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   VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12   

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VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12 (https://dejure.org/2012,18187)
VG Aachen, Entscheidung vom 06.07.2012 - 2 L 156/12 (https://dejure.org/2012,18187)
VG Aachen, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 2 L 156/12 (https://dejure.org/2012,18187)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 1310/12 erhobenen Klage gegen die Beschilderung der Bewohnerparkzone "‚T' der Antragsgegnerin anzuordnen, hat keinen Erfolg.

    Streitgegenständlich in dem vorliegenden Eilverfahren ist einzig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter Ziffer 1. erhobenen Klage 2 K 1310/12 gegen die Verkehrszeichen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone.

    Diese Entscheidung ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, sondern im Rahmen eines Hilfsantrags Gegenstand des Klageverfahrens 2 K 1310/12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1995 - 25 B 1788/95

    Anwohner; Straße; Parkmöglichkeit; Subjekiv- öffentliches Recht;

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Diesbezüglich verweist die Kammer vorsorglich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG NRW, Beschluss, vom 11. Juli 1995 - 25 B 1788/95 - juris, wonach die Erteilung eines vorläufigen Anwohnerparkausweises in der Regel nicht im Wege der einstweiligen Anordnung erstritten werden kann, vgl. auch Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2008 - 2 L 437/08 -, NRWE.
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung können sie allerdings nur verlangen, dass ihre eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Verkehrsbeschränkung sprechen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Januar 1993 - 2 C 35/92 -, NJW 1993 S. 1729; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. August 1999 - 8 A 403/99 -, NRWE, und Beschluss vom 12. Februar 2007 - 25 B 2562/96 -, NJW 1998 S. 329; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 641 ff.
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Vorläufiger Anwohnerparkausweis; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Der Gesetzgeber hat mit der 2001 in Kraft getretenen Novellierung des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG durch die Abkehr vom Anwohnerbegriff und der ihm immanenten engen räumlichen Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellort, die in der Regel bei einem Nahbereich von zwei bis drei Straßen gegeben ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11/97 -, BVerwGE 107, 38, hin zu dem Begriff des Bewohners zum Ausdruck gebracht, dass ein auch nur annähernd zufriedenstellender Ausgleich zwischen dem Angebot von Parkflächen und der Nachfrage jedenfalls in Metropolen eine großräumige Verteilung erfordert, die durch Ausführungsregelungen in der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ermöglicht werden soll, wobei die zu konkretisierende maximale Ausdehnung solcher Bereiche nicht über 1000 Meter liegen soll, vgl. BT-Drucks. 14/3404 S. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 25 A 3355/95

    Aufstellung von Verkehrszeichen; Entfernung; Actus contrarius

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Die Vorschrift des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO enthält zum einen die Ermächtigung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen bzw. von Bewohnerparkvorrechten und ist zum anderen Rechtsgrundlage für die in diesem Zusammenhang erfolgende Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, NJW 1995, 473 und OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, NZV 1997, 132; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 718.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 25 B 2562/96

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung können sie allerdings nur verlangen, dass ihre eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Verkehrsbeschränkung sprechen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Januar 1993 - 2 C 35/92 -, NJW 1993 S. 1729; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. August 1999 - 8 A 403/99 -, NRWE, und Beschluss vom 12. Februar 2007 - 25 B 2562/96 -, NJW 1998 S. 329; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 641 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99
    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12
    Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung können sie allerdings nur verlangen, dass ihre eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Verkehrsbeschränkung sprechen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Januar 1993 - 2 C 35/92 -, NJW 1993 S. 1729; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. August 1999 - 8 A 403/99 -, NRWE, und Beschluss vom 12. Februar 2007 - 25 B 2562/96 -, NJW 1998 S. 329; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 641 ff.
  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12

    Bewohnerparkzone, Bewohnerparkausweis, Ermessen, Studenten, Nebenwohnsitz

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 6. Juli 2012 (2 L 156/12) den Antrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Beschilderung der Bewohnerparkzone "T" anzuordnen, abgelehnt.

    Dazu hat die Kammer in dem Beschluss vom 6. Juli 2012 - 2 L 156/12 - bereits ausgeführt:.

  • VG Köln, 02.11.2022 - 18 L 1522/22

    Eilanträge von Pendlern erfolgreich: Ausweisung der Bewohnerparkzone

    vgl. zum sog. "Mischraumprinzip": OVG Münster, Beschluss vom 22. September 2022 - 8 A 1005/20 - juris Rn. 36 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 2 L 156/12 - juris Rn. 15; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage, Rn. 1253 m.w.N.

    vgl. etwa VG Aachen, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 2 L 156/12 - juris Rn. 14, wo zudem die Zahl gebietsfremder Fahrzeuge bekannt war; vgl. auch VG München, Urteil vom 4. März 2009 - M 23 K 07.4397 - juris Rn. 45. Vgl. auch BR.-Drs.

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