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   VG Wiesbaden, 23.10.2008 - 7 K 398/08.WI   

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https://dejure.org/2008,67760
VG Wiesbaden, 23.10.2008 - 7 K 398/08.WI (https://dejure.org/2008,67760)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23.10.2008 - 7 K 398/08.WI (https://dejure.org/2008,67760)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 7 K 398/08.WI (https://dejure.org/2008,67760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 FeV, § 6 StGebO, § 4 Abs 3 StVG
    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.10.2008 - 7 K 398/08
    Dass die deutsche Fahrerlaubnis aufgrund des ausgesprochenen Verzichts des Klägers tatsächlich ungültig geworden ist (vgl. § 28 Abs. 3 Nr. 7 StVG), dürfte der Anerkennung des Umtauschs seitens der bundesdeutschen Behörden nicht entgegenstehen, da nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie es Sache des umtauschenden Mitgliedstaats ist, gegebenenfalls zu prüfen, ob der vorgelegte Führerschein tatsächlich gültig ist (vgl. dazu, dass die Frage, ob ein Betroffener das Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 lit. b der Richtlinie erfüllt, ebenfalls von dem den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaat mit grundsätzlicher Verbindlichkeit für die anderen Mitgliedstaaten zu prüfen ist: EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-476/01).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.10.2008 - 7 K 398/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes folgt aus Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG vom 29.07.1991, dass ein Mitgliedstaat den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen hat und nicht befugt ist, die Ausstellungsbedingungen erneut zu prüfen (Beschluss vom 06.04.2006 - C-227/05).
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