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   VG Aachen, 22.03.2007 - 4 K 2593/05   

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VG Aachen, 22.03.2007 - 4 K 2593/05 (https://dejure.org/2007,29590)
VG Aachen, Entscheidung vom 22.03.2007 - 4 K 2593/05 (https://dejure.org/2007,29590)
VG Aachen, Entscheidung vom 22. März 2007 - 4 K 2593/05 (https://dejure.org/2007,29590)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 130/04

    Vorgehen gegen die Kreisumlage

    Auszug aus VG Aachen, 22.03.2007 - 4 K 2593/05
    Die hierfür maßgebliche Prognose des ungedeckten Finanzbedarfs muss zu Beginn jedes Haushaltsjahres erfolgen und beruht auf den Gesamtbeträgen der Einnahmen und Ausgaben in dem durch Haushaltssatzung festgesetzten Haushaltsplan, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 130/04 - NWVBl 2005, 431.

    Sie stellt aber kein allgemeines Kontrollinstrument der Gemeinden dar, um das Finanzgebaren des Kreises in der Weise zu sanktionieren, dass die Gemeinden bei etwaiger Rechtswidrigkeit beanspruchen könnten, von der - teilweisen - Übernahme des daraus resultierenden Finanzbedarfs freigestellt zu werden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2005, a.a.O.; Kirchhof / Wansleben / Becker / Plückhahn, Kreisordnung NRW, Kommentar, § 56 Anm. 3.2.

    Die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen für den Fall, dass ein Kreis auf Kosten seiner Gemeinden Aufgaben rechtswidrig wahrnimmt, entwickelten Grundsätze zur Pflicht des Kreises zu gemeindefreundlichem Verhalten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2005, a.a.O., lassen sich auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    Auszug aus VG Aachen, 22.03.2007 - 4 K 2593/05
    Einer gesonderten, über den Anfechtungsantrag hinausgehenden Antragstellung bedarf es dabei nicht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 21. April 1997 - 3 A 3508/92 - NWVBl 1998, 245.
  • VG Aachen, 10.10.2011 - 4 K 1628/08

    Klagen der Gemeinde Niederzier gegen die Kreisumlage des Kreises Düren waren

    Die diesbezüglich von der Klägerin erhobene Klage wies die erkennende Kammer mit Urteil vom 5. April 2007 (4 K 2593/05) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte VG Aachen 4 K 2593/05 sowie auf die vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Wie die Kammer bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. April 2007 (VG Aachen 4 K 2593/05) ausgeführt hat, bedarf es mit Blick auf § 113 Abs. 2 VwGO keiner konkreten Bezifferung dieses Betrages.

  • VG Aachen, 10.10.2011 - 4 K 1500/10

    Klagen der Gemeinde Niederzier gegen die Kreisumlage des Kreises Düren waren

    Die diesbezüglich von der Klägerin erhobene Klage wies die erkennende Kammer mit Urteil vom 5. April 2007 (4 K 2593/05) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte VG Aachen 4 K 2593/05 sowie auf die vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Wie die Kammer bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. April 2007 (VG Aachen 4 K 2593/05) ausgeführt hat, bedarf es mit Blick auf § 113 Abs. 2 VwGO keiner konkreten Bezifferung dieses Betrages.

  • VG Aachen, 10.10.2011 - 4 K 335/09

    Klagen der Gemeinde Niederzier gegen die Kreisumlage des Kreises Düren waren

    Die diesbezüglich von der Klägerin erhobene Klage wies die erkennende Kammer mit Urteil vom 5. April 2007 (4 K 2593/05) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte VG Aachen 4 K 2593/05 sowie auf die vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Wie die Kammer bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. April 2007 (VG Aachen 4 K 2593/05) ausgeführt hat, bedarf es mit Blick auf § 113 Abs. 2 VwGO keiner konkreten Bezifferung dieses Betrages.

  • VG Meiningen, 04.09.2007 - 2 K 904/04

    Kommunalrecht; Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei Anfechtung eines

    Hieraus erwachse jedoch nicht das Recht, auf dem Umweg über die Kreisumlagefestsetzung die Aufgabenerfüllung durch den Landkreis nicht anzuerkennen (OVG Münster U. v. 22.02.2005, a.a.O.; VG Aachen U. v. 22.03.2007, 4 K 2593/05, Juris).
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