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   VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10   

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VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10 (https://dejure.org/2011,6579)
VG Aachen, Entscheidung vom 22.11.2011 - 2 K 1029/10 (https://dejure.org/2011,6579)
VG Aachen, Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 K 1029/10 (https://dejure.org/2011,6579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Elternteils auf Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 1 UVG; Rechtswidrigkeit der Anknüpfung eines Anspruchs auf Leistungen nach dem UVG an einen Wohnsitz der Mutter und der anspruchsberechtigten Tochter im Bundesgebiet; Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Im Übrigen ist auch eine Aufforderung zu einer persönlichen Vorsprache möglich, vgl. zu nationalen Renten für zivile Kriegsopfer und Beschränkung der Freizügigkeit als Unionsbürger nach Art. 18 EG (=Art. 21 AEUV): EuGH, Urteile vom 22. Mai 2008 - C-499/06 - Nerkowska -, Rz. 35ff und vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 - Tas, Tas-Hagen -, Rz. 33 ff, jeweils curia.

    Dennoch müssen die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten das Gemeinschaftsrecht beachten, insbesondere die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vgl. EuGH, Urteile vom 22. Mai 2008 - C-499/06 - Nerkowska -, Rz. 23 - 29 und vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 - Tas, Tas-Hagen -, Rz. 20 - 28, jeweils curia.

    Sie kann deutsche Staatsangehörige - in der vorliegenden Situation die Tochter der Klägerin und die Klägerin - davon abhalten, von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat als Deutschland zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch zu machen, da dies mit einem Verlust der Unterhaltsvorschussleistungen einhergehen würde, vgl. dazu Urteile vom 22. Mai 2008 - C-499/06 - Nerkowska -, Rz. 31-33 und vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 - Tas, Tas-Hagen -, Rz. 30-31, jeweils curia.

  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Im Übrigen ist auch eine Aufforderung zu einer persönlichen Vorsprache möglich, vgl. zu nationalen Renten für zivile Kriegsopfer und Beschränkung der Freizügigkeit als Unionsbürger nach Art. 18 EG (=Art. 21 AEUV): EuGH, Urteile vom 22. Mai 2008 - C-499/06 - Nerkowska -, Rz. 35ff und vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 - Tas, Tas-Hagen -, Rz. 33 ff, jeweils curia.

    Dennoch müssen die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten das Gemeinschaftsrecht beachten, insbesondere die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vgl. EuGH, Urteile vom 22. Mai 2008 - C-499/06 - Nerkowska -, Rz. 23 - 29 und vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 - Tas, Tas-Hagen -, Rz. 20 - 28, jeweils curia.

    Sie kann deutsche Staatsangehörige - in der vorliegenden Situation die Tochter der Klägerin und die Klägerin - davon abhalten, von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat als Deutschland zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch zu machen, da dies mit einem Verlust der Unterhaltsvorschussleistungen einhergehen würde, vgl. dazu Urteile vom 22. Mai 2008 - C-499/06 - Nerkowska -, Rz. 31-33 und vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 - Tas, Tas-Hagen -, Rz. 30-31, jeweils curia.

  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Demzufolge fällt die Situation eines Gemeinschaftsangehörigen, der, nachdem er seinen Wohnsitz aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Staat verlegt hat, in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat abhängig beschäftigt ist, von dieser Verlegung an in den Anwendungsbereich von Art. 39 EG (= 45 AEUV)", vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008 - C 527/06 - Renneberg -, Rz. 34 - 37, m.w.N. zur Rspr. des EuGH, curia, und Forsthoff in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 44. EL 2011, Art. 45 AEUV Rz. 54.

    Aus der Rechtsprechung lässt sich ableiten, dass sich dies auf Maßnahmen bezieht, die diejenigen Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnstaat einer Berufstätigkeit nachgehen, womit insbesondere die Unionsangehörigen erfasst werden, die in einem bestimmten Mitgliedstaat eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, nachdem sie ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt haben, vgl. EuGH, Urteile vom 27. Januar 2000 - C-190/98- Graf - und vom 16. Oktober 2008 - C 527/06 - Renneberg -, Rz. 43, 44, m.w. Nw. zur Rspr. des EuGH, jeweils curia; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 C 1/03 -, Rz. 19 - 21, juris.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH lässt sich darüber hinaus eine derartige Beschränkung der Grundfreiheiten nach Gemeinschaftsrecht nur rechtfertigen, wenn mit ihr ein legitimes Ziel verfolgt wird, sie auf objektive, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängige und zwingende Gründe des Allgemeininteresses beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht verfolgten Zweck steht , vgl. etwa EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C 527/06 - Renneberg -, Rz. 81, m.w.N. zur Rspr. des EuGH, curia; Forsthoff in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 44. EL 2011, Art. 45 AEUV Rz. 324ff und 415 f.

  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als Familienleistungen i.S. von Art. 4 Abs. 1 lit. h VO (EWG) Nr. 1408/71 angesehen und konnte sich ein Familienangehöriger eines Arbeitnehmers einschließlich eines minderjährigen Kindes unmittelbar auf Art. 74 bzw. 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 stützen, um ohne Einschaltung des Arbeitnehmers einen Anspruch auf eine Familienleistung geltend zu machen, vgl. dazu EuGH, Urteile vom 15 März 2001 - C-85/99 - Offermanns -, vom 5. Februar 2002 - C-255/99 - Humer - und vom 20. Januar 2005 - C-302/02 - Effing -, jeweils curia.

    Zwar deckt der Begriff der "sozialen Vergünstigungen" nach der großzügigen Auslegung des Europäischen Gerichtshofs alle Vergünstigungen ab, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Erstreckung auf Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten deshalb geeignet scheint, ihre Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern, vgl. etwa EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-269/07 - Kommission./.Bundesrepublik Deutschland, juris; Pache in Schulze/Zuleeg, Europarecht, 2006, § 10 Rz. 125 m.w.N., und kann insoweit auch die Unterhaltsvorschussleistungen erfassen, vgl. ebenso Generalanwalt Alber in den Schlussanträgen vom 8. Februar 2001 in C-255/99 - Humer -, Rn. 85, curia.

    Einen Export von sozialen Vergünstigungen sieht Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 jedoch nicht vor, vgl. Generalanwalt Alber in den Schlussanträgen vom 8. Februar 2001 in C-255/99 - Humer -, Rn. 84-86, curia.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Soweit als Grund für ein Wohnsitzerfordernis im Bundesgebiet ein enger wirtschaftlich-sozialer Zusammenhang zwischen der Berechnung der Unterhaltsvorschussleistungen und den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet angeführt wird, vgl. so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09 -, juris, rechtfertigt diese Erwägung nicht eine derartige Beschränkung gegenüber eigenen Staatsangehörigen, die von ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen.

    Insoweit besteht eine Anbindung an die Lebensverhältnisse und Lebenshaltungskosten im Deutschland, vgl. so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09 -, juris.

  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Zwar können nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Leistungen, die "eng an das soziale Umfeld" bzw. eng an einen bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Kontext gebunden sind, von einer Wohnsitzvoraussetzung abhängig gemacht werden, vgl. etwa die Rechtsprechung des EuGH zu Ausnahmen von dem Grundsatz der Exportierbarkeit der Leistungen der sozialen Sicherheit, Urteile vom 18. Dezember 2007 - C-396/05 - Habelt -, Rz. 80 f, vom 4. November 1997 - C-20/96 - Snares -, Rz. 42 f., jeweils curia und vom 27. September 1988 - C-313/86 - Lenoir -, Rz. 16, juris.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06

    Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Die Klägerin befindet sich in der Situation einer Grenzarbeitnehmerin, die täglich zwischen zwei Mitgliedstaaten pendelt, um ihrer Beschäftigung nachzugehen, vgl. zu einer solchen Konstellation auch Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 25. Juni 2008 in C-527/06 - Renneberg -, Rz. 3, curia.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 C 1.03

    Zum Reisekostenerstattungsanspruch eines Rechtsreferendars, der einen Teil seiner

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Aus der Rechtsprechung lässt sich ableiten, dass sich dies auf Maßnahmen bezieht, die diejenigen Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnstaat einer Berufstätigkeit nachgehen, womit insbesondere die Unionsangehörigen erfasst werden, die in einem bestimmten Mitgliedstaat eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, nachdem sie ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt haben, vgl. EuGH, Urteile vom 27. Januar 2000 - C-190/98- Graf - und vom 16. Oktober 2008 - C 527/06 - Renneberg -, Rz. 43, 44, m.w. Nw. zur Rspr. des EuGH, jeweils curia; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 C 1/03 -, Rz. 19 - 21, juris.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-396/05

    DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Zwar können nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Leistungen, die "eng an das soziale Umfeld" bzw. eng an einen bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Kontext gebunden sind, von einer Wohnsitzvoraussetzung abhängig gemacht werden, vgl. etwa die Rechtsprechung des EuGH zu Ausnahmen von dem Grundsatz der Exportierbarkeit der Leistungen der sozialen Sicherheit, Urteile vom 18. Dezember 2007 - C-396/05 - Habelt -, Rz. 80 f, vom 4. November 1997 - C-20/96 - Snares -, Rz. 42 f., jeweils curia und vom 27. September 1988 - C-313/86 - Lenoir -, Rz. 16, juris.
  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10
    Zwar können nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Leistungen, die "eng an das soziale Umfeld" bzw. eng an einen bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Kontext gebunden sind, von einer Wohnsitzvoraussetzung abhängig gemacht werden, vgl. etwa die Rechtsprechung des EuGH zu Ausnahmen von dem Grundsatz der Exportierbarkeit der Leistungen der sozialen Sicherheit, Urteile vom 18. Dezember 2007 - C-396/05 - Habelt -, Rz. 80 f, vom 4. November 1997 - C-20/96 - Snares -, Rz. 42 f., jeweils curia und vom 27. September 1988 - C-313/86 - Lenoir -, Rz. 16, juris.
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 6 S 760/91

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz; Mitwirkungspflicht des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

  • EuGH, 15.03.2001 - C-85/99

    Offermanns

  • EuGH, 20.01.2005 - C-302/02

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE FAMILIENLEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIENANGEHÖRIGEN

  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1984 - 8 A 2029/80
  • VG Arnsberg, 21.08.2012 - 9 K 546/11

    Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für ein Kind;

    vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 27. Januar 2000 - C-190/98- Graf - und vom 16. Oktober 2008 - C 527/06 - BVerwG, Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 C 1/03 -, Rz. 19 - 21, juris; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 22. November 2011 - 2 K 1029/10 -, juris.

    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen, Urteil vom 22. November 2011 - 2 K 1029/10 -, juris, folgt die Kammer nicht.

  • VG Arnsberg, 28.04.2014 - 9 K 769/13

    Verpflichtungsklage bzgl. der Bewilligung von Leistungen nach dem

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 23. Juli 2009 - 12 E 1115/08 -, n.v. und Beschluss vom 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 -, juris, Rn. 16; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 22. November 2011 - 2 K 1029/10 -, juris, Rn. 19 f.; Kammerurteil vom 5. Februar 2013 - 9 K 3118/11 -, n.v.
  • VG Aachen, 30.11.2021 - 10 K 1393/21

    Unterhaltsvorschuss; Wohnsitzerfordernis; EU-Ausland; Beschäftigung im Inland;

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann sich die Mutter des Klägers, die in Belgien einen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet, als sog. Wander- bzw. Grenzarbeitnehmerin auch gegenüber ihrem Herkunftsstaat, der Bundesrepublik Deutschland, auf das Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht des Art. 7 Abs. 2 VO (EU) Nr. 492/2011 bzw. Art. 45 Abs. 2 AEUV berufen, vgl. etwa EuGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - C-212/05 (Hartmann) -, Rz. 18, 20 und vom 20. Juni 2013 - C-20/12 (Giersch) -, Rz. 37 (jeweils zur Vorgängervorschrift Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) 1612/68), vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 (Depesme) -, Rz. 35-37 (auch zu Art. 7 Abs. 2 VO (EU) Nr. 492/2011) und vom 16. Oktober 2008 - C-527/06 (Renneberg) -, Rz. 36, 37 (zu Art. 39 EG - nunmehr Art. 45 AEUV); jeweils juris; sowie zu Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) 1612/68: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 5 C 36/16 -, Rz. 26, m.w.Nw. zur Rspr. des EuGH; VG Aachen, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 10 K 3417/18 -, Rz. 36 ff. und bereits zu Art. 45 Abs. 2 AEUV: Urteil vom 22. November 2011 - 2 K 1029/10 -, Rz. 40f., jeweils juris; Grube, UVG, 2. Auflage 2020, § 1 Rz. 4 ff.
  • VG Aachen, 14.12.2020 - 10 K 3417/18

    Unterhaltsvorschuss; Wohnsitzklausel; Wohnsitz in einem anderen EU-Staat;

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann sich die Klägerin, die in den Niederlanden einen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet, als sog. Wander- bzw. Grenzarbeitnehmerin auch gegenüber ihrem Herkunftsstaat, der Bundesrepublik Deutschland, auf das Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht des Art. 7 Abs. 2 VO (EU) Nr. 492/2011 bzw. Art. 45 Abs. 2 AEUV berufen, vgl. etwa EuGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - C-212/05 (Hartmann) -, Rn. 18, 20 und vom 20. Juni 2013 - C-20/12 (Giersch) -, Rz. 37 (jeweils zur Vorgängervorschrift Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) 1612/68) und vom 16. Oktober 2008 - C-527/06 (Renneberg) -, Rz. 36, 37 (zu Art. 39 EG - nunmehr Art. 45 AEUV); jeweils juris; sowie bereits zu Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) 1612/68: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 5 C 36/16 -, juris Rz. 26, m.w.Nw. zur Rspr. des EuGH und zu Art. 45 Abs. 2 AEUV bereits: VG B. , Urteil vom 22. November 2011 - 2 K 1029/10 -, juris Rz. 40f.; Grube, UVG, 2. Auflage 2020, § 14 ff.
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