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   VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20.WI   

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VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20.WI (https://dejure.org/2020,42398)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20.11.2020 - 5 L 712/20.WI (https://dejure.org/2020,42398)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20. November 2020 - 5 L 712/20.WI (https://dejure.org/2020,42398)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 1988/19

    DSL - keine Erlaubnis, vorläufig den Betrieb aufrecht zu erhalten und keine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Zudem hat die Antragstellerin am 02.12.2019 ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren (5 L 1988/19.WI) anhängig gemacht mit dem Antrag, ihr vorläufig zu gestatten, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten.

    hilfsweise den Antragsgegner zu verpflichten, im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO im Rahmen des Eilverfahrens (5 L 1988/19.WI) so zu behandeln, als sei der Vertrieb gemäß 2. genehmigt,.

    das Verfahren 5 L 1988/19.WI, das auf die Verlängerung der Veranstaltungserlaubnis gerichtet ist, auszusetzen, weil die Entscheidung im Parallelverfahren 5 L 712/20.WI nach Auffassung des Gerichts vorgreiflich ist.

    In der Sache verweist er zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im Eilverfahren 5 L 1988/19.WI vorgetragenen Erwägungen zum Erfordernis einer Erlaubnis durch den Antragsgegner sowie zur fehlenden materiellen Genehmigungsfähigkeit, welche er sich auch in diesem Verfahren zu Eigen mache.

    Soweit die Antragstellerin die Ansicht vertrete, dass sich das Trennungsgebot nicht den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages entnehmen lasse, werde auf die Ausführungen des Antragsgegners im Parallelverfahren 5 L 1988/19.WI verwiesen.

    Am 17.06.2020 fand im Verfahren 5 L 1988/19.WI ein Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor der Berichterstatterin statt.

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Inhalt des Protokolls (Bl. 505 f. im Verfahren 5 L 1988/19.WI) verwiesen.

    Insbesondere wird Bezug genommen auf die Ausführungen in Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 5 L 1988/19.WI.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach-und Streitstandes wird zudem Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 5 L 1988/19.WI, des Verfahrens betreffend den Bescheid vom 28.10.2019 hinsichtlich der Erweiterung des Vertriebsweges (5 K 1876/19.WI), des Verfahrens betreffend den Bescheid vom 08.11.2019 hinsichtlich der Verlängerung der Veranstaltererlaubnis (5 K 1987/19.WI) und die vorgelegte Behördenakte der Antragsgegnerin (2 Ordner).

    Die Antragstellerin hat die Aussetzung in vorliegenden sowie im Verfahren 5 L 1988/19.WI beantragt.

    Die Entscheidung im vorliegenden Verfahren hängt aber nicht von der Entscheidung im Verfahren 5 L 1988/19.WI ab.

    Doch auch der unter Nr. 2 hilfsweise gestellte Antrag, die Antragstellerin im Rahmen des Eilverfahrens 5 L 1988/19.WI so zu behandeln, als sei der Vertrieb gemäß 2. genehmigt, führt unter der gleichen Prämisse nicht zum Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insoweit auf die Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 5 L 1988/19.WI verwiesen, auf den Bezug genommen wird.

  • VG Darmstadt, 01.04.2020 - 3 L 446/20

    Vorläufiger Vergabestopp für Sportwettkonzessionen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Die Antragstellerin nimmt Bezug auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt ( 3 L 446/20.DA ) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 - juris) zur Zulässigkeit des Glücksspielkollegiums.

    Hinsichtlich der Beteiligung des Glücksspielkollegiums beruft sich die Antragstellerin auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 ( 8 B 1028/15 , juris) sowie des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 01.04.2020 ( 3 L 446/20.DA , juris).

    Die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 05.11.2015 - 8 B 1015/15 - juris) und der zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Beschluss vom 01.03.2020 - 3 L 446/20.DA ) betreffen zudem einen anderen Sachverhalt.

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Die wohl herrschende Meinung sieht einen Anspruch auf Neubescheidung grundsätzlich nicht als sicherungsfähig an (Bay VGH, NVwZ-RR 2002, 839; BVerwGE 63, 110).

    Etwas anderes gilt für sie nur dann, wenn sich der zugrundeliegende materielle-rechtliche Anspruch auf ermessensfehlerfreies Verwaltungshandeln ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes verdichtet hat (BVerwGE 63, 110; Hess VGH, GewArch 2004, 345; Bay VGH, NVwZ-RR 2002, 839).

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Die wohl herrschende Meinung sieht einen Anspruch auf Neubescheidung grundsätzlich nicht als sicherungsfähig an (Bay VGH, NVwZ-RR 2002, 839; BVerwGE 63, 110).

    Etwas anderes gilt für sie nur dann, wenn sich der zugrundeliegende materielle-rechtliche Anspruch auf ermessensfehlerfreies Verwaltungshandeln ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes verdichtet hat (BVerwGE 63, 110; Hess VGH, GewArch 2004, 345; Bay VGH, NVwZ-RR 2002, 839).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Die Nutzung des Internets kann dazu führen, dass die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren über diejenigen hinaus verstärkt werden, die mit den über traditionelle Kanäle vertriebenen Glücksspielen einhergehen (BVerfG, NVwZ 2008, 1338; EuGH, Urteil vom 30.06.2011 - Rs. C-212/08 -).

    Glücksspiele im Internet haben deshalb ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial als traditionelle Vertriebskanäle und sind mit ihnen nicht austauschbar (EuGH, Urteil vom 30.06.2011, Rs. C-212/08 - juris).

  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04

    Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Etwas anderes gilt für sie nur dann, wenn sich der zugrundeliegende materielle-rechtliche Anspruch auf ermessensfehlerfreies Verwaltungshandeln ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes verdichtet hat (BVerwGE 63, 110; Hess VGH, GewArch 2004, 345; Bay VGH, NVwZ-RR 2002, 839).

    Neben den - hier glaubhaft gemachten - unzumutbaren Nachteilen wird auch eine hohe Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines zu sichernden Anordnungsanspruchs vorausgesetzt (Hess VGH, Beschluss vom 26.03.2004 - 8 TG 721/04 - juris).

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Die Antragstellerin nimmt Bezug auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt ( 3 L 446/20.DA ) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 - juris) zur Zulässigkeit des Glücksspielkollegiums.

    Hinsichtlich der Beteiligung des Glücksspielkollegiums beruft sich die Antragstellerin auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 ( 8 B 1028/15 , juris) sowie des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 01.04.2020 ( 3 L 446/20.DA , juris).

  • VG Mainz, 12.05.2014 - 6 K 17/13

    Los-Gutscheine im Supermarkt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Dementsprechend ist in der Nebenbestimmung Nr. 10 im Bescheid vom 31.07.2014 festgelegt, dass Änderungen des (genehmigten) Vertriebsweges erlaubnispflichtig sind (OVG HH, B. v. 25.09.2017 - 4 Bs 108/17 - OVG Nds., B. v. 14.12.2018 - 11 ME 541/18 - VG Mainz, U. v. 12.05.2014 - 6 K 17/13 - VG Arnsberg, U. v. 10.10.2018 - 1 K 5592/17 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Aktivierungscodes; gewerbliche Spielvermittlung; Glücksspielaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Dementsprechend ist in der Nebenbestimmung Nr. 10 im Bescheid vom 31.07.2014 festgelegt, dass Änderungen des (genehmigten) Vertriebsweges erlaubnispflichtig sind (OVG HH, B. v. 25.09.2017 - 4 Bs 108/17 - OVG Nds., B. v. 14.12.2018 - 11 ME 541/18 - VG Mainz, U. v. 12.05.2014 - 6 K 17/13 - VG Arnsberg, U. v. 10.10.2018 - 1 K 5592/17 -).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 712/20
    Formelle Mängel des ergangenen Bescheides sind bei der Verpflichtungsklage ohne Bedeutung, da diese dem geltend gemachten Anspruch nicht zum Erfolg verhelfen können (BVerwG, DÖV 1985, 407).
  • VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1015/15
  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

  • VG Arnsberg, 10.10.2018 - 1 K 5592/17
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • VG Wiesbaden, 20.11.2020 - 5 L 1988/19
    Gegen die Beschlüsse (Az.: 5 L 1988/19.WI und 5 L 712/20.WI) kann die Antragstellerin Beschwerde erheben, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hat.
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