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   VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15.WI.A   

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https://dejure.org/2017,28461
VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15.WI.A (https://dejure.org/2017,28461)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.06.2017 - 1 K 1369/15.WI.A (https://dejure.org/2017,28461)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 1 K 1369/15.WI.A (https://dejure.org/2017,28461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15
    Ein weiteres Asylverfahren einschließlich der Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz AufenthG ist gemäß § 71 Abs. 1 AsylG dann durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen (BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 - DVBl. 2000, 417).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15
    Hinzu kommen muss dann noch, dass der Folgeantragsteller ohne grobes Verschulden außer Stande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in den früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf geltend zu machen (§ 51 Abs. 2 VwVfG) und, dass der Kläger bei den einzelnen Folgeantragsgründen die dreimonatige Antragsfrist nach § 51 Abs. 3 VwVfG eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - 9 C 49/92 - NVwZ 1993, 788).
  • VG München, 26.04.2016 - M 16 S7 16.30786

    Abschiebungshindernis wegen schwerer Erkrankung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15
    Eine erheblich konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen, wie sie der Kläger hier geltend macht, liegt nach Satz 2 der Regelung nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern, also zu außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden führen würden, wobei die wesentliche Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr in den Zielstaat eintreten müsste (VG München, Beschluss vom 26.04.2016 - M 16 S7 16.30786 -, zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 28.04.2017 - 1 L 568/16

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15
    Regelmäßig soll die PTBS keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG darstellen und deshalb auch nicht einer Abschiebung entgegenstehen, es sei denn, die Abschiebung würde zu einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung bis hin zu einer Selbstgefährdung führen (VG Cottbus, Beschluss vom 28.04.2017 - 1 L 568/16 - zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2016 - 3 N 24.15

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Beweisantragsablehnung bei

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15
    Der sich auf eine seiner Abschiebung entgegenstehende Erkrankung berufende Ausländer muss diese durch eine qualifizierte, gewissen Mindestanforderungen genügende ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen (vgl. auch § 60 a Abs. 2 c Satz 2 und 3 AufenthG), wobei das Gericht davon ausgeht, dass im Falle einer psychischen Erkrankung, wie beispielsweise einer PTBS, neben Fachärzten auch Psychologische Psychotherapeuten aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, diese zu diagnostizieren (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2016 - OVG 3 N 24.15 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.06.2017 - 1 K 1369/15
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, ist nach der Rechtsprechung in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, zitiert nach Juris).
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