Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15678
VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17.WI (https://dejure.org/2020,15678)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.05.2020 - 1 K 128/17.WI (https://dejure.org/2020,15678)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 1 K 128/17.WI (https://dejure.org/2020,15678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,15678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 227 AO, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 7 Abs 2 KAG He, Zweitwohnungsteuersatzung der LH Wiesbaden
    Keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für Geschwister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, erlaubt es einem Satzungsgeber in diesem Fall, bei der Zweitwohnungsteuererhebung verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen besserzustellen, indem er sie von der Steuerpflicht ausnimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 -, juris Rn. 43).

    Der Satzungsgeber darf im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG in typisierender Weise davon ausgehen, dass Verheirateten im Unterschied zu ungebundenen Personen nicht ohne weiteres die Möglichkeit offensteht, durch schlichte Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Ort der Beschäftigung der Zweitwohnungsteuerpflicht zu entgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 -, juris Rn. 46; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris Rn. 42).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Eine vergleichbare melderechtliche Zwangslage, wie sie bei verheirateten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beschluss des BVerfG vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00, juris) gegeben war und die zur Einführung der Ausnahme in § 2 Abs. 7f ZwStS geführt hat, ist hier nicht zu verzeichnen.

    Die Zweitwohnungsteuer stellte daher eine besondere finanzielle Belastung einer von Art. 6 Abs. 1 geschützten Ausprägung des ehelichen Zusammenlebens dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 -, BVerfGE 114, 316-338).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Für die Zweitwohnungsteuerpflicht spielen persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen generell keine Rolle (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris Rn. 33).

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris Rn. 54, 55).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Bestehen zwischen nahen Verwandten tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindungen, sind diese vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris Rn. 22, 23, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07

    Kurbeiträge auch für erwachsene Begleitpersonen von Kindern

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Hier führt die Höhe der Zweitwohnungsteuer von 10 Prozent der Kaltmiete nicht zu einer derart einschneidenden Belastung, dass hierdurch ein gravierender finanzieller Druck auf die Aufgabe des vorwiegenden Aufenthalts der Klägerin in ihrer Hauptwohnung zugunsten eines vorwiegenden Aufenthalts in der Wohnung am Ort ihrer Berufstätigkeit ausgeübt würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 723).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, juris Rn. 59).
  • BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12

    Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 2013 - 1 BvR 924/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16

    Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Der Satzungsgeber darf im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG in typisierender Weise davon ausgehen, dass Verheirateten im Unterschied zu ungebundenen Personen nicht ohne weiteres die Möglichkeit offensteht, durch schlichte Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Ort der Beschäftigung der Zweitwohnungsteuerpflicht zu entgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 -, juris Rn. 46; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris Rn. 42).
  • VG Cottbus, 23.01.2020 - 2 K 1700/15
    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17
    Zum anderen ist dies generell die Konsequenz aus der Innehabung mehrerer Wohnungen, die nicht im Besonderen unverheiratete Personen, die an einem anderen Ort als dem Beschäftigungsort eine Familie haben, trifft (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 K 1700/15 -, juris Rn. 15 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht