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   VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.01.2014 - 2 VG 22/2010   

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https://dejure.org/2014,79603
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.01.2014 - 2 VG 22/2010 (https://dejure.org/2014,79603)
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 08.01.2014 - 2 VG 22/2010 (https://dejure.org/2014,79603)
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 2 VG 22/2010 (https://dejure.org/2014,79603)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    §§ 18 Abs. 1, 29 Abs. 3 Satz 1 PfBVO, §§ 30, 36, 45 Abs. 2 LBeamtVG, § 60 Abs. 1 VwGG
    Dienstunfähigkeit, Unfallfürsorge, Unfallruhegehalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Koblenz, 05.07.2012 - 6 K 146/12

    Kein Anspruch auf Unfallfürsorge wegen einer PTBS bei versäumter Meldefrist

    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.01.2014 - 2 VG 22/10
    Denn der Wortlaut des Gesetzes ("Nach Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch nicht zehn Jahre vergangen sind (...)") stellt klar, dass Fristbeginn nur der Zeitpunkt des Unfalls sein kann und lässt eine erweiternde (telelogische) Auslegung in dem Sinne, dass die Frist erst mit Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beginne, nicht zu (vgl. dazu auch Urteil des BVerwG vom 28.4.2011 - 2 C 55.09 - Rn.28f, Urteil des VG Koblenz vom 5.7.2012 - 6 K 146/12.KO jew. m. w. N.).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.01.2014 - 2 VG 22/10
    Denn der Wortlaut des Gesetzes ("Nach Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch nicht zehn Jahre vergangen sind (...)") stellt klar, dass Fristbeginn nur der Zeitpunkt des Unfalls sein kann und lässt eine erweiternde (telelogische) Auslegung in dem Sinne, dass die Frist erst mit Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beginne, nicht zu (vgl. dazu auch Urteil des BVerwG vom 28.4.2011 - 2 C 55.09 - Rn.28f, Urteil des VG Koblenz vom 5.7.2012 - 6 K 146/12.KO jew. m. w. N.).
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