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   VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05   

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https://dejure.org/2005,19569
VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05 (https://dejure.org/2005,19569)
VG Aachen, Entscheidung vom 25.08.2005 - 1 K 550/05 (https://dejure.org/2005,19569)
VG Aachen, Entscheidung vom 25. August 2005 - 1 K 550/05 (https://dejure.org/2005,19569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit in Aufsichtsräten zugunsten eines Richters; Anspruch eines Richters am Amtsgericht auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung ; Leistungen der Daseinsvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05
    Neutralität, Unparteilichkeit und die für das Vertrauen der Rechtssuchenden in die Unparteilichkeit des Richters zwingend erforderliche Zurückhaltung bzw. Distanz sind mit dem Begriff des Richters i.S.d. Art. 97 GG untrennbar verknüpft (vgl. BVerfG, Senatsurteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/100 -, BVerfGE 103, 111 (140) und Senatsbeschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 325/64 -, BVerfGE 21, 139 (146)).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05
    Der Richter muss bei der rechtsprechenden Tätigkeit stets in der Lage sein, frei von außerrechtlichen Einflüssen, Zwängen und Rücksichtnahmen Gesetz und Recht Geltung zu verschaffen, wobei maßgebend nicht seine subjektive Überzeugung ist, unabhängig zu sein, sondern das Vertrauen derer, die sich an dem Begriff der Unabhängigkeit in dem dargelegten Sinn orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 C 72.86 -, BVerwGE 78, 216 (219 f.).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05
    Neutralität, Unparteilichkeit und die für das Vertrauen der Rechtssuchenden in die Unparteilichkeit des Richters zwingend erforderliche Zurückhaltung bzw. Distanz sind mit dem Begriff des Richters i.S.d. Art. 97 GG untrennbar verknüpft (vgl. BVerfG, Senatsurteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/100 -, BVerfGE 103, 111 (140) und Senatsbeschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 325/64 -, BVerfGE 21, 139 (146)).
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69

    Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05
    Der Begriff der "vollziehenden Gewalt" ist dort wie auch in § 4 Abs. 1 DRiG gleichbedeutend mit dem der "Verwaltung", vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1972 - VI C 19.69 -, BVerwGE 41, 195.
  • Drs-Bund, 09.06.1961 - BT-Drs III/2785
    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2005 - 1 K 550/05
    Diese Gestattung war für den Gesetzgeber zugleich Anlass, einem Richter die Übernahme eines Kommunalmandats nicht zu verwehren, vgl. Bundestagsdrucksache 3/2785.
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