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   VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16.WI   

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https://dejure.org/2020,46040
VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16.WI (https://dejure.org/2020,46040)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.09.2020 - 7 K 283/16.WI (https://dejure.org/2020,46040)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. September 2020 - 7 K 283/16.WI (https://dejure.org/2020,46040)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Dem Gebührengesetzgeber ist vielmehr ein Spielraum belassen, der ihm gestattet, im Rahmen der sogenannten Typengerechtigkeit aus Gründen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1997 a.a.O.).

    Bei der danach vom Verordnungsgeber vorzunehmenden Gebührenbemessung steht diesem allerdings ein weiter Ermessensspielraum zu, der von den Gerichten "nicht darauf geprüft werden kann, ob der Verordnungsgeber die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt hat, sondern nur darauf, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind und ob die getroffene Regelung willkürlich ist" (BVerwG, Urteil vom 22.01.1997 - 11 C 12/95).

    ein einleuchtender Grund für die fehlende Differenzierung erkennbar ist und die getroffene Regelung deshalb nicht willkürlich erscheint (BVerwG, Urteil vom 22.01.1997 - 11 C 12/95.

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Geschieht dies, so können sich Betroffene, die deswegen ungleich behandelt werden, weil die Umstände ihres Einzelfalls nicht denen der Typenfälle entsprechen, nicht auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1966 - IV C 99.65).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Der Gebührengesetzgeber verfügt bei dem Erlass einer Gebührenordnung hinsichtlich der Gebührenhöhe über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.1976, BVerwG, Urteil vom 19.09.2001 - 6 C 13.00, BVerwGE 115, 125 (129); Beschluss vom 30.05.2002 - 6 B 3.02).
  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1179/06

    Bemessung der Verwaltungsgebühr nach Bedeutung der Amtshandlung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Ferner ist die Bedeutung der Amtshandlung für den Empfänger zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen ( § 3 Abs. 1 S. 2 HVwKostG ), was zu einer Erhöhung der Gebühr führen kann (zur Berechnungsweise dieses "Bedeutungsanteils" vgl. Hess.VGH, Urteil vom 13.06.2007 - 5 UE 1179/06 -, NVwZ-RR 2998, 271).
  • VGH Hessen, 19.05.2010 - 5 A 71/10

    Schriftliche Festlegung von Kriterien und genauen Bemessungswerten durch die

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 19.5.2010 - 5 A 71/10).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Unter dem Begriff "Gebühr" wird eine öffentlich-rechtliche Entgeltabgabe verstanden, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt wird und die dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76; BVerwG, Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1.93).
  • VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10

    Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Das Gericht ist grundsätzlich befugt und bei ausreichend substantiierter Rüge eines Beteiligten auch verpflichtet, das Übereinstimmen der Kostenordnung mit höherrangigem Recht zu überprüfen (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 11.10.2011 - 2 K 194/10).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Unter dem Begriff "Gebühr" wird eine öffentlich-rechtliche Entgeltabgabe verstanden, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt wird und die dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76; BVerwG, Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1.93).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Bei der Kalkulation des Gebührenaufkommens und des Verwaltungsaufwands ist der Gebührengesetzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität auf Schätzwerte und bestimmte Pauschalisierungen angewiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 5.87, BVerwGE 80, 36 (42); HessVGH, Beschluss vom 13.03.2002).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
    Dabei ist es ihm auch gestattet, wirtschaftliche und finanzielle Kriterien zugrunde zu legen (BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90, BVerfGE 91, 207 (223)).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der

  • VG Kassel, 12.12.2000 - 2 G 2892/00
  • VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01

    Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der

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