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   VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19.WI   

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VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19.WI (https://dejure.org/2020,11454)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.04.2020 - 1 L 952/19.WI (https://dejure.org/2020,11454)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI (https://dejure.org/2020,11454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 a AGVwGO, §§ 130, 131 AO, § 169 Abs 2 S 1 AO, § 172 AO, § 80 Abs 1 Satz 3 HVwVfG, § 10 KAG, § 4 Abs 4 b KAG, § 68 Abs 1 S 2 VwGO, § 73 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 6 S 1 VwGO, § 88 VwGO
    Erfolgloser Eilantrag gegen "verbösernde Nacherhebung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Verbösernde Nacherhebung" von Straßenreinigungsgebühren möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Gleichzeitig hat sie Klage bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Bescheide vom 7. Februar 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. April 2019 erhoben, die unter dem Aktenzeichen 1 K 950/19.WI noch anhängig ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Verwaltungsvorgangs (1 Hefter) sowie der beigezogenen Akte des Klageverfahrens 1 K 950/19.WI Bezug genommen.

    Eine Klage gegen die Kostenfestsetzung ist daher nicht Gegenstand der anhängigen Klage 1 K 950/19.WI ; diese wäre im Übrigen zu diesem Zeitpunkt wegen es noch durchzuführenden Widerspruchsverfahrens unzulässig gewesen.

    Sie hat den Kostenfestsetzungsbescheid vom 29. April 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Juni 2019 auch nicht in das laufende Klageverfahren 1 K 950/19.WI miteinbezogen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Der Landesgesetzgeber hat damit die in den §§ 172 bis 177 AO niedergelegten Regelungen für die Korrektur von Steuerbescheiden, die von den sonst für Verwaltungsakte geltenden Vorschriften abweichen, für die "kleinen Gemeindesteuern" bewusst ausgeschlossen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, Rn. 45, juris).

    Die angefochtenen Bescheide vom 7. Februar 2019 beschränken sich ihrem Regelungsgehalt nach auf die Nachforderung des von dem ursprünglichen Gebührenbescheid nicht erfassten Betrages (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, Rn. 49, 50, juris).

    Für die möglicherweise an die ursprüngliche Gebührenfestsetzung geknüpfte subjektive Erwartung, die Antragstellerin werde mit einer Nacherhebung nicht belastet werden, gibt der ursprüngliche Heranziehungsbescheid schon mit Rücksicht auf die periodische Entstehung der Gebühren keinen Anhaltspunkt (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, Rn.51, juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2019 - 1 LA 59/18

    Kosten eines von der Bauaufsichtsbehörde angeregten Genehmigungsverfahrens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Die hier in Rede stehende Entscheidung über die Kostenhöhe - der Kostenfestsetzungsbescheid - ist indes nicht Teil des Widerspruchsbescheides im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 1. April 2019 - 1 LA 59/18 -, BeckRS 2019, 6115, beck-online, mit weiteren Nachweisen).

    Die vermeintliche Regelungslücke wird vom hessischen Gesetzgeber - mit Blick auf die genannten Regelungen auf Bundesebene und in anderen Bundesländern offenbar sehenden Auges - in Kauf genommen (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2019 - 1 LA 59/18 -, BeckRS 2019, 6115, beck-online, mit weiteren Nachweisen).

  • VG Wiesbaden, 07.01.2014 - 1 L 632/13

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Die Heranziehung durch die angefochtenen Bescheide vom 7. Februar 2019 ist insbesondere nicht im Hinblick darauf rechtswidrig, dass die Antragstellerin für den hier streitigen Zeitraum bereits mit einem früheren, bestandskräftigen Bescheid zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen wurde (vgl. hierzu: VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 L 632/13.WI -, Rn. 30 - 39, juris).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen setzt stets voraus, dass der eine Belastung aussprechende Verwaltungsakt tragfähig ist für den -- ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, Rn. 20, juris).
  • VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 5 K 3493/13

    Festsetzung der Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für ein an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Der ursprüngliche Bescheid steht der Ausschöpfung des vollen materiell-rechtlich zustehenden Gebührenanspruchs im Wege der Nacherhebung nicht entgegen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2013 - 5 K 3493/13 -, Rn. 65, mit weiteren Nachweisen, juris).
  • VG Köln, 18.02.2013 - 14 K 2936/11

    Keine in Grundbesitzabgabenbescheiden enthaltene begünstigende Regelung über

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Im Übrigen enthalten Grundbesitzabgabebescheide auch generell nicht die begünstigende Regelung, dass über nicht festgesetzte oder über festgesetzte Gebühren hinaus keine weiteren Abgaben erhoben werden (vgl. VG Köln, Urteil vom 18. Februar 2013 - 14 K 2936/11 -, Rn. 29, juris).
  • VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    In Übereinstimmung mit Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Kopp Schenke/VwGO, 24. Aufl. 2018, Anh § 164, Rn. 14) ist in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO und bei sonstigen auf bezifferte Geldleistungen gerichteten Verwaltungsakten 1/4 des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwertes festzusetzen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 B 1235/18 -, Rn. 8 , juris).
  • OVG Sachsen, 14.07.2017 - 3 D 40/17

    Klageerhebung, Auslegung, Klagebefugnis

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Andererseits kommt bei einer anwaltlichen Vertretung - wie hier - der Antragsformulierung eine gesteigerte Bedeutung zu (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 3 D 40/17 -, Rn. 7, juris).
  • VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01

    Unselbständige Kostenanforderung - sofortige Vollziehbarkeit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der öffentlichen Hand die zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben notwendigen Einnahmen zunächst zur Verfügung stehen, ohne dass der Ausgang eines oft langwierigen Streitverfahrens abgewartet werden muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 TZ 716/01 - Rn. 3 und 6, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

  • VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18

    Trinkwassergebühren

  • VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17

    Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag

    Die Kostenfestsetzung ist nicht Teil des Widerspruchsbescheides im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. April 2019 - 1 LA 59/18 -, juris, Rn. 12; VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, juris, Rn. 40 ).

    Bei dem Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, für den der festgesetzte Straßenbeitrag erhoben wurde, handelt es sich aber um eine Selbstverwaltungsangelegenheit, nämlich um die Erhebung von Straßenbeiträgen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 5 B 1217/17 -, juris, Rn. 7 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, juris, Rn. 41 ).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Die Kostenfestsetzung ist nicht Teil des Widerspruchsbescheides im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. April 2019 - 1 LA 59/18 -, juris, Rn. 12; VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, juris, Rn. 40 ).

    Bei dem Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, für den der festgesetzte Straßenbeitrag erhoben wurde, handelt es sich aber um eine Selbstverwaltungsangelegenheit, nämlich um die Erhebung von Straßenbeiträgen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 5 B 1217/17 -, juris, Rn. 7 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, juris, Rn. 41 ).

  • VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19

    Erfolglose Klage gegen Gebührenbescheid wegen "verbösernder Nacherhebung"

    Der gleichzeitig mit Klageerhebung gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die mit dem Widerspruchsbescheid vom 29. April 2019 getroffene Kostenentscheidung wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 24. April 2020 (Az.: 1 L 952/19.WI ) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Verwaltungsvorgangs (1 Hefter) sowie der beigezogenen Akte des Eilverfahrens 1 L 952/19.WI Bezug genommen.

  • VG Kassel, 10.10.2022 - 6 K 1489/20

    Anspruch auf antragsgemäße Bestimmung der Anzahl der Jahresraten bei

    Die Kostenfestsetzung ist nicht Teil des Widerspruchsbescheides im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO (vgl. hierzu im Einzelnen Nds. OVG, Beschluss vom 1. April 2019 - 1 LA 59/18 -, juris, Rn. 12; VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, juris, Rn. 40).

    Bei den der Ratenzahlung zugrundeliegenden Beitragsbescheiden handelt es sich aber um eine Selbstverwaltungsangelegenheit - die Erhebung von Straßenbeiträgen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 5 B 1217/17 -, juris, Rn. 7; VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, juris, Rn. 41).

  • VG Frankfurt/Oder, 10.02.2021 - 5 L 557/20
    Wird eine Festsetzung - so wie hier - selbstständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren gebührenrechtlich als selbstständiges Verfahren zu behandeln, § 25 Abs. 2 GebGBbg (vgl. m.w.N. VG Wiesbaden, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 952/19.WI -, Rn. 39 - 40, juris).
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