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   VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15.WI   

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https://dejure.org/2020,37087
VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15.WI (https://dejure.org/2020,37087)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 31.08.2020 - 6 K 1016/15.WI (https://dejure.org/2020,37087)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 31. August 2020 - 6 K 1016/15.WI (https://dejure.org/2020,37087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Datenschutzordnung, Art 15 DS-GVO, Art 2 Abs 2 DS-GVO, Art 4 Nr 7 DS-GVO, Art 97 Abs 1 GG
    Zur Auskunftspflicht des Petitionsausschusses eines Landtages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.07.2020 - C-272/19

    Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15
    Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. Juli 2020 in der Rechtssache C 272/19 erkannte dieser:.

    Die Frage der Unabhängigkeit des Gerichts wurde insoweit beantwortet, als sich der Gerichtshof für zuständig über das Ersuchen als solches erklärt hat und dabei zugrunde legte, dass der erkennende Einzelrichter nur aus "dem Präsidenten des Verwaltungsrechts Wiesbaden" bestehe (C 272/19, Rn. 49).

    In seiner Entscheidung vom 09.07.2020 (Az. C 272/19) geht der Europäische Gerichtshof offensichtlich von einer der Unabhängigkeit des Richters aus, wie sich diese aus Art. 97 Abs. 1 GG ergibt, wenn er sich bei seinen Ausführungen letztendlich nur auf die Unabhängigkeit des vorlegenden Richters bezieht, den er als "Präsident des Verwaltungsgerichts Wiesbaden" bezeichnet (in der französischen Fassung: "du seul président du Verwaltungsgericht Wiesbaden - C 272/10, Rn. 49 ).

  • EuGH, 18.01.2011 - C-272/10

    Berkizi-Nikolakaki

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15
    In seiner Entscheidung vom 09.07.2020 (Az. C 272/19) geht der Europäische Gerichtshof offensichtlich von einer der Unabhängigkeit des Richters aus, wie sich diese aus Art. 97 Abs. 1 GG ergibt, wenn er sich bei seinen Ausführungen letztendlich nur auf die Unabhängigkeit des vorlegenden Richters bezieht, den er als "Präsident des Verwaltungsgerichts Wiesbaden" bezeichnet (in der französischen Fassung: "du seul président du Verwaltungsgericht Wiesbaden - C 272/10, Rn. 49 ).

    Dem Europäischen Gerichtshof ist insoweit zuzugestehen, dass der zur Entscheidung berufen Einzelrichter - wenn auch "nur" als Vorsitzender Richter - über die notwendige Unempfänglichkeit für Einflussnahmen von außen und über eine Neutralität in Bezug auf die Interessen der Beteiligten verfügt (C 272/10, Rn. 59).

  • BVerwG, 24.03.2010 - 6 A 2.09

    Bundesnachrichtendienst; Auskunftsanspruch; Geheimhaltungsbedürfnis; Daten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15
    Denn der Erteilung der Auskunft durch den Petitionsausschuss geht eine "Entscheidung" über die Frage der Auskunftserteilung voraus, die den Schwerpunkt des "behördlichen" Handelns darstellt und die in der Form eines Verwaltungsakts ergeht (ständige Rspr.; vgl. nur VGH Kassel, Beschluss vom 17.12.1900, Az. 7 UE 1182/84, RDV 1991, 187 f.; BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 - 6 A 2/09, Rn. 25 - nach Juris).
  • VGH Hessen, 17.12.1990 - 7 UE 1182/84

    Auskunftsanspruch über die Speicherung personenbezogener Daten in bestimmten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15
    Denn der Erteilung der Auskunft durch den Petitionsausschuss geht eine "Entscheidung" über die Frage der Auskunftserteilung voraus, die den Schwerpunkt des "behördlichen" Handelns darstellt und die in der Form eines Verwaltungsakts ergeht (ständige Rspr.; vgl. nur VGH Kassel, Beschluss vom 17.12.1900, Az. 7 UE 1182/84, RDV 1991, 187 f.; BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 - 6 A 2/09, Rn. 25 - nach Juris).
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