Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 20.11.2018 - 6 K 1178/18.WI |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 VwGO
Für die Streitfrage der Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde wegen der Zugehörigkeit zum Judentum ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet. Aus der Religionsfreiheit folgt keine staatliche Kompetenz Mitgliedschaftsrechte für ... - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11
Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2018 - 6 K 1178/18
Das Gericht versteht die Entscheidung des BVerfG in der Sache 2 BvR 278/11 so, dass die Religionsgemeinschaften die negative Religionsfreiheit als geltendes Recht im Sinne von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 GG zu respektieren haben, dementsprechend also niemanden zwingen können, Mitglied ihrer Gemeinschaft zu werden, der dies nicht wünscht.Umgekehrt hat das BVerfG aber auch seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Aufnahme von Personen in die Glaubensgemeinschaft innere Angelegenheit der Religionsgemeinschaft ist, wobei sich die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum jeweiligen Glauben sich allein nach den religiösen Geboten richten kann (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 BvR 278/11 -, juris Rn. 37).