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   VG Wiesbaden, 26.09.2014 - 6 K 691/14.WI.A   

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https://dejure.org/2014,34145
VG Wiesbaden, 26.09.2014 - 6 K 691/14.WI.A (https://dejure.org/2014,34145)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.09.2014 - 6 K 691/14.WI.A (https://dejure.org/2014,34145)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. September 2014 - 6 K 691/14.WI.A (https://dejure.org/2014,34145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Asylrecht

  • JurPC

    Scanvorgang bei der elektronischen Aktenführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung des Erkennens mangelhafter Scanvorgänge beim Scannen zur Erstellung einer elektronischen Akte; Notwendigkeit einer entsprechenden Qualitätskontrolle beim Scannen; Urkundseigenschaft von Unterlagen im Behördenwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Scanvorgänge zur Erstellung von elektronischen Akten

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14

    Zu den Anforderungen an elektronische Akten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.09.2014 - 6 K 691/14
    Dies wird dadurch erschwert, dass die vorliegenden ausgedruckten Seiten der Scans Dokumente im Einzelfall nicht vollständig enthalte, die Scans unscharf sind bzw. abgeschnitten sind (bezüglich der Mängel der elektronischen Akte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, Az. 6 K 152/14.WI.A, NJW 2014, S. 260 f.).
  • VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14

    Anforderungen an eine elektronische Einbürgerungsakte / Digi Fax

    Dies ist vorliegend offensichtlich nicht der Fall (zur Scan-Problematik siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 K 691/14.WI.A; ferner VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, 6 K 152/14.WI.A ; so setzt § 7 des E-Government-Gesetz voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde,  sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument - soweit die elektronische Akte herangezogen wird - die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original).
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