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VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21.WI
- EuGH - C-64/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 24.10.2022 - 3 U 2040/22
Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Berufung, Internet, Neuberechnung, …
Ob derartige private Paralleldatenbanken europarechtlich im Rahmen der DSGVO überhaupt zulässig sind, wurde vom VG Wiesbaden im Rahmen seiner EuGH-Vorlage (Beschluss vom 31.01.2022, 6 K 1052/21) bezweifelt, kann aber vorliegend offenbleiben.Von einer Aussetzung entsprechend § 148 ZPO in Bezug auf das vom VG Wiesbaden vor dem EuGH anhängig gemachte Vorabentscheidungsverfahren (Beschluss vom 31. Januar 2022 - 6 K 1052/21) hat der Senat zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes für den Kläger abgesehen.
- OLG München, 29.11.2022 - 18 U 1032/22
Löschungsanspruch gegen Datenbankeintragung bei Restschuldbefreiung
Diese vom VG Wiesbaden (Beschluss vom 31.01.2022 - 6 K 1052/21.WI) und vom 3. Zivilsenat des OLG München (…a.a.O) vertretene Meinung vermag nur vordergründig zu überzeugen. - OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22 Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die zwei Vorlagen des VG Wiesbaden an den EuGH (vgl. VG Wiesbaden Beschluss vom 23.12.2021, Az. 6 K 441/21.WI und Beschluss vom 31.01.2022, Az. 6 K 1052/21.WI), die dort unter den Aktenzeichen C- 26/22 und C-64/22 in einem verbundenen Verfahren geführt werden, war nicht angezeigt, weil die Vorlagefragen für die hier zu treffende Entscheidung nicht vorgreiflich sind (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 06.10.2022 - 6 U 6/22).
- OLG Hamburg, 06.10.2022 - 6 U 6/22
Kein Anspruch des Schuldners auf vorzeitige Löschung von Schufa-Daten
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich zu einer Vorlage von Fragen an den Europäischen Gerichtshof entschlossen (Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 31. August 2021, Az. 6 K 226/21, BeckRS 2021, 24583, C-552/21, zwischenzeitlich wurde die Vorlage wieder zurückgenommen, weil eine Klagerücknahme erfolgte; mit Beschlüssen vom 23. Dezember 2021, Az. 6 K 441/21.WI, und vom 31. Januar 2022, Az. 6 K 1052/21.WI, erfolgten zwei weitere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit fast identischen Fragen, die vom Europäischen Gerichtshof unter den Aktenzeichen C- 26/22 und C-64/22 in einem verbundenen Verfahren geführt werden.Die Vorlagefragen in dem Verfahren 6 K 1052/21 WI sind mit Ausnahme einer geringen Abweichung zur Frage 1. identisch.