Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12.WI.D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5420
VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12.WI.D (https://dejure.org/2014,5420)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23.01.2014 - 25 K 283/12.WI.D (https://dejure.org/2014,5420)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 25 K 283/12.WI.D (https://dejure.org/2014,5420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 267 StGB, § 206 Abs 2 StGB, § 56 S 1 BDG, § 61 Abs 1 S 3 BBG, § 62 Abs 1 S 2 BBG
    Entfernung eines Postbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen besonders schwerer Postunterdrückung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen besonders schwerer Postunterdrückung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 16b D 10.904

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (A 5 + Z); Verletzung des Post- und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Wer sich als beamteter Postzusteller gleichwohl über diese leicht verständliche Pflicht hinwegsetzt, versagt damit im Kernbereich seiner Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - BayVGH, Urteil vom 10.10.2012 - 16b D 10.904 - OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2011 - 7 A 500/09 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Im Gegensatz zu reinen Postwurfsendungen, bei deren Unterdrückung ein entlastender Umstand gesehen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2011 - 1 D 20/00 -, zitiert nach Juris), handelt es sich bei Infopostsendungen um individuell adressierte Sendungen, die den gleichen Schutz wie Briefsendungen genießen (BayVGH, Urteil vom 10.10.2012 - 16b D 10.904 -, zitiert nach Juris).

    Diesem Umstand kann wie dem Geständnis des Beklagten im Hinblick auf die aus seiner Sicht ungünstige Beweislage keine durchschlagende positive Wirkung beigemessen werden (BayVGH, Urteil vom 10.10.2012 - 16b D 10.904 -, zitiert nach Juris).

    Unter diesen Voraussetzungen kommt dem Dienstvergehen des Beklagten - Postunterdrückung an 213 Postsendungen und Urkundenfälschung in fünf Fällen - ein so hohes Gewicht zu, dass das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden muss und nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10 BDG) die angemessene Maßnahme ist (BayVGH, Urteil vom 10.10.2012 - 16b D 10.904 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalls in der Regel auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (BVerwG, ständige Rechtsprechung, Urteil vom 08.05.2011 - 1 D 20/00 - OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2011 - 7 A 500/09 - jeweils zitiert nach Juris).

    Daran gemessen ergibt sich die besondere Schwere der Pflichtwidrigkeit daraus, dass der Beklagte jedenfalls 213 Postsendungen endgültig der Zustellung entzogen hat (BVerwG, Urteil vom 07.02.2011 - 1 D 59/99; Urteil vom 08.05.2001 - 1 D 20/00 - jeweils zitiert nach Juris).

    Im Gegensatz zu reinen Postwurfsendungen, bei deren Unterdrückung ein entlastender Umstand gesehen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2011 - 1 D 20/00 -, zitiert nach Juris), handelt es sich bei Infopostsendungen um individuell adressierte Sendungen, die den gleichen Schutz wie Briefsendungen genießen (BayVGH, Urteil vom 10.10.2012 - 16b D 10.904 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Saarland, 17.06.2011 - 7 A 500/09

    Zur Möglichkeit einer Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß unter der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Wer sich als beamteter Postzusteller gleichwohl über diese leicht verständliche Pflicht hinwegsetzt, versagt damit im Kernbereich seiner Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - BayVGH, Urteil vom 10.10.2012 - 16b D 10.904 - OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2011 - 7 A 500/09 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalls in der Regel auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (BVerwG, ständige Rechtsprechung, Urteil vom 08.05.2011 - 1 D 20/00 - OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2011 - 7 A 500/09 - jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99

    Materielles Disziplinarrecht; Postzustellbeamter

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Daran gemessen ergibt sich die besondere Schwere der Pflichtwidrigkeit daraus, dass der Beklagte jedenfalls 213 Postsendungen endgültig der Zustellung entzogen hat (BVerwG, Urteil vom 07.02.2011 - 1 D 59/99; Urteil vom 08.05.2001 - 1 D 20/00 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es zulässig, dass nicht alle Tatvorwürfe geprüft werden müssen, wenn bereits einzelne festgestellte Pflichtverletzungen die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme gebieten (BVerwG, Beschluss vom 06.06.2013 - 2 B 50/12 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Hier ist zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8/06 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Eine für den Betroffenen dadurch entstehende Härte ist schon deshalb nicht unverhältnismäßig oder unvereinbar mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise, weil sie im Risikobereich für des für sein Handeln verantwortlichen Beamten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem bestimmten Verhalten seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BVerwG, Urteil vom 24.02.1999 - 1 D 72/97 - m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Für die Frage, ob der Beklagte seine Dienstpflichten verletzt hat, ist die Sach- und Rechtslage zum Tatzeitpunkt maßgeblich, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für die Beklagte materiell-rechtlich günstigeres neues Recht gilt (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 - E 124, 252, 258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht