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   VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16.WI   

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VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16.WI (https://dejure.org/2016,53481)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.12.2016 - 6 K 332/16.WI (https://dejure.org/2016,53481)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 6 K 332/16.WI (https://dejure.org/2016,53481)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16
    Das Führen von Akten in der Verwaltung ist insoweit das implizierte Erfordernis einer funktionierenden Verwaltung und wird auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung aus der dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufes vorausgesetzt (BVerfG, NJW 1983, S. 2135 [BVerfG 06.06.1983 - 2 BvR 244/83] ; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 29 Rdnr. 30).

    Insoweit ist der Gesetzesvollzug als zentrale Aufgabe verwaltungsgemäßen Handelns nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar (BVerfG, NJW 1983, S. 2135 [BVerfG 06.06.1983 - 2 BvR 244/83] ).

  • VG Wiesbaden, 09.08.2017 - 6 K 808/17

    Elektronische Akten des BAMF

    Akten als Speichermedium von verwaltungsinternem Wissen sichern die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und machen hoheitliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar (vgl. Grundmann/Greve, Löschen und Vernichten von Akten, NVwZ 2015, S. 1726; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI - rechtskräftig).

    Insoweit ist die Behörde verpflichtet, ihre Akte vollständig und wahrheitsgetreu zu führen (Grundmann/Greve, a.a.O. m.w.N.; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az.: 6 K 332/16.WI; Urteil vom 07.04.2017, Az.: 6 K 429/17.WI.A).

    Soweit das L. federführend elektronische Akten bezüglich des Asylverfahrens führen möchte, umfasst der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung die Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen, im wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, dass nur eine geordnete Aktenführung einem rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug mit der Möglichkeit der Rechtskontrolle durch Gerichte und Aufsichtsbehörden ermöglicht (vgl. Minikommentar zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, erstellt durch BMI, Referat O2, § 6 Erläuterung 4; zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aktenführung bei elektronischen Akten einer Bundesbehörde, siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI; zu den Mängeln er elektronischen Akte siehe schon VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, Az. 6 K 152714.WI.A, NJW 2014, 2060 f.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20

    Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung;

    Aus dem von dem Kläger hierzu angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ( Urt. v. 28.12.2016 - 6 K 332/16.WI - ) folgt insoweit nichts anderes.
  • VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21

    Vorlagefragen zur Einsicht in die Behördenakten des Bundesamtes für Migration und

    Akten als Speichermedium von verwaltungsinternem Wissen sichern die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und machen hoheitliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar (vgl. Grundmann/Greve, Löschen und Vernichten von Akten, NVwZ 2015, S. 1726, VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI - rechtskräftig).
  • VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17
    Akten als Speichermedium von verwaltungsinternem Wissen sichern die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und machen hoheitliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar (vgl. Grundmann/Greve, Löschen und Vernichten von Akten, NVwZ 2015, S. 1726, VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI- rechtskräftig).

    Insoweit ist die Behörde verpflichtet, ihre Akte vollständig und wahrheitsgetreu zu führen (Grundmann/Greve, aaO mit weiteren Nachweisen; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az.: 6 K 332/16.WI).

  • VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 6 K 784/21

    Quellcode ist keine amtliche Information im Sinne des HDSiG

    Akten halten daher die Inhalte staatlichen Handelns fest (hierzu VG C-Stadt, Urteil vom 28. Dezember 2016 - 6 K 332/16.WI -, juris Rn. 21 ff), nicht seine physische Grundlage.
  • VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 280/17

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktenführung, elektronische Akte,

    Insoweit sind zum Beispiel Urkunden, Einlieferungsscheine, Urteile und Protokolle einer mündlichen Verhandlung nicht zu vernichten, sondern gesondert in Papierform aufzubewahren, auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ggf. durch bewusste Urkundenvernichtung ständig gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung verstößt (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az.: 6 K 332/16.WI.A).
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