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   VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09.WI   

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VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09.WI (https://dejure.org/2011,9998)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.02.2011 - 5 K 122/09.WI (https://dejure.org/2011,9998)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 5 K 122/09.WI (https://dejure.org/2011,9998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 56 AEUV, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 2 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 4 GlSpielWStVtr, § 5 Abs 1 GlSpielWStVtr
    Gewerbliche Spielvermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbliche Spielvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Das Bundesverfassungsgericht habe darüber mit Beschluss vom 14.10.2008 (Az.: 1 BvR 928/08) bereits entschieden.

    Weder der europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.

    Sie gilt für alle gewerblichen Spielvermittler gleichermaßen und erfordert keinen Aufwand, der für die bundesweit tätigen Vermittler unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08).

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08) als auch der Europäische Gerichtshof (vgl. Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08, Rdnrn. 100 ff.) betonen die spezifischen Gefahren des Internets im Glücksspielbereich, besonders im Hinblick auf die zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit des Angebots und die erleichterten Zugriffsmöglichkeiten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer als einen Eingriff in die Berufsfreiheit der gewerblichen Lotterievermittler angesehen, der aber gerechtfertigt ist, obwohl er maßgeblichen Einfluss auf die Rentabilität des Gewerbebetriebes hat, weil er der Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dient (Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08).

    Das staatliche Glücksspielangebot soll lediglich der Kanalisierung des menschlichen Spieltriebs dienen, nicht jedoch einen förderungs- und ausbauwürdigen Wirtschaftszweig darstellen (so BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08, unter Bezugnahme auf BVerfGE 115, 276).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Weder der europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.

    Denn ein System vorheriger behördlicher Erlaubnisse ist nur gerechtfertigt, wenn es auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruht, die dem Ermessen der nationalen Behörden Grenzen setzen (so EuGH, Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08, Rdnr. 87).

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08) als auch der Europäische Gerichtshof (vgl. Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08, Rdnrn. 100 ff.) betonen die spezifischen Gefahren des Internets im Glücksspielbereich, besonders im Hinblick auf die zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit des Angebots und die erleichterten Zugriffsmöglichkeiten.

    56 AEUV - der vorliegend deshalb zu prüfen ist, weil die Klägerin eine europäische Gesellschaft ist, bisher ausländische Kunden hatte und wieder auch grenzüberschreitend und im Internet tätig werden möchte (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 10.05.1995, Rs. C-384/93) - gebietet zur zulässigen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit kohärente, also zusammenhängende und in einem einheitlichen Rahmen stehende Regelungen (vgl. Art. 7 AEUV) im gesamten Glücksspielbereich (so EuGH, Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08).

    Unter der Prämisse, dass im Glücksspielrecht den einzelnen Mitgliedsstaaten ein weites Auswahlermessen hinsichtlich der von ihnen zum Spielerschutz ergriffenen Maßnahmen zusteht (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und 316/07), kann eine unverhältnismäßige Beschränkung insoweit nicht festgestellt werden, zumal den gewerblichen Spielvermittlern nach Erteilung entsprechender landesrechtlicher Erlaubnisse - auf die sie nach Ansicht des Gerichts (vgl. Urteil vom 06.01.2011, Az.: 5 K 9/11.WI) bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch haben - nach wie vor der gesamte Glücksspielmarkt in Deutschland offensteht.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Weder der europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.

    Werbung hat sich auf Information und Aufklärung über die Möglichkeiten der Teilnahme an den Lotteriespielen zu beschränken (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01).

    Das staatliche Glücksspielangebot soll lediglich der Kanalisierung des menschlichen Spieltriebs dienen, nicht jedoch einen förderungs- und ausbauwürdigen Wirtschaftszweig darstellen (so BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08, unter Bezugnahme auf BVerfGE 115, 276).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Diese Regelungen können unabhängig davon, ob neben dem staatlichen Monopolveranstalter weitere private Veranstalter aus Gründen der Dienstleistungs- oder Berufsfreiheit zum Lotteriemarkt zugelassen werden müssen, bestehen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10).

    Das umfassende Internetverbot kann grundsätzlich als zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Jugendschutz geeignet angesehen werden, auch wenn das Anbieten von Glücksspielen über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt (vgl. dazu auch OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10).

    Wenn der Bundesgesetzgeber die Pferdewetten-Veranstaltung und -Vermittlung im Internet bislang nicht ausdrücklich verboten hat, zeugt dies im Vergleich zu den dem Glücksspielstaatsvertrag landesrechtlich unterworfenen Glücksspielen von einen Systembruch, der eine gewisse Inkonsequenz (so das OLG Frankfurt am Main, a.a.O.) aufweist, in Anbetracht der geringen Bedeutung der Pferdewetten im Vergleich zu dem übrigen Glücksspielangebot und der insoweit geringeren Suchtgefahr aber hingenommen werden kann (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2010, Az.: 12 O 232/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.11.2010, Az.: 4 B 733/10).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Der Erlaubnisvorbehalt dient nicht dazu, das Angebotsmonopol durchzusetzen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.2010, Az.: 8 C 13.09).

    Die strengen Kriterien, die die Rechtsprechung für die Zulässigkeit eines Monopols entwickelt hat, sind insoweit hier nicht einschlägig (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010, Az.: 8 C 13.09).

    Die Teilnahme am Glücksspiel darf nicht zu positiv zu beurteilendem, wünschenswertem oder sozial verantwortlichem Handeln aufgewertet werden (so BVerwG, Urteile vom 24.11.2010, Az.: 8 C 13.09 und 15.09 m.w.N.).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Weder der europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.

    Die Vorteile des Wettbewerbs für den Verbraucher, Produkte und Dienstleistungen in höchster Qualität zum günstigsten Preis zu erhalten, sollen gerade im Bereich des Glücks- und Geldspiels nicht zum Tragen kommen (vgl. dazu die Schlussanträge des Generalanwalts Bott im Verfahren RS.C-42/07; EuGH, Urteil vom 08.09.2010, RS.C-316/07 u.a.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Diese Regelungen können unabhängig davon, ob neben dem staatlichen Monopolveranstalter weitere private Veranstalter aus Gründen der Dienstleistungs- oder Berufsfreiheit zum Lotteriemarkt zugelassen werden müssen, bestehen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10).

    Das umfassende Internetverbot kann grundsätzlich als zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Jugendschutz geeignet angesehen werden, auch wenn das Anbieten von Glücksspielen über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt (vgl. dazu auch OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10).

  • VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Unter der Prämisse, dass im Glücksspielrecht den einzelnen Mitgliedsstaaten ein weites Auswahlermessen hinsichtlich der von ihnen zum Spielerschutz ergriffenen Maßnahmen zusteht (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und 316/07), kann eine unverhältnismäßige Beschränkung insoweit nicht festgestellt werden, zumal den gewerblichen Spielvermittlern nach Erteilung entsprechender landesrechtlicher Erlaubnisse - auf die sie nach Ansicht des Gerichts (vgl. Urteil vom 06.01.2011, Az.: 5 K 9/11.WI) bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch haben - nach wie vor der gesamte Glücksspielmarkt in Deutschland offensteht.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Es gilt in Hessen auch für die Betätigung aufgrund von Erlaubnissen, die während des Bestehens der DDR erteilt wurden, denn diese Erlaubnisse haben in Hessen keine Geltung, sondern allenfalls in dem Bereich, über den den damaligen DDR-Behörden Gebietsgewalt zustehen konnte (vgl. BVerwG, GewArch 2006, S. 412).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09
    Wenn der Bundesgesetzgeber die Pferdewetten-Veranstaltung und -Vermittlung im Internet bislang nicht ausdrücklich verboten hat, zeugt dies im Vergleich zu den dem Glücksspielstaatsvertrag landesrechtlich unterworfenen Glücksspielen von einen Systembruch, der eine gewisse Inkonsequenz (so das OLG Frankfurt am Main, a.a.O.) aufweist, in Anbetracht der geringen Bedeutung der Pferdewetten im Vergleich zu dem übrigen Glücksspielangebot und der insoweit geringeren Suchtgefahr aber hingenommen werden kann (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2010, Az.: 12 O 232/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.11.2010, Az.: 4 B 733/10).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06

    Anbieten und Vermitteln von Sportwetten

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09

    Unzulässigkeit der Lottoteilnahme durch SMS

  • LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09

    Angebot von Glücksspiel im Internet weiterhin wettbewerbswidrig

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • VGH Hessen, 24.06.2010 - 8 B 2939/09
  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09

    Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten

    vgl. hierzu VG Wiesbaden, Urteil vom 1. Februar 2011 - 5 K 718/10.WI -, Juris (Rn. 72); VG Wiesbaden, Urteil vom 17. Februar 2011 - 5 K 122/09.WI -, Juris (Rn. 69).
  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08

    Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation

    vgl. hierzu VG Wiesbaden, Urteil vom 1. Februar 2011 - 5 K 718/10.WI -, Juris (Rn. 72); VG Wiesbaden, Urteil vom 17. Februar 2011 - 5 K 122/09.WI -, Juris (Rn. 69).
  • VG Köln, 24.11.2011 - 6 K 357/07

    Verbot der Werbung für nicht genehmigte Sportwetten im Internet

    vgl. hierzu VG Wiesbaden, Urteil vom 1. Februar 2011 - 5 K 718/10.WI -, Juris (Rn. 72); VG Wiesbaden, Urteil vom 17. Februar 2011 - 5 K 122/09.WI -, Juris (Rn. 69).
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