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   VG Aachen, 25.04.2008 - 7 K 1507/06   

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VG Aachen, 25.04.2008 - 7 K 1507/06 (https://dejure.org/2008,28793)
VG Aachen, Entscheidung vom 25.04.2008 - 7 K 1507/06 (https://dejure.org/2008,28793)
VG Aachen, Entscheidung vom 25. April 2008 - 7 K 1507/06 (https://dejure.org/2008,28793)
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  • VG Düsseldorf, 06.12.2007 - 8 K 674/06
    Auszug aus VG Aachen, 25.04.2008 - 7 K 1507/06
    Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks ist nicht ersichtlich, warum der Umstand, dass die Benutzungshandlungen mit einem Gewässerausbau verbunden sind, einer Abschöpfung dieses wirtschaftlichen Vorteils entgegensteht, so im Ergebnis auch VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 -, juris.

    Mit der Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 betont das Wasserhaushaltsgesetz den Vorrang, den es der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung im Verhältnis zur Erlaubnis oder Bewilligung dort einräumt, wo nicht die Verleihung einer individuellen Rechtsposition zur Benutzung eines Gewässers, sondern eine sowohl für den Bestand des Gewässers als auch für die Raumordnung bedeutsame Maßnahme zu seinem Ausbau in Rede steht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 752; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Erfasst sind jedoch auch solche Maßnahmen, die nur vorübergehend während der Ausbauarbeiten erforderlich sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 750; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Diese Benutzungen fallen jedoch zeitlich und sachlich mit der an den beiden Nassabgrabungsstandorten jeweils plangenehmigten Herstellung der Abgrabungsgewässer zusammen und sind daher als Gewässerausbaumaßnahmen im Sinne des § 31 Abs. 2 WHG zu qualifizieren, vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 750; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 9 B 278/07 - VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Daraus folgt, dass ein Herausrechnen von Leerlaufzeiten von vornherein ausscheidet, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

  • VG Aachen, 21.11.2007 - 6 K 68/06

    Streit über die Erlaubnisfreiheit der Benutzungen von Gewässern im Rahmen einer

    Auszug aus VG Aachen, 25.04.2008 - 7 K 1507/06
    Mit der Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 betont das Wasserhaushaltsgesetz den Vorrang, den es der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung im Verhältnis zur Erlaubnis oder Bewilligung dort einräumt, wo nicht die Verleihung einer individuellen Rechtsposition zur Benutzung eines Gewässers, sondern eine sowohl für den Bestand des Gewässers als auch für die Raumordnung bedeutsame Maßnahme zu seinem Ausbau in Rede steht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 752; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Erfasst sind jedoch auch solche Maßnahmen, die nur vorübergehend während der Ausbauarbeiten erforderlich sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 750; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Diese Benutzungen fallen jedoch zeitlich und sachlich mit der an den beiden Nassabgrabungsstandorten jeweils plangenehmigten Herstellung der Abgrabungsgewässer zusammen und sind daher als Gewässerausbaumaßnahmen im Sinne des § 31 Abs. 2 WHG zu qualifizieren, vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 750; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 9 B 278/07 - VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 3.07

    Benutzung eines Gewässers; Grundwasser; Zutagefördern; Ableiten; Ausbau eines

    Auszug aus VG Aachen, 25.04.2008 - 7 K 1507/06
    Mit der Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 betont das Wasserhaushaltsgesetz den Vorrang, den es der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung im Verhältnis zur Erlaubnis oder Bewilligung dort einräumt, wo nicht die Verleihung einer individuellen Rechtsposition zur Benutzung eines Gewässers, sondern eine sowohl für den Bestand des Gewässers als auch für die Raumordnung bedeutsame Maßnahme zu seinem Ausbau in Rede steht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 752; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Erfasst sind jedoch auch solche Maßnahmen, die nur vorübergehend während der Ausbauarbeiten erforderlich sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 750; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

    Diese Benutzungen fallen jedoch zeitlich und sachlich mit der an den beiden Nassabgrabungsstandorten jeweils plangenehmigten Herstellung der Abgrabungsgewässer zusammen und sind daher als Gewässerausbaumaßnahmen im Sinne des § 31 Abs. 2 WHG zu qualifizieren, vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 750; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 9 B 278/07 - VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - 8 A 3113/06

    Über Lärmschutz an der B 1 in Dortmund muss neu entschieden werden

    Auszug aus VG Aachen, 25.04.2008 - 7 K 1507/06
    Mit der Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 betont das Wasserhaushaltsgesetz den Vorrang, den es der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung im Verhältnis zur Erlaubnis oder Bewilligung dort einräumt, wo nicht die Verleihung einer individuellen Rechtsposition zur Benutzung eines Gewässers, sondern eine sowohl für den Bestand des Gewässers als auch für die Raumordnung bedeutsame Maßnahme zu seinem Ausbau in Rede steht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NVwZ-RR 2007, 752; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 6 K 68/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 8 K 674/06 - juris.
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