Rechtsprechung
VG Aachen, 07.08.2009 - 6 L 329/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortvollzug eines Demonstrationsverbots; Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung durch den sofortigen Vollzug; Abhängigkeit der Genehmigung einer Versammlung von bestimmten Auflagen; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Aachen, 04.09.2009 - 6 K 1411/09
Eilantrag gegen Verhängung von Auflagen für geplante Demonstration ohne Erfolg
Auszug aus VG Aachen, 07.08.2009 - 6 L 329/09
Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen die Auflage Ziffer 1 der Bestätigungsverfügung mit beschränkenden Auflagen des Antragsgegners vom 5. August 2009 - Az. 6 K 1411/09 - insoweit wieder herzustellen, als der Antragstellerin aufgegeben wird, ihren entlang der S. -straße bis zum P. -Q. -G.------- platz geplanten Aufzug an der polizeilichen Sperrstelle auf der S.-------straße /Ecke T.--------straße zu stoppen und denselben erst dann zum P. -Q. -G.-------platz fortzusetzen, wenn die für den gleichen Zeitpunkt geplante Demonstration der NPD- Fraktion diesen Bereich verlassen hat, hat keinen Erfolg. - BVerfG, 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05
Indizierung der CD "Live 2002" der Musikgruppe …
Auszug aus VG Aachen, 07.08.2009 - 6 L 329/09
vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2005, Az. 1 BvQ 35/05, juris. - BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Auszug aus VG Aachen, 07.08.2009 - 6 L 329/09
vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2007, Az. 1 BvR 1584/07, juris, Rdnrn. 27 ff. - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Auszug aus VG Aachen, 07.08.2009 - 6 L 329/09
vgl. BVerwG, Urteil 25. Juni 2008 - Az. 6 C 21/07 -, DVBl 2008, 1248-1251, und juris.
- VG Aachen, 04.09.2009 - 6 K 1411/09
Juristische Person des öffentlichen Rechts als Trägerin des Grundrechts der …
Urteil vom 04.09.2009 - 6 K 1411/09 rechtskräftig nein Sachgebiet: 412 Normen: GG Art. 8 Abs. 1 VersG § 15 Abs. 1 GG Art. 21 Abs. 2 Schlagwörter: Fortsetzungsfeststellungsklage Grundrechtsfähigkeit Versammlungsrecht Parteienprivileg NPD Gegendemonstration Auflage praktische Konkordanz Innenstadt Innenstadtbereich Leitsatz: Die Fortsetzungsfeststellungsklage der Stadt S., mit der sie begehrt, die Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage festzustellen, mit der gewährleistet worden ist, dass sowohl eine Demonstration der NPD als auch - etwas zeitversetzt - eine Gegendemonstration der Stadt S. nebeneinander in der Innenstadt der Stadt S. durchgeführt werden konnten, bleibt aus den Gründen der Eilentscheidung in dieser Sache - Beschluss vom 7. August 2009, Az. 6 L 329/09 - erfolglos.Urteil vom 04.09.2009 - 6 K 1411/09 rechtskräftig nein Sachgebiet: 412 Normen: GG Art. 8 Abs. 1 VersG § 15 Abs. 1 GG Art. 21 Abs. 2 Schlagwörter: Fortsetzungsfeststellungsklage Grundrechtsfähigkeit Versammlungsrecht Parteienprivileg NPD Gegendemonstration Auflage praktische Konkordanz Innenstadt Innenstadtbereich Leitsatz: Die Fortsetzungsfeststellungsklage der Stadt S., mit der sie begehrt, die Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage festzustellen, mit der gewährleistet worden ist, dass sowohl eine Demonstration der NPD als auch - etwas zeitversetzt - eine Gegendemonstration der Stadt S. nebeneinander in der Innenstadt der Stadt S. durchgeführt werden konnten, bleibt aus den Gründen der Eilentscheidung in dieser Sache - Beschluss vom 7. August 2009, Az. 6 L 329/09 - erfolglos.
Das erkennende Gericht lehnte den Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 7. August 2009 - 6 L 329/09 - ab.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der Gerichtsakte 6 L 329/09 sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.
Zur Begründung der Rechtmäßigkeit des an die Klägerin gerichteten Auflagenbescheids des Beklagten hat das Gericht in seiner Entscheidung im Eilverfahren 6 L 329/09 ausgeführt:.