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   VG Aachen, 31.03.2010 - 6 L 125/10   

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https://dejure.org/2010,7906
VG Aachen, 31.03.2010 - 6 L 125/10 (https://dejure.org/2010,7906)
VG Aachen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 6 L 125/10 (https://dejure.org/2010,7906)
VG Aachen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 6 L 125/10 (https://dejure.org/2010,7906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortvollzug eines Demonstrationsverbots; Räumliche Trennung von Versammlungsteilnehmern aus der Szene der autonomen und freien rechten Kräfte und Gegendemonstranten zur Gefahrenabwehr; Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters einer Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Aachen, 29.04.2011 - 6 K 603/10

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Aachen, 31.03.2010 - 6 L 125/10
    Der sinngemäß gestellte Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen die Auflagen Ziffer 1. und 4. der Bestätigungsverfügung mit beschränkender Auflage des Antragsgegners vom 29. März 2010 - 6 K 603/10 - insoweit wiederherzustellen, als.

    Davon ausgehend ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner zum Zweck der Herstellung praktischer Konkordanz mit der Auflage Ziffer 1 angeordnet hat, dass der Aufzug des Antragstellers nach der Kundgebung am Tatort einen Rückweg nördlich der Kreuzung Eschweiler Straße/Salmstraße/Auf der Mühle zu nehmen hat und nicht den bei Anmeldung der Versammlung geplanten und mit dem Hilfsantrag zu 1.b. im Klageverfahren 6 K 603/10 nochmals mit einer geringfügigen Modifizierung angemeldeten Rückweg über die Frankenthalstraße und die Rathausstraße nehmen darf.

  • BVerfG, 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05

    Eilantrag gegen Verhängung von Auflagen für geplante Demonstration ohne Erfolg

    Auszug aus VG Aachen, 31.03.2010 - 6 L 125/10
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2005, Az. 1 BvQ 35/05, juris.
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus VG Aachen, 31.03.2010 - 6 L 125/10
    vgl. BVerwG, Urteil 25. Juni 2008 - Az. 6 C 21.07 -, DVBl 2008, 1248-1251, und juris.
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
    Auszug aus VG Aachen, 31.03.2010 - 6 L 125/10
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, juris, Rdnr. 25 f.
  • VG Aachen, 29.04.2011 - 6 K 603/10

    Eine räumliche Trennung von Versammlungsteilnehmern aus der Szene der autonomen

    Einen auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Antrag des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO - Az. 6 L 125/10 - hat das erkennende Gericht mit Beschluss vom 31. März 2010 abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der Gerichtsakte 6 L 125/10 und den vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang verwiesen.

    In dem zeitgleich mit dem Klageverfahren vom Kläger eingeleiteten Eilverfahren 6 L 125/10 hat das erkennende Gericht zu der im vorliegenden Klageverfahren entscheidenden Frage, ob das Polizeipräsidium Aachen die vom Kläger angemeldete Wegstrecke unverändert hätte bestätigen oder zumindest als Rückweg die vom Kläger im Rahmen des Kooperationsgesprächs vom 18. Mai 2010 benannte Alternativroute hätte genehmigen müssen, im Rahmen der Begründung seines Eilbeschlusses vom 31. März 2010 ausgeführt:.

    Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, haben Kläger und Beklagter gemäß 161 Abs. 2 VwGO jeweils ein Viertel der Kosten zu tragen; dies entspricht der Billigkeit, weil bezüglich der Auflage zu 2. der Beklagte unter Hinweis auf einen Schreibfehler bereits im Eilverfahren 6 L 125/10 nachgegeben und sich damit zu Recht in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, und weil bezüglich der Auflage zu 4. nach Erörterung der Sach- und Rechtslage der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auflage zu 4. mit Blick auf den im Parallelverfahren 6 K 602/10 geschlossenen Vergleich nicht weiter verfolgt hat.

  • VG Aachen, 01.04.2010 - 6 L 129/10

    Besondere Schutzbedürftigkeit des Karfreitags als stiller Feiertag; Vereinbarkeit

    Sie entspricht den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO aus den im Parallelbeschluss vom heutigen Tag -6 L 125/10 - dargelegten Gründen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
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