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   VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08   

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VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08 (https://dejure.org/2008,26359)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.11.2008 - 3 K 371/08 (https://dejure.org/2008,26359)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. November 2008 - 3 K 371/08 (https://dejure.org/2008,26359)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - darum, ob die der Beigeladenen zum Neubau einer Kreissparkasse erteilten Baugenehmigungen mit Nachbarrechten vereinbar sind.

    In einer am 16. Januar 2008 erteilten Baugenehmigung (Bauschein 63 BS 1/08), die im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - streitbefangen ist, erließ der Beklagten einen "Nachtrag zu Bauschein 63 BS 10/05 vom 20. Januar 2005 wegen veränderter Ausführung" und genehmigte eine "offene Bauweise" für den Bereich L.------gasse .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

    vgl. Kammerurteil vom 5. November 2008 im Parallelverfahren - 3 K 372/08 -.

  • VG Aachen, 30.11.2006 - 3 L 542/06

    Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Teilbaugenehmigung;

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • VG Aachen, 20.03.2006 - 3 L 36/06

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen erteilte Teilbaugenehmigungen wegen

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • VG Aachen, 06.08.2007 - 3 L 7/07

    Verwaltungsgericht Minden stoppt Schließung von Wettbüros

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02

    Ermittlung einer erdrückenden Wirkung eines Gebäudes auf ein Nachbargrundstück

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    2005 - 10 A 3138/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 62/08

    Zulässigkeit des gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrags

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Diese Einschätzung der Kammer gilt unabhängig davon, ob der Bebauungsplan Nr. 66 "Stadtkern I. " und die mit ihm für die L.------gasse getroffene Festsetzung einer geschlossenen Bauweise rechtswirksam ist, worüber die Beteiligten im noch nicht abgeschlossenen Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW - 7 D 62/08.NE - streiten.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Ausgestaltung der baurechtlichen Differenzierung zwischen einer

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 -, BRS 57 Nr. 131.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2003 - 7 B 1575/03

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Teilbaugenehmigung;

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2003 - 7 B 1575/03 -, Rechtsprechungsdatenbank NRWE: www.nrwe.de, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1994 - 10 A 1025/90

    Welche Anforderungen an Bauvorlagen für Hanggrundstücke?

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Urteil vom 13. Mai 1994 - 10 A 1025/90 -, juris.
  • FG Thüringen, 30.01.2008 - 3 K 579/07

    Ansparrücklage: GmbH & Co. KG kein Existenzgründer i.S. des § 7g Abs. 7 EStG,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1995 - 7 A 2179/93
  • VG Aachen, 06.06.2005 - 3 L 306/05

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Abbruchgenehmigung;

  • VG Minden, 26.05.2006 - 3 L 241/06
  • VG Karlsruhe, 18.02.2008 - A 3 K 578/07
  • VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - darum, ob die der Beigeladenen zum Neubau einer Kreissparkasse erteilten Baugenehmigungen mit Nachbarrechten vereinbar sind.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

    An dieser Einschätzung ändert im Übrigen auch der Erlass der im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - angefochtenen Nachtragsbaugenehmigung vom 28. Januar 2008 nichts.

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