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   VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI   

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VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI (https://dejure.org/2018,48635)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI (https://dejure.org/2018,48635)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 3 L 2362/16.WI (https://dejure.org/2018,48635)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, juris).

    Eine derartige Beurteilungspraxis, nur die beiden höchsten Noten zu vergeben, kommt einem Differenzierungsverbot gleich, mit der Folge, dass eine Auslese des fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerbers aus Anlass der Vergabe einer Beförderungsstelle nicht mehr sichergestellt ist (Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, juris; Beschluss vom 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 -, juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO setzt voraus, dass im Rahmen eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnr. 10) hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die in Aussicht genommene Ernennung eines Mitbewerbers in rechtswidriger Weise in die Rechte des Antragstellers eingegriffen wird.

    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnr. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR3/03 -, juris Rdnr. 8).

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Der Leistungsvergleich der Bewerber muss anhand aussagekräftiger, das heißt aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden, die untereinander vergleichbar sein müssen (Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30 m.w.N.).

    Abstufungen sind auch im Bereich verbaler Formulierungen - etwa durch die Verwendung von Superlativen - möglich, die auf ihre Vereinbarkeit mit dem abschließenden Gesamturteil überprüfbar sind und eine Einordnung der Bewertung einzelner Merkmale ermöglichen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 41 ).

  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Eine derartige Beurteilungspraxis, nur die beiden höchsten Noten zu vergeben, kommt einem Differenzierungsverbot gleich, mit der Folge, dass eine Auslese des fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerbers aus Anlass der Vergabe einer Beförderungsstelle nicht mehr sichergestellt ist (Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, juris; Beschluss vom 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Hiervon ist ein Viertel anzusetzen (Hess. VGH, Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn dienstliche Beurteilungen unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume betreffen, von verschiedenen Beurteilern herrühren und/oder Leistungen von Bewerbern betreffen, die auf Dienstposten unterschiedlicher Wertigkeit, in unterschiedlichen Funktionen oder Tätigkeitsbereichen oder gar in höheren statusrechtlichen Ämtern erbracht worden sind (Hess. VGH, Beschluss vom 01.09.1999 - 1 TZ 1310/99 - BVerwG, Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6/07 - Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 37/91 -).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn dienstliche Beurteilungen unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume betreffen, von verschiedenen Beurteilern herrühren und/oder Leistungen von Bewerbern betreffen, die auf Dienstposten unterschiedlicher Wertigkeit, in unterschiedlichen Funktionen oder Tätigkeitsbereichen oder gar in höheren statusrechtlichen Ämtern erbracht worden sind (Hess. VGH, Beschluss vom 01.09.1999 - 1 TZ 1310/99 - BVerwG, Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6/07 - Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 37/91 -).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Durch die Beförderung des Beigeladenen würden vollendete Tatsachen geschaffen, die nicht rückgängig gemacht werden könnten, wenn der Antragsteller im Hauptsacheverfahren obsiegen würde (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Liegen mehrere Bewerbungen für die streitbefangene Stelle vor, hat der Dienstherr die in der Auswahlentscheidung zu treffenden Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung von Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten vorrangig auf die letzten aktuellen dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 21).
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung des Antragsgegners im Hinblick auf den von dem Antragsteller fristgerecht eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VG Wiesbaden, 31.03.2015 - 3 L 1613/14

    Zum Erfordernis der Vergleichbarmachung von Beureilungen.

  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 25. Januar 2018 - 3 L 2362/16.WI - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 25. Januar 2018 (Az. 3 L 2362/16.WI) aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen,.

  • VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33

    Die Vergleichbarkeit kann bereits im Beurteilungsverfahren hergestellt werden (vgl. dazu VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 L 1613/14.WI -, Rn. 55 juris; Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI ).

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass sich der zur Auswahl Berufene bei den Beurteilern über den angewandten Maßstab vergewissert und die Beurteilungen auf dieser Grundlage bewertet (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI ).

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

    Die Vergleichbarkeit kann bereits im Beurteilungsverfahren hergestellt werden (vgl. dazu VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 L 1613/14.WI -, Rn. 55 , juris; Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI -, juris).

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass sich der zur Auswahl Berufene bei den Beurteilern über den angewandten Maßstab vergewissert und die Beurteilungen auf dieser Grundlage bewertet (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 L 2362/16.WI -, juris) oder Dienstbesprechungen zur Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe durchgeführt werden (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 23.01.2020 - 3 L 2036/18.WI -, Rn. 104 , juris).

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