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   VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18.WI   

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VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18.WI (https://dejure.org/2019,25127)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.08.2019 - 6 K 1648/18.WI (https://dejure.org/2019,25127)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. August 2019 - 6 K 1648/18.WI (https://dejure.org/2019,25127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 S 1 HessAbgG, § 21 Abs 1 HessAbgG, § 26 HessAbgG, Art 3 GG, Art 14 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 1 HV, Art 45 HV, Art 76 HV, Art 77 HV, § 70 Abs 2 S 1 HBeamtVG, § 812 BGB
    Parlamentsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klagen von ehemaligen hessischen Landtagsabgeordneten abgewiesen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Diese stellt keine Gegenleistung für eine erbrachte Arbeit dar, sondern soll die angemessene Versorgung des Abgeordneten und seiner Familie während der Mandatszeit sichern (BVerfG, Urteil vom 05. November 1975 - 2 BvR 193/74 -, BVerfGE 40, 296-352).

    Bereits im sog. Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts führte dieses aus, dass aufgrund der hohen Anforderungen, die die Ausübung eines Mandats an die Abgeordneten stellt, die geleistete Entschädigung zu einer Alimentation des Abgeordneten und seiner Familie aus der Staatskasse geworden ist (BVerfG, Urteil vom 05.11.1975 - 2 BvR 193/7 -, BVerfGE 40, 296-352).

    Denn nur dann könnten die Abgeordneten praktisch als Vertreter des ganzen Volkes gelten, wenn Vertreter aus allen Schichten des Volkes Abgeordnete sein könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 05. November 1975 -2 BvR 193/74 -, BVerfGE 40, 296 (317 f.)).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Es stellte auch klar, dass es sich bei der Rente aus der gesetzlich Rentenversicherung um eine Leistung aus einer öffentlichen Kasse handelt (BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987 - 2BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 (343)).

    Die Bejahung der Anrechenbarkeit der Rentenansprüche ist vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zuletzt deshalb überzeugend, weil der Abbau von Mehrfachversorgungen aus öffentlichen Kassen dem Gedanken des Sozialstaats, dem es von verfassungswegen aufgegeben ist, die Systeme der sozialen Sicherung leistungsfähig zu erhalten, dient (BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 (362)).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Im Rahmen der ihm zustehenden Entscheidungsfreiheit kann er darüber befinden, was in concreto als im Wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, dass die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 -, BVerfGE 65 (148) m.w.N.); er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 -, BVerfGE 35, 263 (272) m.w.N.).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst dann überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, sodass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 01. Juli 1964 - 1 BvR 375/62 -, BVerfGE 18, 121).
  • VG Gera, 27.06.2017 - 6 K 385/15
    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten der früheren Verfahren 6 K 385/15.WI, 7 A 1818/15.Z und 6 K 811/16.WI und die Verwaltungsvorgänge verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidung gewesen sind.
  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Würden Rentenanteile, die auf Arbeitnehmerbeiträgen beruhen oder ohne Leistungen öffentlicher Arbeitgeber erworben worden sind, bei der Anrechnung außer Ansatz gelassen, bliebe eine aus dem unkoordinierten Nebeneinander von Renten- und Versorgungsrecht resultierende und daher nicht gerechtfertigte Überhöhung der Gesamtversorgung der rentenbeziehenden Versorgungsempfänger in Höhe dieser Rentenanteile bestehen (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 11.02.2015 - Vf. 1-VII-13 -).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Richtig ist zwar, dass Rentenanwartschaften unter dem Schutz von Art. 14 GG stehen, soweit sie sich als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 -, BVerfGE 58, 81(109) m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Von Willkür im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG kann nur dann gesprochen werden, wenn sich keine sachlichen Gründe für die beanstandete Regelung finden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 -, BVerfGE 61, 43 (62) m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht überprüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 -, BVerfGE 54, 11 (26) m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 331/19

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 1648/18
    Mit Schreiben seines Bevollmächtigten vom 18.02.2019, eingegangen beim Verwaltungsgericht Wiesbaden am 19.02.2019, hat der Kläger eine weitere Klage erhoben (Az. 6 K 331/19.WI) und sich darin gegen den Bescheid der Beklagten vom 28.11.2018, betreffend die Anrechnung seiner Rentenansprüche auf die Altersentschädigung nach dem HessAbgG, gewendet.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 331/19

    Klagen von ehemaligen hessischen Landtagsabgeordneten Dr. Jung und Reif

    In dem Verfahren des ehemaligen Abgeordneten Reif (6 K 1648/18.WI und 6 K 331/19.WI) hatte dieser die Verfassungswidrigkeit der Anrechnungsbestimmungen im Hessischen Abgeordnetengesetz gerügt.
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