 S 13.2475

    Entlassung; Beamter auf Probe; mangelnde Bewährung; Zweifel an der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    § 10 S. 1 BeamtStG wirkt sich in diesem Zusammenhang wie eine absolute Ermessensschranke aus, die bei feststehender mangelnder Bewährung nur die Entlassung als sachgerecht erscheinen lässt (so auch VG München, Beschluss vom 24. Juni 2013 - M 5 S 13.2475 -, juris).
  • VGH Hessen, 18.12.2012 - 1 B 1148/12

    Sabine Thurau

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    Erfordert somit die vorzeitige Entlassung des Probebeamten die sichere Feststellung der mangelnden Bewährung, so können - anders als bei der Entlassung nach Ablauf der Probezeit - lediglich bestehende Zweifel an der Bewährung diese Maßnahme noch nicht rechtfertigen (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 B 1148/12 -, juris Rdnr. 33 ).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15
    Eine etwaige Verletzung des der Sphäre der Schwerbehindertenvertretung sowie Frauenbeauftragten zuzuordnenden Informationsanspruchs berührt nicht die Rechte des Klägers und führt nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme (vgl. zu Personalvertretung und Frauenbeauftragter: VG B-Stadt, Urteil vom 24. März 2011 - 3 K 812/10 - mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22.87 -, BVerwGE 82, 356).
  • VGH Hessen, 08.06.2011 - 1 A 1991/08

    Entlassung eines Beamtenanwärters

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht