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   VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07   

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VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07 (https://dejure.org/2007,12787)
VG Aachen, Entscheidung vom 27.07.2007 - 6 L 183/07 (https://dejure.org/2007,12787)
VG Aachen, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07 (https://dejure.org/2007,12787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hunde, Hühner, Hängebauchschweine, Katzen, Ziegen, Finken, Wellensittiche, Ratte, Schildkröte, Zwerghamster, Pony, Esel

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Aachen, 30.03.2007 - 6 L 73/07

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 4 E 24/98 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1999, 117; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris.

    vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 18. August 1981 - Bs V 8/81 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1982, 218; VGH B.-W., Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 10 S 2446/90 -, NVwZ 1990, 1195, 1196; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris; für das Hauptsacheverfahren etwa: OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 1989 - 3 A 645/85 -, NVwZ 1989, 1089; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 42 Rn. 3 ff. und § 113 Rn. 4.

    vgl. zu dieser Anforderung VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, und Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris.

  • VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07

    Fortnahme eines nicht verhaltensgerecht untergebrachten Tierbestandes durch die

    Auszug aus VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07
    Der Fortnahme der auf dem Grundstück des Antragstellers und seiner Ehefrau - der Antragstellerin des Parallelverfahrens 6 L 184/07 - vorgefundenen 13 Hunde, 18 Hühner, acht Hängebauchschweine, fünf Katzen, drei Ziegen, zwei Finken und zwei Wellensittiche sowie der Fortnahme einer Ratte, einer Schildkröte, eines Zwerghamsters, eines Ponys und eines Esels (siehe insoweit etwa das "Protokoll über die Durchsuchung und Sicherstellung von Tieren" auf Blatt 124 der Beiakte I) durch den Antragsgegner am 22. März 2007 lag jedoch nach dem Inhalt der Akten keine Anordnung der Fortnahme gemäß § 16 a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) mit Verwaltungsaktcharakter zugrunde.

    Die Lesart, der Antragsgegner habe am 22. März 2007 keine Fortnahmeanordnung ausgesprochen, wird ferner durch einen Blick in den sonstigen Akteninhalt, zu dem neben dem Inhalt der Streitakte und des diesbezüglich vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorganges auch der Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 L 184/07, 6 L 215/05, 6 K 1741/06 und 6 K 6/07 - der Klagen des Antragstellers und seiner Ehefrau auf Wiedergestattung der Haltung von Hunden - und des insoweit vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgangs nebst der Bußgeldakte der Staatsanwaltschaft B. - 603 Js 1581/06 OWi - zu zählen ist, gestützt.

  • VG Aachen, 29.08.2007 - 6 K 1741/06

    Begriff des Tierhalters; 14.400 DM Schmerzensgeld für innere Verletzung eines

    Auszug aus VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07
    Die Lesart, der Antragsgegner habe am 22. März 2007 keine Fortnahmeanordnung ausgesprochen, wird ferner durch einen Blick in den sonstigen Akteninhalt, zu dem neben dem Inhalt der Streitakte und des diesbezüglich vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorganges auch der Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 L 184/07, 6 L 215/05, 6 K 1741/06 und 6 K 6/07 - der Klagen des Antragstellers und seiner Ehefrau auf Wiedergestattung der Haltung von Hunden - und des insoweit vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgangs nebst der Bußgeldakte der Staatsanwaltschaft B. - 603 Js 1581/06 OWi - zu zählen ist, gestützt.

    So heißt es etwa im Schriftsatz des Antragsgegners vom 9. Juli 2007 in den Klageverfahren 6 K 1741/06 und 6 K 6/07, "mit Ordnungsverfügung vom 05.04.2007 (sei) die behördliche Fortnahme von 13 Hunden ... angeordnet" worden, was dagegen spricht, dass der Antragsgegner eine solche Rechtsfolge bereits am 22. März 2007 hat setzen wollen.

  • VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Der Fortnahme der auf dem Grundstück der Antragstellerin und ihres Ehemannes - des Antragstellers des Parallelverfahrens 6 L 183/07 - vorgefundenen 13 Hunde, 18 Hühner, acht Hängebauchschweine, fünf Katzen, drei Ziegen, zwei Finken und zwei Wellensittiche sowie der Fortnahme einer Ratte, einer Schildkröte, eines Zwerghamsters, eines Ponys und eines Esels (siehe insoweit etwa das "Protokoll über die Durchsuchung und Sicherstellung von Tieren" auf Blatt 124 der Beiakte I) durch den Antragsgegner am 22. März 2007 lag jedoch nach dem Inhalt der Akten keine Anordnung der Fortnahme gemäß § 16 a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) mit Verwaltungsaktcharakter zugrunde.

    Weder den im zum Eilverfahren 6 L 183/07 vorgelegten Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (dort Blatt 120 bis 122) abgelegten handschriftlichen Notizen über den Ablauf der Durchsuchung vom 22. März 2007 noch dem "Protokoll über die Durchsuchung und Sicherstellung von Tieren" und - insbesondere - dem Vermerk des Antragsgegners vom 5. April 2007 hinsichtlich des Verlaufs der Maßnahme vom 22. März 2007 (Blatt 171 ff. der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07) lässt sich der Erlass eines Verwaltungsaktes gegen die Antragstellerin mit dem vorgenannten Inhalt entnehmen.

    Die Lesart, der Antragsgegner habe am 22. März 2007 keine Fortnahmeanordnung ausgesprochen, wird ferner durch einen Blick in den sonstigen Akteninhalt, zu dem neben dem Inhalt der Streitakte der Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 L 183/07 nebst diesbezüglich vom Antragsgegner vorgelegtem Verwaltungsvorgang, 6 L 215/05, 6 K 1741/06 und 6 K 6/07 - der Klagen der Antragstellerin und ihres Ehemannes auf Wiedergestattung der Haltung von Hunden - und des insoweit vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgangs zuzüglich der Bußgeldakte der Staatsanwaltschaft B. - 603 Js 1581/06 OWi - zu zählen ist, gestützt.

    Denn der Amtstierarzt des Antragsgegners hat seine anlässlich der Maßnahme vom 22. März 2007 gemachten Wahrnehmungen zum einen handschriftlich dokumentiert (siehe Blatt 120 bis 122 der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07) und zum anderen in einem ausführlichen Vermerk vom 5. April 2007 niedergelegt und bewertet und solchermaßen eine sachverständige Aussage zur Tierhaltung der Antragstellerin und ihres Ehemannes gemacht.

    Aus den - durch zahlreiche, auf einer CD-Rom abgespeicherte Lichtbilder (siehe Blatt 158 der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07) veranschaulichten und ohne Weiteres nachvollziehbaren - Feststellungen des Amtstierarztes des Antragsgegners ergibt sich unmittelbar, dass die Tierhaltung der Antragstellerin am 22. März 2007 nicht den Anforderungen des § 2 Nr. 1 TierSchG entsprach und die fortgenommenen Tiere dadurch erheblich vernachlässigt waren.

    Nach den Darlegungen des niedergelassenen Tierarztes vom 26. März 2007 (Blatt 135 der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07), dem die Katze noch am 22. März 2007 vorgestellt wurde, habe die Katze sich in einem schlechten Ernährungszustand befunden.

    Soweit die Antragstellerin vorträgt und mit Schriftsatz vom 13. Juli 2007 zum Verfahren 6 L 183/07 wiederholt, bei den Katern, die sich bei der Durchsuchung auf dem Anwesen aufgehalten hätten, könne es sich nur um wildlebende Katzen oder Katzen aus der Nachbarschaft handeln und bei der angeblich schwer erkrankten Katze handele es sich um eine Wildkatze, die ihr nicht gehöre, steht dem entgegen, dass der Antragsgegner im Schriftsatz vom 22. Mai 2007 substantiiert ausführt, die schwer erkrankte Katze sei keine Wildkatze gewesen, sondern eine europäische Hauskatze.

    Die pauschale Bemerkung der Antragstellerin im Schriftsatz vom 13. Juli 2007 zum Verfahren 6 L 183/07, bei genauem Hinsehen seien die vorhandenen Trittsiegel zu erkennen gewesen, vermag die Ausführungen des Antragsgegners nicht zu entkräften.

  • VG Aachen, 29.12.2009 - 6 K 2135/08

    Untersagung der Tierhaltung wegen des Haltens von Tieren unter tierschutzwidrigen

    Seinen außerdem gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 27. Juli 2007 - Az. 6 L 183/07 - ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, auf den vom Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang und auf die beigezogenen Gerichtsakten 6 L 215/05, 6 K 6/07, 6 L 183/07 und 6 K 1432/08 Bezug genommen.

    Insgesamt besteht damit aller Grund, ebenso wie in den in den Eilverfahren 6 L 215/05 (betreffend das Tierhaltungsverbot vom 16. März 2005) und 6 L 183/07 (betreffend die Wegnahme von Tieren nach einer Durchsuchung am 22. März 2007) davon auszugehen, dass der Kläger und seine Ehefrau den am 8. Oktober vorgefundenen Tierbestand gemeinsam gehalten haben.

    Das Gericht ist bereits im Verfahren 6 L 183/07 des Klägers der Auffassung des Beklagten beigetreten, dass die Gesamtumstände die Annahme rechtfertigen, dass die jüngere Tochter des Klägers, Frau T. I. , als "Strohfrau" gegenüber den Behörden auftreten sollte, um ihren Eltern die (damals illegale) Fortsetzung der Tierhaltung zu ermöglichen.

  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 23 L 2645/16

    Haltungs- und Betreuungsverbot; wiederholte Zuwiderhandlung; Einsichtsfähigkeit;

    Der aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass durch hoheitliches Handeln Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen verletzt oder beeinträchtigt worden sind und der dadurch geschaffene rechtswidrige Zustand beseitigt werden kann, VG Aachen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07 -, in: juris (Rn. 36); VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 2012 - 1 K 2596/12 -, in: juris (Rn. 7); OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2003 - 20 B 2048/03 (nicht veröffentlicht).
  • VG Aachen, 05.11.2008 - 6 L 425/08

    Zuverlässigkeit des Hundehalters bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

    vgl. zu einer ähnlichen Situation im Tierschutzrecht bei einer behördlichen Fortnahme von Tieren: Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07 -, juris.
  • VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 14/09

    Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme ihrer Tiere durch den

    vgl. zu dieser Anforderung: VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, und vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07, 6 L 184/07 -, juris.
  • VG Aachen, 02.08.2007 - 6 L 264/07

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung bzgl. der Veräußerung nicht verhaltensgerecht

    vgl. zu dieser Anforderung: VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, und vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07, 6 L 184/07 -, juris.
  • VG Aachen, 16.10.2009 - 6 L 391/09

    Formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Veräußerungsanordnung über die sich

    vgl. zu dieser Anforderung: VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, und vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07, 6 L 184/07 -, juris.
  • VG Aachen, 29.08.2007 - 6 K 1741/06

    Wiedergestattung der Haltung von Hunden; Häufung von Verstößen gegen

    Bezug genommen wird außerdem auf den Inhalt der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Aachen 603 Js 1581/06 OWi, der Gerichtsakten 6 K 6/07, 6 L 183/07, 6 L 184/07 und 6 L 215/05 sowie auf den von dem Beklagten zu dem Verfahren 6 L 183/07 vorgelegten Verwaltungsvorgang.
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