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   VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI   

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VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI (https://dejure.org/2020,525)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI (https://dejure.org/2020,525)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 3 L 2036/18.WI (https://dejure.org/2020,525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 134 HV, § 123 VwGO
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen eines richterlichen Konkurrentenstreitverfahrens zugrund liegenden diestlichen Anlassbeurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1083
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 30 , juris).

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 53 , juris, rügt, dass die herangezogenen Beurteilungen fehlerhaft seien, da sie die Anforderungsmerkmale, die nur über einen längeren und über den Beurteilungszeitraum hinaus beurteilt werden könnten, allenfalls qualitativ, nicht aber quantitativ würdigten, dringt diese Rüge nicht durch.

    Die rechtlichen Ausführungen, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der zitierten Entscheidung (Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 52 f.) im Zusammenhang mit den Anforderungsmerkmalen, die sich auf kurze Sicht nicht hinreichend beurteilen lassen, etwa die Verwendungsbreite, macht, sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33 , juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27 , juris).

    Dementsprechend ist es für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zu nicht erheblich auseinander fallenden Stichtagen endet, als dass der insgesamt erfasste Zeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 43 , juris).

    (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 29 , juris).

  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an Beurteilungsbeiträge für die Erstellung einer Gesamtbeurteilung durch den Erstbeurteiler eines Beamten (BVerwG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 B 41/03 -, Rn. 2, juris) ist insoweit übertragbar.

    Leidet der Beurteilungsbeitrag insoweit an Mängeln und macht sich der Erstbeurteiler den Beurteilungsbeitrag ohne eigene Nachprüfung zu Eigen, so ist auch die Beurteilung selbst fehlerhaft (BVerwG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 B 41/03 -, Rn. 2, juris).

    Dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.02.2004 - 2 B 41/03 lag eine Konstellation zugrunde, in der es um die Frage ging, wie Beurteilungsbeiträge inhaltlich gestaltet sein müssen bzw. dürfen, wenn der Erstbeurteiler nicht selbst unmittelbarer Vorgesetzter des Beurteilten ist und daher aufgrund der anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien Beurteilungsbeiträge des unmittelbaren Vorgesetzten einzuholen hat.

  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die Chancen eines Antragstellers auf Auswahl in einem erneuten Auswahlverfahren können demnach auch dann noch offen sein, wenn mehr für die Auswahl des Konkurrenten spricht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, Rn. 25 , juris).

    Der Dienstherr muss die Beurteilungen erst inhaltlich weiter ausschärfen und dabei Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder im verbalen Gesamturteil würdigen und eventuell relevante Unterschiede feststellen, wenn der Vergleich der dienstlichen Beurteilungen - gegebenenfalls nach Herstellung der Kompatibilität unter Beachtung der vorstehend beschriebenen Maßstäbe - ein gleiches Gesamturteil ergibt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, Rn. 20 , juris).

  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die Argumentation, es sei nicht auszuschließen, dass es bei Berücksichtigung des fehlenden Beurteilungszeitraums in den aktuellen Beurteilungen zu besseren bzw. schlechteren Beurteilungen hätte kommen können, weil bei einem längeren Beurteilungszeitraum möglicherweise Beurteilungsbeiträge weiterer oder anderer Vorgesetzter einzuholen gewesen wären und es Änderungen des Aufgabenbereichs der Dienstposten gegeben haben könnte, bewegt sich demgegenüber zu sehr im Bereich des Spekulativen, um eine realistische Möglichkeit aufzuzeigen, dass die aktuellen Beurteilungen durch einen längeren Beurteilungszeitraum signifikant beeinflusst worden sein könnten (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 37 , juris).

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33 , juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27 , juris).

  • VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die Vergleichbarkeit kann bereits im Beurteilungsverfahren hergestellt werden (vgl. dazu VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 L 1613/14.WI -, Rn. 55 juris; Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI ).

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass sich der zur Auswahl Berufene bei den Beurteilern über den angewandten Maßstab vergewissert und die Beurteilungen auf dieser Grundlage bewertet (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI ).

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18

    Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die von ihm unterstützend hinzugezogenen dritten Personen dürfen bei Abgabe der Beurteilung nicht - auch nicht teilweise - an seine Stelle treten, weil andernfalls von einem höchstpersönlichen Werturteil des zuständigen Beurteilers, dem allein die nach Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung erforderliche Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, nicht mehr die Rede sein kann (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.04.2019 - 1 B 1675/18 -, Rn. 23 , juris).

    Die Beurteilung muss ein vom zuständigen Beurteiler ausgehendes und ihm zurechenbares Urteil über den zu Beurteilenden bleiben (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.04.2019 - 1 B 1675/18 -, Rn. 23 , juris).

  • VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18

    Schriftliche Beurteilungsbeiträge

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 9 , juris).

    Stützt der unterlegene Bewerber die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung auf Mängel der dienstlichen Beurteilung des beigeladenen Konkurrenten, obliegt es ihm im Grundsatz, substantiiert darzulegen, dass die Beurteilung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Tatsachengrundlage oder unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruht oder sonst die Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 10 , juris).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 12, juris) zur Dokumentation von Auswahlgesprächen ist insoweit nicht übertragbar.

    In dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 12, juris ging es inhaltlich um die Möglichkeit des Dienstherrn, die Auswahlentscheidung nicht nur auf die dienstlichen Beurteilungen zu stützen, sondern auf weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, wenn diese hinreichend dokumentiert und gerichtlich überprüfbar sind.

  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die beschließende Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17

    Schulfachliches Überprüfungsverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18
    Die beschließende Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

  • VG Wiesbaden, 31.03.2015 - 3 L 1613/14

    Zum Erfordernis der Vergleichbarmachung von Beureilungen.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2009 - 6 B 1493/09

    Antrag eines Bewerbers um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

  • AG Idstein, 28.01.2013 - 30 C 90/12

    Nachbar muss Hecke über 2,80 m Höhe nicht dulden!

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 23. Januar 2020 - 3 L 2036/18.WI - wird zurückgewiesen.
  • VG Wiesbaden, 20.05.2022 - 3 L 161/21

    Konkurrentenstreitverfahren: Fehlerhafte Bewerberauswahl bei Dienstpostenvergabe

    Hierbei habe er nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI) ein Ermessen.

    Sofern der Erstbeurteiler sich, etwa weil er sich kein eigenes Bild von den Beurteilten machen kann, auf die Beobachtungen Dritter stützt, kann er schriftliche Beurteilungsbeiträge von den Dienstvorgesetzten anfordern, aus denen die Beurteilung zu entwickeln ist (s. nur HessVGH, Beschl. v. 30.04.2019 - 1 B 1675/18 -, juris Rn. 23; VG D-Stadt, Beschl. v. 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI -, juris Rn. 78).

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass sich der zur Auswahl Berufene bei den Beurteilern über den angewandten Maßstab vergewissert und die Beurteilungen auf dieser Grundlage bewertet (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI -, juris) oder Dienstbesprechungen zur Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe durchgeführt werden (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI -, Rn. 104 , juris).
  • VG Wiesbaden, 03.11.2022 - 3 L 770/22

    Fehlende Auswirkung von Fehlern bei der Vergleichsgruppenzusammenstellung im

    In Ansehung der Rechtsprechung der Kammer, wonach bei einer achtstufigen Notenskala, bei der fünf Notenstufen Differenzierungen enthalten, inwiefern die Anforderungen übertroffen werden (Beschluss vom 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI - juris Rn. 100), ein wesentlicher Leistungsvorsprung bei zwei Notenstufen gegeben ist, liegt auch im vorliegenden Beurteilungssystem, das eine neunstufige Notenskala beinhaltet, ein uneinholbarer Vorsprung des Beigeladenen jedenfalls bei einer Notendifferenz von 3 Notenstufen (9 zu 6) vor.
  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18

    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte

    Ein Erstbeurteiler muss umfassende Kenntnis über die Leistungen des Beamten haben, entweder aufgrund eigener Kenntnis oder durch Beiträge Dritter ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI - ähnlich VG Kassel, Beschluss vom 11.11.2019 - 1 L 1289/19.KS -, jeweils juris).
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