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   VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16.WI   

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https://dejure.org/2020,42241
VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16.WI (https://dejure.org/2020,42241)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22.10.2020 - 1 K 923/16.WI (https://dejure.org/2020,42241)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 1 K 923/16.WI (https://dejure.org/2020,42241)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    Da Straßenreinigungsgebühren nach § 10 Abs. 5 HStrG als eine Abgabe eigener Art einzuordnen sind, handelt es sich bei der Verweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts allerdings nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Insofern kann die Kommune auch durch eine Korrektur einzelner Kostenpositionen in ihrer Kalkulation oder auch durch eine später erstellte Nachberechnung die Rechtmäßigkeit der Gebührensätze nachweisen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 ).

  • VGH Hessen, 13.05.1996 - 5 N 1664/92

    Normenkontrollverfahren: Höhe der Reinigungsgebühr in einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    Er hat sich bei dieser Entscheidung an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hieraus folgenden Reinigungsbedürfnis zu orientieren (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, juris Rn. 61; Bay. VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Ein solches Vorgehen erleichtert sowohl die Einstufung als auch - weil dann zusammenhängende Gebiete nach einem einheitlichen Rhythmus gereinigt werden können - die tatsächliche Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, juris Rn. 27 ).

  • VGH Hessen, 03.07.1996 - 5 UE 4078/95

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühr - Quadratwurzelmaßstab;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    In der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht aus eigener Überzeugung anschließt, ist geklärt, dass der Quadratwurzelmaßstab ein zulässiger - verglichen mit dem Frontmetermaßstab sogar besserer - Maßstab bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 5 N 478/88 -, juris Rn. 55 ; Hess. VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 5 UE 4078/95 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.02.1991 - 5 N 478/88

    Straßenreinigungsgebühr: Unterschiedlichkeit des Gebührenmaßstabs für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    In der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht aus eigener Überzeugung anschließt, ist geklärt, dass der Quadratwurzelmaßstab ein zulässiger - verglichen mit dem Frontmetermaßstab sogar besserer - Maßstab bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 5 N 478/88 -, juris Rn. 55 ; Hess. VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 5 UE 4078/95 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854

    Normenkontrolle; Straßenreinigungsanstalt; Einstufung in Reinigungsgruppen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    Er hat sich bei dieser Entscheidung an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hieraus folgenden Reinigungsbedürfnis zu orientieren (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, juris Rn. 61; Bay. VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    54/07 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07

    Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    Er hat sich bei dieser Entscheidung an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hieraus folgenden Reinigungsbedürfnis zu orientieren (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, juris Rn. 27 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, juris Rn. 61; Bay. VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 561/16

    Straßenreinigungsgebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
    Diesbezüglich nimmt die Kammer auf das im Verfahren 1 K 561/16.WI ergangene Urteil vom heutigen Tage Bezug und macht sich diese Ausführungen auch für das vorliegende Verfahren zu Eigen.
  • VG Karlsruhe, 25.04.2018 - 1 K 2463/16

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Wegen dieser Umsetzung und einer beamtenrechtlichen Beurteilung vom 10.02.2014 sind weitere Verfahren bei der Kammer (1 K 923/16 und 1 K 2823/14) anhängig, in denen das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde.

    Dem Gericht liegen die Personalakten, die Ergänzungsakte Dienstunfähigkeit der Beklagten sowie die Gerichtsakten der ruhenden Verfahren 1 K 2823/14 und 1 K 923/16 und die Gerichtsakten der abgeschlossenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 1 K 1584/14, 1 K 56/15 (betreffend Stellenbesetzungsverfahren) und 1 K 5223/15 (betreffend Umsetzung) vor.

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