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   VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12   

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https://dejure.org/2012,26708
VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12 (https://dejure.org/2012,26708)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.09.2012 - 6 L 250/12 (https://dejure.org/2012,26708)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. September 2012 - 6 L 250/12 (https://dejure.org/2012,26708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortvollzug einer Genehmigung für eine Änderung einer Anlage zur Herstellung von Seifen und Fetten aufgrund ökonomischer Erforderlichkeit sowie Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immissionsrechtliche Genehmigung für Veresterungsanlage stellt sich als nicht rücksichtslos dar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Aachen, 11.01.2010 - 6 L 319/09

    Erforderlichkeit einer gesonderte Anhörung vor Erlass der Anordnung der

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Formelhafte und pauschale Begründungen oder Wendungen, mit denen lediglich der Gesetzestext wiederholt wird, reichen nicht aus, vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. Mai 2007 - 8 B 2477/06 - Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 6 L 319/09 -, beide ; Puttler, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, 2. Auflage 2006, § 80 Rdnr. 97 mit weiteren Nachweisen.

    Die Abwägung, ob das Aussetzungsinteresse der Antragsteller die gegenläufigen Vollziehungsinteressen der Beigeladenen überwiegt, ist vielmehr Teil der eigenständigen gerichtlichen Interessenabwägung, vgl. OVG NRW, u.a. Beschluss vom 3. Mai 2012 - 8 B 1521/11 -, VG Aachen, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 6 L 319/09 -, beide .

  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2013 - 3 K 2118/12

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Die Kammer hat mit Blick auf den Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 30. August 2012 insbesondere die am gleichen Tag anhängig gemachten Verfahren 3 L 424/12 und 3 K 2118/12 in den Blick genommen.
  • VG Aachen, 22.12.2011 - 3 L 289/11

    Roetgen: Baugenehmigung für Discounter ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Dafür, dass der Bebauungsplan wegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers offenkundig unwirksam sein könnte, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 3 L 289/11 -, mit weiteren Nachweisen, , ist nichts ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 8 B 1342/09

    Erhebung einer Anfechtungsklage Dritter gegen immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Dabei orientiert sich das Gericht bei der Bewertung des Interesses der Antragsteller an dem vorliegenden Verfahren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Beschwerdegerichtes (vgl. OVG NRW, u.a. Beschluss vom 5. November 2009 - 8 B 1342/09.AK -, ) an Nr. 19.2 i.V.m. Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung von Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327) und berücksichtigt, dass in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen des lediglich vorläufigen Charakters der begehrten Entscheidung der Streitwert regelmäßig auf die Hälfte des für das Hauptsacheverfahren anzusetzenden Streitwerts zu beziffern ist.
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Bei dieser handelt es sich um eine normkonkretisierende Vorschrift, die auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 7 C 21.00 -, BVerwGE 114, 342 ff.; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2005 - 8 A 728/03 -, .
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Rücksichtnahme kommt unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung ein nachbarlicher Abwehranspruch vielmehr nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist, vgl. BVerwG, u.a. Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 B 195/97 - und vom 24. April 1992 - 4 B 60/92 -, beide .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 7 B 1263/10

    Behördenprinzip des § 5 Abs. 2 AG VwGO NRW ist mit Außerkrafttreten dieses

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Der von der Rechtsprechung entwickelte Gebietserhaltungsanspruch gewährt aus der Festsetzung eines Baugebiets in einem Bebauungsplan hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung kraft Bundesrechts den Eigentümern und den Inhabern gleichgestellter Rechte im Baugebiet ein Abwehrrecht gegen Vorhaben, die nicht der Eigenart des Baugebiets entsprechen, vgl. OVG NRW, u.a. Beschluss vom 15. April 2011 - 7 B 1263/10 -, mit weiteren Nachweisen, .
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Rücksichtnahme kommt unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung ein nachbarlicher Abwehranspruch vielmehr nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist, vgl. BVerwG, u.a. Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 B 195/97 - und vom 24. April 1992 - 4 B 60/92 -, beide .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2005 - 8 A 728/03

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Bei dieser handelt es sich um eine normkonkretisierende Vorschrift, die auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 7 C 21.00 -, BVerwGE 114, 342 ff.; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2005 - 8 A 728/03 -, .
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2012 - 6 L 250/12
    Berechtigte Belange muss er nicht zurückstellen, um gleichwertige fremde Belange zu schonen, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22/75 -, .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1990 - 20 AK 25/87

    Immissionsschutzrechtliche Beurteilung ; Müllverbrennungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 8 B 2122/05

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage des Typs GE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - 1 MB 12/10

    Umweltverträglichkeitsprüfung - Aufhebung einer Genehmigung wegen mangelhafter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • VG Aachen, 16.01.2014 - 6 K 1584/12

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche

  • VG Neustadt, 23.05.2012 - 4 L 321/12

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Rechtmäßigkeit von Anordnungen in einem immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 8 B 39/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen

  • OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1521/11
  • VG Aachen, 16.01.2014 - 6 K 1584/12

    Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Drittanfechtung; Drittschutz;

    Einen Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die erkennende Kammer im Verfahren 6 L 250/12 durch Beschluss vom 3. September 2012 als unbegründet abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 6 L 250/12 und 6 L 304/12 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (2 Aktenordner) Bezug genommen.

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