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   VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12   

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https://dejure.org/2012,39736
VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12 (https://dejure.org/2012,39736)
VG Aachen, Entscheidung vom 14.12.2012 - 2 L 584/12 (https://dejure.org/2012,39736)
VG Aachen, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 (https://dejure.org/2012,39736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf von einem privaten Halter nicht im Straßenverkehr betrieben werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Wasserwerfer in privater Hand

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Privater Verein darf nicht mit einem ausgedienten Polizei-Wasserwerfer am Straßenverkehr teilnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf nicht im Straßenverkehr genutzt werden - Betriebsuntersagung des Straßenverkehrsamtes rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12

    Streit um Wasserwerfer geht weiter

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Das Gericht hat bereits mit Beschluss vom 2. Oktober 2012 in dem Verfahren 2 L 426/12 seine Auffassung dargelegt, dass der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 FZV auch für den hier vorliegenden Fall einer fehlenden Betriebserlaubnis zum Zeitpunkt der Zulassung eröffnet ist und die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind.

    Der Antragsteller kann sich insoweit auch nicht darauf berufen, dass das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2012 (2 L 426/12) im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Antragstellers die Rückgängigmachung der Vollziehung angeordnet hatte, da der damaligen Anordnung des Sofortvollzugs eine aus Sicht der Kammer rechtswidrige Rücknahmeverfügung zugrunde lag.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 8 B 1844/09

    Öffentliche Feuerwehren und staatlich angeordnete oder anerkannte Werkfeuerwehren

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Grundsätzlich darf danach einem privaten Halter nach § 19 Abs. 2 a Satz 2 StVZO keine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die wie vorliegend der Wasserwerfer speziell für polizeiliche Zwecke bestimmt sind oder waren, erteilt werden, vgl. zu einer Betriebsuntersagung nach § 5 Abs. 1 FZV für ehemalige Einsatzleit- und Löschfahrzeuge der Feuerwehr: OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2010 - 8 B 1844/09 -, juris, sowie Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg.

    Ziel der Vorschrift ist es gerade, die missbräuchliche oder irreführende Verwendung von ehemaligen Spezialfahrzeugen der Polizei oder Feuerwehr zu verhindern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2010 - 8 B 1844/09 -, juris.

  • VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12

    Bindungswirkung einer Behörde an einen im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Wie die Kammer bereits in dem Beschluss vom 15. November 2012 in dem Verfahren 2 L 513/12 ausgeführt hat, handelt es sich bei der streitgegenständlichen Verfügung nicht lediglich um eine Modifizierung/Änderung der ursprünglichen Rücknahmeverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Juli 2012, sondern um eine neue Verfügung, mit der nunmehr unter Ziffer 2 der Betrieb des Fahrzeugs gemäß § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) untersagt wird.

    Die Antragsgegnerin hat darüber hinaus ihre Ermessenserwägungen während der gerichtlichen Verfahren (hier: die Hauptsacheverfahren 2 K 1903/12 und 2 K 2645/12 sowie die Eilverfahren 2 L 246/12 und 2 L 513/12) sowie im vorliegenden Verfahren ergänzt, wozu sie gemäß § 114 Satz 2 VwGO berechtigt ist.

  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Ihm kommt ferner auch kein Regelungscharakter dahingehend zu, dass er die Erteilung der Betriebserlaubnis selbst regelt, da er lediglich der Dokumentation bzw. Ausweisung einer erfolgten Zulassung dient, vgl. dazu bereits BGH, Urteil vom 2. März 1965 - 1 StR 543/64 -, 30. November 1965 - 5 StR 462/65 - und Beschluss vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68 - sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 Ss 80/04 - jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg.
  • BGH, 30.11.1965 - 5 StR 462/65

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen fortgesetzter mittelbarer

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Ihm kommt ferner auch kein Regelungscharakter dahingehend zu, dass er die Erteilung der Betriebserlaubnis selbst regelt, da er lediglich der Dokumentation bzw. Ausweisung einer erfolgten Zulassung dient, vgl. dazu bereits BGH, Urteil vom 2. März 1965 - 1 StR 543/64 -, 30. November 1965 - 5 StR 462/65 - und Beschluss vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68 - sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 Ss 80/04 - jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg.
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Ihm kommt ferner auch kein Regelungscharakter dahingehend zu, dass er die Erteilung der Betriebserlaubnis selbst regelt, da er lediglich der Dokumentation bzw. Ausweisung einer erfolgten Zulassung dient, vgl. dazu bereits BGH, Urteil vom 2. März 1965 - 1 StR 543/64 -, 30. November 1965 - 5 StR 462/65 - und Beschluss vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68 - sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 Ss 80/04 - jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg.
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04

    Ordnungswidrige Überschreitung der Autobahnhöchstgeschwindigkeit für

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Ihm kommt ferner auch kein Regelungscharakter dahingehend zu, dass er die Erteilung der Betriebserlaubnis selbst regelt, da er lediglich der Dokumentation bzw. Ausweisung einer erfolgten Zulassung dient, vgl. dazu bereits BGH, Urteil vom 2. März 1965 - 1 StR 543/64 -, 30. November 1965 - 5 StR 462/65 - und Beschluss vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68 - sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 Ss 80/04 - jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10

    Ablehnung der Zuteilung einer grünen Plakette ist kein konkludenter

    Auszug aus VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
    Die Betriebserlaubnis muss nach der derzeitigen Rechtslage zum Zeitpunkt der - erstmaligen - Zulassung bereits erteilt sein, vgl. dazu Begründung des Verordnungsgebers zu § 3 FZV: VkBl 2006, 603; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 10 S 864/10 -, juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 1 Rz. 10, § 3 FZV Rz.7, § 19 StVZO Rz. 14; Huppertz, Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, NZV 2006, 357 (358); Dauer, Wann ist ein Fahrzeug zugelassen?, NZV 2007, 442; Janker, Straßenverkehrsrecht, 2011, § 1 Rz. 2a, 3.
  • VG Aachen, 11.08.2020 - 10 K 4205/17

    Betriebsuntersagung des ehemaligen Wasserwerfers der Polizei mit dem Kennzeichen

    Mit weiterem Beschluss vom 14. Dezember 2012 (2 L 584/12) lehnte das Gericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen diese Untersagungsverfügung ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten 2 L 1259/17, 2 K 2645/12, 2 L 426/12, 2 L 513/12, 2 L 584/12 und 2 L 78/14 und der hier dazu überreichten Verwaltungsvorgänge der Beklagten.

    Ein Fahrzeug erweist sich auch als nicht vorschriftsmäßig i.S. des § 5 Abs. 1 FZV, wenn eine gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV für die Zulassung erforderliche Betriebserlaubnis, d.h. eine EG-(Typen-/Einzel-)Genehmigung nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung oder nationale Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen nach § 20 StVZO oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, fehlt, vgl. bereits Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 -, Rz. 12 f. und vom 16. April 2018 - 2 L 1259/17 -, Rz. 16 und jeweils nachgehend: OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, Rz. 2 f. sowie vom 28. Mai 2019 - 8 B 622/18 -, Rz. 5 f., jeweils juris.

    Einer Eintragung des Buchstabens "E" unter Ziffer 17 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kommt damit keine Regelungswirkung mehr zu, vgl. dazu bereits eingehend: Beschluss der Kammer vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 -, Rz. 22 ff. und nachgehend: OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, Rz. 3 ff, jeweils juris und Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflg.

    Darauf, ob es bereits zu einer Gefährdung Dritter durch den streitgegenständlichen Wasserwerfer gekommen ist, kommt es vor dem Hintergrund der oben aufgeführten Verordnungsbegründung, der auf die abstrakte Gefährlichkeit der genannten Sonderfahrzeuge abstellt, nicht entscheidend an, vgl. dazu bereits Beschluss der Kammer vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 - juris Rz. 25 ff. und OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rz. 12 f, 14.

  • VG Aachen, 16.04.2018 - 2 L 1259/17

    Ehemaliger Polizeiwasserwerfer; Untersagung des Betriebs; Erlöschen der

    Ein Fahrzeug erweist sich auch als nicht vorschriftsmäßig i.S. des § 5 Abs. 1 FZV, wenn eine gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV, § 1 Abs. 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für die Zulassung erforderliche Betriebserlaubnis, d.h. eine EG-(Typen-/Einzel-) Genehmigung nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung oder nationale Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen nach § 20 StVZO oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO fehlt, vgl. Beschluss der Kammer vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 - und nachgehend: OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, jeweils juris.

    Weder wurde mit der Eintragung des Buchstabens "E" unter Ziffer 17 der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Einzelbetriebserlaubnis i.S. d. § 21 StVZO erteilt, vgl. dazu bereits eingehend Beschluss der Kammer vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 - und nachgehend: OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, jeweils juris, noch ist ihm sonst eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 19 Abs. 2 a Satz 3 StVZO i.V.m. § 70 StVZO für bestimmte Einsatzzwecke erteilt worden.

    Darauf, ob es bereits zu einer Gefährdung durch den streitgegenständlichen Wasserwerfer gekommen ist, kommt es vor dem Hintergrund der oben aufgeführten Verordnungsbegründung, der auf die abstrakte Gefährlichkeit der genannten Sonderfahrzeuge abstellt, nicht entscheidend an, vgl. dazu bereits Beschluss der Kammer vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 - und OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris.

    Dem entsprechen auch der Sinn und Zweck des § 19 Abs. 2 a StVZO, der einen Einsatz von ehemaligen Polizeifahrzeugen durch private Halter nur ausnahmsweise zulässt, vgl. zum überwiegenden Vollzugsinteresse auch bereits Beschluss der Kammer vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 - und OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris.

  • VG Hamburg, 05.07.2017 - 75 G 2/17

    Sicherstellung eines Fahrzeugs; hier: ehemaliger Wasserwerfer der Polizei

    Dies ergibt sich aus den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Aachen (Beschluss vom 14.12.2012, 2 L 584/12, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 7.5.2013, 8 B 56/13, juris) aus § 19 Absatz 2a Satz 1 StVZO.

    Dies habe bereits das Verwaltungsgericht Aachen in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2012 (Az. 2 L 584/12) festgestellt.

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