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VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines bauordnungsrechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses im bauplanungsrechtlichen Außenbereich aus Gründen des Bestandsschutzes; Planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10 A 1601/92
Gesicherte Erschließung; Unbefestigter Weg; Bewältigung der Höhenunterschiede; …
Auszug aus VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03
Es darf keine verkehrsmäßige Überlastung der vorhandenen Wege eintreten und keine Schädigung des Wege- bzw. Straßenzustandes zu befürchten sein, vgl. Gädke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 4 Rdnr. 12 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 4 B 145.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist. - BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …
Auszug aus VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03
Es darf keine verkehrsmäßige Überlastung der vorhandenen Wege eintreten und keine Schädigung des Wege- bzw. Straßenzustandes zu befürchten sein, vgl. Gädke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 4 Rdnr. 12 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 4 B 145.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist. - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
Rechtfertigung der
Auszug aus VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03
Es darf keine verkehrsmäßige Überlastung der vorhandenen Wege eintreten und keine Schädigung des Wege- bzw. Straßenzustandes zu befürchten sein, vgl. Gädke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 4 Rdnr. 12 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 4 B 145.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist.